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    Förderregion/Länder
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    Themen
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    Stichwort
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    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Integrierte Bewertung und Überwachung von neuen Schadstoffen in der Meeresumwelt

FörderprogrammHorizont Europa - Cluster 6 - Ziel 4: Saubere Umwelt und keine Verschmutzung
Call NummerHORIZON-CL6-2023-ZEROPOLLUTION-01-2
TermineÖffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote100%
Budget des Calls € 12.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt€ 6.250.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Im Rahmen der Projekte sollen eine integrierte Bewertung und eine wirkungsorientierte Überwachung der Auswirkungen von neu auftretenden Schadstoffen auf die Meeresumwelt, die Ökosysteme und die biologische Vielfalt entwickelt und erprobt werden, einschließlich Testmethoden, die sich an den einschlägigen OECD-Leitlinien orientieren, und gegebenenfalls neue Schwellenwerte für Schadstoffe entwickelt werden.

Call-Ziele

Immer häufiger werden in Oberflächen- und Meeresgewässern sowie in Meeressedimenten besorgniserregende Schadstoffe nachgewiesen, darunter Arzneimittel, Umwelthormone und Schadstoffe, die in Körperpflegeprodukten, einschließlich Mikro- und Nanokunststoffen, enthalten sind. Die Auswirkungen dieser Schadstoffe auf die Meeresumwelt, die Ökosysteme und die biologische Vielfalt sind besorgniserregend, da einige dieser Stoffe bereits bei sehr niedrigen Konzentrationen Auswirkungen auf Wasserorganismen haben, insbesondere auf deren Fortpflanzung und Entwicklung. Bedenken bestehen auch hinsichtlich der Anreicherung dieser Schadstoffe in verschiedenen Teilen der Meeresumwelt, einschließlich der Sedimente und der Ökosysteme und Biota der Tiefsee.

Auch die durch den Klimawandel bedingten Veränderungen in der Meeresumwelt (z. B. Anstieg der Wassertemperatur, Veränderungen des Salzgehalts und des pH-Werts, Zunahme invasiver Arten usw.) können die möglichen Auswirkungen der Schadstoffe, die Anlass zu Besorgnis geben, auf die Meeresumwelt, die Ökosysteme und die Biota weiter beeinflussen.

Von den Projekten wird erwartet, dass sie einen integrierten und systemischen Ansatz für die Bewertung der Auswirkungen verfolgen, der nicht nur die Auswirkungen auf die Meeresbiota, sondern auch die Zirkulation, Akkumulation, Vergrößerung, Persistenz und den Abbau der Schadstoffe, die Anlass zu Besorgnis geben, in der Meeresumwelt und in den Ökosystemen (einschließlich der Meeressedimente und der Tiefseeökosysteme) sowie ihre Wechselwirkung mit der sich verändernden Meeresumwelt einschließt. Die Projekte sollten zu einem besseren Verständnis der räumlichen und zeitlichen Verteilungsmuster von Schadstoffen, die Anlass zu Besorgnis geben, in der Meeresumwelt beitragen und Wissenslücken in Bezug auf die Merkmale, das Vorkommen und die Auswirkungen dieser Schadstoffe auf die Meeresumwelt und die biologische Vielfalt im Meer schließen. Die Projekte sollten darüber hinaus zum Verständnis der Auswirkungen neu auftretender Schadstoffe auf die Meeresbiota und die biologische Vielfalt im Meer beitragen und die Grundlage für die Ausarbeitung wirksamer künftiger Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt im Meer vor den Auswirkungen solcher Schadstoffe bilden.

Die Projekte sollten Empfehlungen für bewährte Verfahren zur Überwachung der Zirkulation dieser Schadstoffe in der Meeresumwelt und zur Messung ihrer Auswirkungen und Risiken geben, damit sie in Zukunft in die Überwachungs- und Bewertungssysteme der EU für die Umweltverschmutzung einbezogen werden können, insbesondere im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung und der Umsetzung der EU-Strategie für die biologische Vielfalt bis 2030.

Die im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekte werden:

  • Verbindungen mit der europäischen Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" herstellen, insbesondere: HORIZON-MISS-OCEAN-2021-03-01: Leuchtturm für das Mittelmeer: Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Sanierung von Abfällen und Plastikverschmutzung, HORIZON-MISS-OCEAN-2021-03-02: Leuchtturm im Mittelmeerraum: Koordinierungsmaßnahmen und HORIZON-MISS-OCEAN-2022-01-03: Leuchtturm für das Mittelmeer: Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Sanierung der chemischen Verschmutzung;
  • Verbindungen zum Überwachungssystem für die Umsetzung der Mission, das Teil der Plattform zur Unterstützung der Umsetzung der Mission für die Berichterstattung, Überwachung und Koordinierung aller relevanten Umsetzungsaktivitäten sein wird, aufbauen;
  • Verbindungen und Unterstützung des Wissens- und Informationssystems der Mission für Ozean und Wasser (Digitaler Zwillingsozean), insbesondere durch Beiträge zur Überwachung der Verschmutzung, zur Vorhersage, zur Modellierung und zur Schaffung von Wissen sowie zum Daten- und Informationsaustausch aufbauen;
  • Die Zusammenarbeit der Projekte mit Forschungsinfrastrukturen (ERICs) wie ARGO und EMSO und mit akkreditierten Labors wird gefördert.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Im Einklang mit dem Ziel des Europäischen Green Deals, die Umweltverschmutzung auf Null zu reduzieren, werden erfolgreiche Projekte zum Schutz der marinen Ökosysteme und der marinen Biodiversität vor den Auswirkungen der Verschmutzung, insbesondere durch neu auftretende Schadstoffe, beitragen. Sie sollten die Auswirkungen und Risiken der neu auftretenden Schadstoffe auf die Meeresökosysteme und die biologische Vielfalt des Meeres analysieren und die Grundlage für eine integrierte Bewertung und Überwachung der Wege dieser Schadstoffe in der Meeresumwelt bilden. Dies wird insbesondere zur Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung in den Bereichen Luft, Wasser und Boden sowie der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 beitragen.

Erwartete Ergebnisse
  • Schließung von Wissenslücken über die Auswirkungen und Risiken neu auftretender Schadstoffe (z. B. Arzneimittel, hormonaktive Stoffe, Biozide, Mikro- und Nanokunststoffe) auf Meeresökosysteme, auch in Meeressedimenten und Tiefseeökosystemen, sowie auf Meeresbiota und die biologische Vielfalt der Meere, auch im Hinblick auf die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung daran;
  • Bereitstellung eines fortgeschrittenen Verständnisses möglicher Wechselwirkungen zwischen der sich verändernden Meeresumwelt (z. B. höhere Temperaturen, Veränderungen des Salzgehalts und des pH-Werts usw.) aufgrund von Veränderungen im Klimasystem und neu auftretenden Schadstoffen in der Meeresumwelt, einschließlich Meeressedimenten und Auswirkungen auf Meeresökosysteme, Meeresbiota und biologische Vielfalt;
  • Entwicklung und Erprobung von Lösungen für die integrierte Bewertung, Überwachung, Modellierung und Vorhersage der Zirkulation und der Auswirkungen von Schadstoffen, die Anlass zu Besorgnis geben, in der Meeresumwelt (einschließlich der Meeressedimente und unter Berücksichtigung der Dimension des Klimawandels - sowohl bei der Abschwächung als auch bei der Anpassung -), in den Ökosystemen und auf die Meeresflora und -fauna, einschließlich der Festlegung von Testmethoden, wirkungsbasierten Überwachungsprotokollen und der Gewährleistung einer nachhaltigen Datenerfassung und -weitergabe nach den FAIR-Grundsätzen;
  • Ausbau und Erweiterung der Datenverfügbarkeit in europäischen Forschungsinfrastrukturen, die im Rahmen der European Open Science Cloud zusammengeschlossen sind.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.

weitere Förderkriterien

Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).


Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 3-5 erreichen.

Zusatzinformationen

Themen
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.

Call-Dokumente HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4 (608kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
Website

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