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Call-Eckdaten
Integrierte Bewertung und Überwachung von neuen Schadstoffen in der Meeresumwelt
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 4: Saubere Umwelt und keine Verschmutzung | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-ZEROPOLLUTION-01-2 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 28.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 12.500.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 6.250.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Im Rahmen der Projekte sollen eine integrierte Bewertung und eine wirkungsorientierte Überwachung der Auswirkungen von neu auftretenden Schadstoffen auf die Meeresumwelt, die Ökosysteme und die biologische Vielfalt entwickelt und erprobt werden, einschließlich Testmethoden, die sich an den einschlägigen OECD-Leitlinien orientieren, und gegebenenfalls neue Schwellenwerte für Schadstoffe entwickelt werden. |
Call-Ziele | Immer häufiger werden in Oberflächen- und Meeresgewässern sowie in Meeressedimenten besorgniserregende Schadstoffe nachgewiesen, darunter Arzneimittel, Umwelthormone und Schadstoffe, die in Körperpflegeprodukten, einschließlich Mikro- und Nanokunststoffen, enthalten sind. Die Auswirkungen dieser Schadstoffe auf die Meeresumwelt, die Ökosysteme und die biologische Vielfalt sind besorgniserregend, da einige dieser Stoffe bereits bei sehr niedrigen Konzentrationen Auswirkungen auf Wasserorganismen haben, insbesondere auf deren Fortpflanzung und Entwicklung. Bedenken bestehen auch hinsichtlich der Anreicherung dieser Schadstoffe in verschiedenen Teilen der Meeresumwelt, einschließlich der Sedimente und der Ökosysteme und Biota der Tiefsee. Auch die durch den Klimawandel bedingten Veränderungen in der Meeresumwelt (z. B. Anstieg der Wassertemperatur, Veränderungen des Salzgehalts und des pH-Werts, Zunahme invasiver Arten usw.) können die möglichen Auswirkungen der Schadstoffe, die Anlass zu Besorgnis geben, auf die Meeresumwelt, die Ökosysteme und die Biota weiter beeinflussen. Von den Projekten wird erwartet, dass sie einen integrierten und systemischen Ansatz für die Bewertung der Auswirkungen verfolgen, der nicht nur die Auswirkungen auf die Meeresbiota, sondern auch die Zirkulation, Akkumulation, Vergrößerung, Persistenz und den Abbau der Schadstoffe, die Anlass zu Besorgnis geben, in der Meeresumwelt und in den Ökosystemen (einschließlich der Meeressedimente und der Tiefseeökosysteme) sowie ihre Wechselwirkung mit der sich verändernden Meeresumwelt einschließt. Die Projekte sollten zu einem besseren Verständnis der räumlichen und zeitlichen Verteilungsmuster von Schadstoffen, die Anlass zu Besorgnis geben, in der Meeresumwelt beitragen und Wissenslücken in Bezug auf die Merkmale, das Vorkommen und die Auswirkungen dieser Schadstoffe auf die Meeresumwelt und die biologische Vielfalt im Meer schließen. Die Projekte sollten darüber hinaus zum Verständnis der Auswirkungen neu auftretender Schadstoffe auf die Meeresbiota und die biologische Vielfalt im Meer beitragen und die Grundlage für die Ausarbeitung wirksamer künftiger Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt im Meer vor den Auswirkungen solcher Schadstoffe bilden. Die Projekte sollten Empfehlungen für bewährte Verfahren zur Überwachung der Zirkulation dieser Schadstoffe in der Meeresumwelt und zur Messung ihrer Auswirkungen und Risiken geben, damit sie in Zukunft in die Überwachungs- und Bewertungssysteme der EU für die Umweltverschmutzung einbezogen werden können, insbesondere im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung und der Umsetzung der EU-Strategie für die biologische Vielfalt bis 2030. Die im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekte werden:
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Im Einklang mit dem Ziel des Europäischen Green Deals, die Umweltverschmutzung auf Null zu reduzieren, werden erfolgreiche Projekte zum Schutz der marinen Ökosysteme und der marinen Biodiversität vor den Auswirkungen der Verschmutzung, insbesondere durch neu auftretende Schadstoffe, beitragen. Sie sollten die Auswirkungen und Risiken der neu auftretenden Schadstoffe auf die Meeresökosysteme und die biologische Vielfalt des Meeres analysieren und die Grundlage für eine integrierte Bewertung und Überwachung der Wege dieser Schadstoffe in der Meeresumwelt bilden. Dies wird insbesondere zur Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung in den Bereichen Luft, Wasser und Boden sowie der EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bis 2030 beitragen. |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen. |
weitere Förderkriterien | Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden). Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 3-5 erreichen. |
Zusatzinformationen
Themen |
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4 (608kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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