Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Kriterien für ökologische Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft für industrielle biobasierte Systeme
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 4: Saubere Umwelt und keine Verschmutzung | |
Call Nummer | HORIZON-CL6-2023-ZEROPOLLUTION-01-4 | |
Termine | Öffnung 22.12.2022 | Deadline 28.03.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 8.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 4.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit und der Kreislauffähigkeit industrieller biobasierter Systeme ist von entscheidender Bedeutung, um zu gewährleisten und zu überwachen, dass sie so entwickelt werden, dass sie zum gerechten grünen Übergang der EU-Wirtschaft weg von einem linearen, auf fossilen Rohstoffen basierenden System beitragen können. Einerseits würde die Methode für eine solche Bewertung, die auf biobasierte Lösungen mit hohem TRL-Wert angewandt wird, ein Instrument für politische Entscheidungsträger und Investoren darstellen, um den Einsatz der leistungsfähigsten biobasierten Sektoren zu unterstützen und Investitionen in diese zu mobilisieren. Andererseits ist die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit und der Kreislauffähigkeit von biobasierten Spitzentechnologien mit niedrigem TRL wichtig, um zu verstehen, inwieweit neu entstehende Technologien - auch im Vergleich zu den ausgereifteren Technologien - zu einem gerechten grünen Übergang beitragen können. Dieses Wissen würde sich auf die Planung von Initiativen zur Förderung von Forschung und Innovation auswirken, um Ressourcen zu sparen und schneller zur Verbreitung der vielversprechendsten biobasierten Technologien zu gelangen, einschließlich der Konzentration auf die potenziellen ökologischen Hotspots der neuen Technologien. Für die Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit und der Kreislaufwirtschaft sollten so weit wie möglich bestehende Methoden und Indikatoren genutzt werden, die bei Bedarf angepasst werden können. Die Methoden und Indikatoren sollten die verfügbaren Umweltbeobachtungen effizient nutzen. Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, sollten die Projekte folgende Punkte beinhalten:
Konsortien von Antragstellern sollten LCA-Experten und Forscher auf dem Gebiet der biobasierten Technologien, biobasierte Industrien, Handelsverbände, Verbraucherorganisationen und alle relevanten Interessengruppen entlang der Wertschöpfungskette industrieller biobasierter Systeme einbeziehen. Gegebenenfalls sollten die Projekte Verbindungen zu den Ergebnissen früherer und laufender EU-finanzierter Projekte herstellen und diese nutzen, auch im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens "Circular Bio-based Europe" und anderer Partnerschaften von "Horizont Europa". Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften und deren Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Erfolgreiche Projekte werden die biobasierten Industrien, Händler, Forscher und Innovatoren dabei unterstützen, die Umweltauswirkungen und die Kreislauffähigkeit industrieller biobasierter Systeme zu bewerten und nachzuvollziehen, um eine verantwortungsvolle Produktion zu ermöglichen und die Innovation in den industriellen biobasierten Systemen in der EU zu steuern. Die Projektergebnisse werden dazu beitragen, zirkuläre biobasierte Systeme so zu verbessern, dass sie im Einklang mit den planetarischen Grenzen funktionieren, fossile Systeme und ihren Kohlenstoff-Fußabdruck ersetzen, den Klimawandel abschwächen, die biologische Vielfalt wiederherstellen und die Luft-, Wasser- und Bodenqualität entlang der Lieferkette biologischer Rohstoffe und industrieller Wertschöpfungsketten schützen, und zwar im Einklang mit dem Klimazielplan 2030, dem EU-Aktionsplan zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und der Mitteilung über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe. |
Erwartete Ergebnisse |
|
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
|
weitere Förderkriterien | Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen. |
Zusatzinformationen
Themen |
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
![]() ![]() ![]() |
Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4 (608kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren