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Call-Eckdaten
Kooperationspartnerschaften
Förderprogramm | Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen | |
Call Nummer | ERASMUS-SPORT-2023-SCP | |
Termine | Öffnung 17.01.2023 | Deadline 22.03.2023 17:00 |
Budget des Calls | € 38.635.621,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 120.000,00 oder € 250.000,00 oder € 400.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Das Hauptziel der Kooperationspartnerschaften besteht darin, den Organisationen die Möglichkeit zu geben, die Qualität und Relevanz ihrer Aktivitäten zu erhöhen, ihre Partnernetzwerke zu entwickeln und zu verstärken, ihre Fähigkeit zu verbessern, gemeinsam auf transnationaler Ebene zu operieren, die Internationalisierung ihrer Aktivitäten zu fördern und durch den Austausch oder die Entwicklung neuer Praktiken und Methoden sowie den Austausch und die Auseinandersetzung mit Ideen. |
Call-Ziele |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Jede teilnehmende Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland kann als Antragsteller auftreten. Diese Organisation stellt den Antrag im Namen aller teilnehmenden Organisationen, die an dem Projekt beteiligt sind. Jede öffentliche oder private Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland der Welt kann an einer Kooperationspartnerschaft teilnehmen. Ausnahme: Organisationen aus Weißrussland und der Russischen Föderation sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Organisationen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern können entweder als Koordinator des Projekts oder als Partnerorganisation teilnehmen. Organisationen in Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können nicht als Projektkoordinatoren teilnehmen. Unabhängig von dem Bereich, auf den sich das Projekt bezieht, stehen die Kooperationspartnerschaften allen Arten von Organisationen offen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren tätig sind, sowie Organisationen, die bereichsübergreifende Aktivitäten durchführen (z. B. lokale, regionale und nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Handelsorganisationen, Beratungszentren, Kultur- und Sportorganisationen). Je nach Priorität und Zielsetzung des Projekts sollten die Kooperationspartnerschaften die geeignetsten und vielfältigsten Partner einbeziehen, um von deren unterschiedlichen Erfahrungen, Profilen und spezifischem Fachwissen zu profitieren und relevante und qualitativ hochwertige Projektergebnisse zu erzielen. Neben den formal am Projekt beteiligten Organisationen (Koordinator und Partnerorganisationen) können Kooperationspartnerschaften auch andere Partner aus dem öffentlichen oder privaten Sektor einbeziehen, die zur Durchführung bestimmter Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Förderung und Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen. Innerhalb eines Erasmus+-Projekts werden diese Partner als "assoziierte Partner" bezeichnet. Im Hinblick auf die Förderfähigkeit und die Vertragsverwaltung werden sie nicht als Projektpartner betrachtet und erhalten im Rahmen des Projekts keine Finanzmittel aus dem Programm. Um jedoch ihre Rolle innerhalb der Partnerschaft zu verstehen und sich ein umfassendes Bild über den Vorschlag zu machen, muss ihre Beteiligung am Projekt und an den verschiedenen Aktivitäten klar beschrieben werden. Eine Kooperationspartnerschaft ist ein transnationales Projekt, an dem mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern beteiligt sein müssen. Es gibt keine Höchstzahl von teilnehmenden Organisationen in einer Partnerschaft. Alle teilnehmenden Organisationen müssen zum Zeitpunkt der Beantragung eines Zuschusses angegeben werden. In der Regel zielen die Kooperationspartnerschaften auf die Zusammenarbeit zwischen Organisationen ab, die in den EU-Mitgliedstaaten oder in mit dem Programm assoziierten Drittländern ansässig sind. Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, können jedoch als Partner (nicht als Antragsteller) beteiligt werden, wenn ihre Beteiligung einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt darstellt und die Mindestbeteiligung von drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern erfüllt ist. Die detaillierte Liste der Programmländer finden Sie unter dem folgenden Link. |
weitere Förderkriterien | Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Kooperationspartnerschaften entweder:
Bei Projekten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen im Rahmen der indirekten Verwaltung verwaltet werden, können die nationalen Agenturen unter diesen Prioritäten diejenigen stärker berücksichtigen, die in ihrem nationalen Kontext besonders relevant sind (sogenannte "europäische Prioritäten im nationalen Kontext"). Die Nationalen Agenturen müssen potenzielle Antragsteller über ihre offiziellen Websites ordnungsgemäß informieren. Für Projekte im Bereich des Sports kann nur eine (horizontale oder spezifische) Priorität angesprochen werden. Alle Aktivitäten einer Kooperationspartnerschaft müssen in den Ländern der am Projekt beteiligten Organisationen stattfinden, entweder als vollwertige Partner oder als assoziierte Partner. Darüber hinaus können die Aktivitäten auch am Sitz der Organisation stattfinden, wenn dies im Hinblick auf die Ziele oder die Durchführung des Projekts gerechtfertigt ist:
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Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Gesundheit, Soziales, Sport |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Projektlaufzeit | 12-36 Monate |
Zusätzliche Informationen | Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
Die Anträge sind begrenzt auf
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und auf den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind. Diese Aktion folgt einem pauschalen Finanzierungsmodell. |
Call-Dokumente | Erasmus+ Programme Guide 2023-EN (835kB) Erasmus+ Programmleitfaden 2023 - DE (5553kB) |
Kontakt | European Education and Culture Executive Agency Website Erasmus+ National Agencies Website |
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