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Call-Eckdaten
Aufrechterhaltung des Zugangs zu regulären Gesundheits- und Pflegeleistungen bei grenzüberschreitenden Notfällen
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 4: Sicherstellung des Zugangs zu einer innovativen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung | |
Call Nummer | HORIZON-HLTH-2023-CARE-04-01 | |
Termine | Öffnung 12.01.2023 | Deadline 13.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 20.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 4.000.000,00 und € 6.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Ziel ist es, besser auf die vielfältigen Herausforderungen vorbereitet zu sein, mit denen die Gesundheits- und Pflegesysteme in Notfällen konfrontiert sind, und sicherzustellen, dass der notwendige Zugang zu regulären Gesundheits- und Pflegediensten aufrechterhalten werden kann. |
Call-Ziele | Seit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie stehen die Gesundheits- und Pflegesysteme vor noch nie dagewesenen Herausforderungen. Viele Systeme waren überfordert und verfügten nicht über genügend Vorräte, Personal und wichtige Infrastrukturen. Über die anfänglichen Herausforderungen der Pandemie hinaus hat die lange Dauer der Pandemie die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und die Leistungserbringer überfordert und sich negativ auf die reguläre Gesundheits- und Pflegeversorgung ausgewirkt. Der Zugang zu medizinischer Routine- und Nicht-Notfallversorgung und deren Bereitstellung wurde unterbrochen. Es ist daher an der Zeit, eine Bestandsaufnahme zu machen und Lehren für die Aufrechterhaltung der Versorgung zu ziehen. Eine weitere Notsituation, die sich in jüngster Zeit stark auf die Gesundheits- und Pflegesysteme ausgewirkt hat, ist der Krieg in der Ukraine und die daraus resultierende Migration in die angrenzenden Länder. Auch unter diesen Umständen ist es wichtig, über die richtigen Instrumente zu verfügen, um den Zugang zu regulären Gesundheits- und Pflegediensten aufrechtzuerhalten und gleichzeitig den dringenderen Bedürfnissen von Migranten gerecht zu werden. Projekte für Forschung und Innovation sollten sich auf die Gesundheits- und Pflegesysteme konzentrieren, und es wird erwartet, dass die Maßnahmen mehrere der folgenden Punkte betreffen:
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Beteiligung von deren Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten erhöhen. Daher wird die interdisziplinäre Forschung gefördert, einschließlich der Einbeziehung von Disziplinen, die für die Planung und Bereitstellung von Gesundheit und Pflege in verschiedenen sozialen Kontexten und für die Bewertung gesundheitsökonomischer Aspekte als wesentlich gelten. Alle im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden nachdrücklich ermutigt, sich gegebenenfalls an Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen. Daher sollten die Vorschläge ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen vorsehen und können auch die Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Aktivitäten abdecken, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Einzelnen festgelegt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Es sollten Synergien mit potenziell komplementären Forschungsinitiativen, Datenverwaltern und Forschungsinfrastrukturen angestrebt werden, z. B. mit dem Europäischen Observatorium für Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik, der Forschungsinfrastruktur für Gesundheitsinformationen der Bevölkerung, den künftigen europäischen kofinanzierten Partnerschaften wie der Partnerschaft zur Umgestaltung der Gesundheits- und Pflegesysteme (THCS) und einschlägigen gesundheitspolitischen Initiativen der EU wie dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) und der im Entstehen begriffenen Health Emergency Response Authority (HERA). Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Gesundheit, Soziales, Sport, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 4 (379kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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