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Call-Eckdaten
Resilienz und psychisches Wohlbefinden der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 4: Sicherstellung des Zugangs zu einer innovativen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung | |
Call Nummer | HORIZON-HLTH-2023-CARE-04-02 | |
Termine | Öffnung 12.01.2023 | Deadline 13.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 20.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 4.000.000,00 und € 6.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Belastbare Arbeitskräfte im Gesundheits- und Pflegesektor sind für die Nachhaltigkeit und den Wohlstand unserer Gesellschaften unerlässlich. Berufe im Gesundheits- und Pflegesektor können jedoch physisch und psychisch anstrengend sein, da sie Angehörige der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte psychosozialen Risiken aussetzen (z. B. hohe Arbeitsbelastung, stressige Arbeitsbedingungen, Risiko der Exposition gegenüber Infektionserregern, Unsicherheit, ethischer Stress usw.). Viele Angehörige der Gesundheitsberufe und des Pflegepersonals pendeln zur Arbeit oder sind in ein anderes Land ausgewandert, um dort zu arbeiten. Dies macht es für die Gesundheits- und Pflegesysteme noch schwieriger, neue Arbeitskräfte zu gewinnen, aber auch die bereits Beschäftigten zu halten. Eine Kombination von Faktoren wie Veränderungen in der Arbeitsorganisation, Haushalts- und Verwaltungsdruck, dem die Gesundheits- und Pflegesysteme ausgesetzt sind, systembedingter Fachkräftemangel, prekäre Arbeitsbedingungen, strukturelle Ungleichheiten und technologische Innovationssprünge können dazu führen, dass sich die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesektor hilflos, körperlich oder geistig verwundbar oder moralisch verletzt fühlen. Technologische Innovationen (einschließlich Digitalisierung, Big Data und Anwendungen der künstlichen Intelligenz) bieten Chancen für eine effizientere Bereitstellung von Gesundheits- und Pflegediensten und für eine Entlastung der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich. Sie bringen jedoch auch neue Risiken mit sich, die sich auf das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten auswirken können. Neue Fähigkeiten, Anforderungen, neue Organisationsmodelle, Leistungsüberwachung durch Algorithmen, fehlende Kontrolle oder Verantwortlichkeit bei Entscheidungen am Arbeitsplatz und ethische Fragen sind beispielsweise Elemente, die den Stress erhöhen und die Fähigkeit der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesektor beeinträchtigen können, ihre Aufgaben täglich zu erfüllen. Die COVID-19-Pandemie hat die Belastbarkeit der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesektor strapaziert und psychische Probleme verschärft, die bereits vor der Pandemie ein Problem darstellten und von Angstzuständen aufgrund der erhöhten Arbeitsbelastung bis hin zu Burnout und posttraumatischen Belastungsstörungen reichen. Informell Pflegende leiden unter ähnlichem Stress, der möglicherweise durch andere Faktoren verursacht wird, z. B. durch die Notwendigkeit, Pflege zu leisten, die sie von der Arbeit abhält und sie einem erhöhten Armutsrisiko aussetzt. Mangelnde Anerkennung der Verschlechterung der psychischen Gesundheit, Hindernisse bei der Inanspruchnahme von Hilfe oder das Stigma, das psychische Erkrankungen immer noch umgibt, können Menschen daran hindern, solche Probleme früh genug anzugehen. Verschiedene sozioökonomische Gruppen sind in unterschiedlichem Maße betroffen: Bei Ausbrüchen des neuen Virus vor der COVID-19-Pandemie wurde unter anderem ein niedrigeres Bildungsniveau mit einem höheren Risiko für negative psychische Folgen bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen in Verbindung gebracht. Erfolgreiche Projektesollten mehrere der folgenden Aktivitäten abdecken:
In den Projekten können auf der Grundlage glaubwürdiger wissenschaftlicher Kriterien eine oder mehrere Arbeitnehmergruppen oder informell Pflegende als Ziel von F&I-Aktivitäten genannt werden. Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung deren Experten und Institutionen sowie von Verbänden von Gesundheits- und Pflegefachkräften und Verbänden von (informellen) Pflegekräften, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken. Alle im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden nachdrücklich aufgefordert, sich gegebenenfalls an Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen. Daher sollten die Projekte ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen vorsehen und können auch die Kosten für andere potenzielle gemeinsame Aktivitäten abdecken, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Detail festgelegt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Da in der EU mehr als 70 % der Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Beschäftigten im Pflegesektor sowie ein großer Teil der informell Pflegenden Frauen sind, ist ein angemessener geschlechtsspezifischer Ansatz in der Forschung und bei politischen Maßnahmen unerlässlich, um Ungleichheiten und Ungleichgewichte am Arbeitsplatz zu verhindern oder abzumildern. Forscher und politische Entscheidungsträger sollten auch die Dimension der Eingliederung berücksichtigen, da ein erheblicher Anteil der Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegesektor in der Regel Minderheitengruppen angehört, sei es durch angemeldete oder nicht angemeldete Erwerbstätigkeit. Die Projekte sollten potenzielle Synergien berücksichtigen und Überschneidungen mit laufenden Aufforderungen zur Einreichung von Projekten oder mit Maßnahmen, die im Rahmen von EU- oder nationalen Programmen finanziert werden, vermeiden, z. B. mit der künftigen kofinanzierten Partnerschaft zur Umgestaltung von Gesundheits- und Pflegesystemen (THCS). Die Projekte sollten gegebenenfalls den Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2021-2027), den Bericht über psychische Gesundheit und vor allem die Empfehlungen und Analysen berücksichtigen, die in der Stellungnahme des Expertengremiums für wirksame Investitionen in die Gesundheit (EXPH) zur Förderung der psychischen Gesundheit der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen und anderer wichtiger Arbeitnehmer vorgelegt wurden. Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang Einzelheiten zu ihren klinischen Studien angeben und dabei die im Einreichungssystem bereitgestellte Vorlage verwenden. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Gesundheit, Soziales, Sport, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 4 (379kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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