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Call-Eckdaten
Umweltverträgliche und klimaneutrale Gesundheits- und Pflegesysteme
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 4: Sicherstellung des Zugangs zu einer innovativen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung | |
Call Nummer | HORIZON-HLTH-2023-CARE-04-03 | |
Termine | Öffnung 12.01.2023 | Deadline 13.04.2023 17:00 |
Termin - 2. Stufe | Öffnung 31.01.2023 | |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 20.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 4.000.000,00 und € 6.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Der Gesundheitssektor ist für 4-5 % der weltweiten Kohlenstoffemissionen verantwortlich und erzeugt einen erheblichen Energie- und Materialbedarf sowie gefährliche Abfallströme, die zu Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung führen können. Gleichzeitig ist der Druck zur Dekarbonisierung und Verbesserung der Kreislaufwirtschaft im Gesundheits- und Pflegesektor im Allgemeinen geringer als in anderen Wirtschaftssektoren. Mit dem Europäischen Green Deal verpflichtet sich die EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken und bis 2050 keine Netto-Emissionen mehr zu verursachen, und das Gesundheits- und Pflegesystem ist davon nicht ausgenommen. Forschung und Innovation können dazu beitragen, einen reibungslosen Wandel zu gewährleisten und gleichzeitig die Qualität der Gesundheits- und Pflegeleistungen zu erhalten oder zu verbessern. Die Gesundheits- und Pflegesysteme befinden sich in einem strukturellen Wandel, beispielsweise durch die Stärkung der Primärversorgung und der gemeindenahen Versorgung, die verstärkte Digitalisierung und die Sicherstellung, dass die Patienten auf der effizientesten Ebene behandelt oder gepflegt werden. Dies bietet die Möglichkeit, strukturelle Veränderungen mit einem ökologischen Wandel zu verbinden. Auf der COP26 haben sich 18 Länder (darunter zwei EU-Mitgliedstaaten) dazu verpflichtet, in den nächsten 10 bis 30 Jahren sämtliche Kohlenstoffemissionen aus ihren Gesundheitssystemen zu reduzieren, und im gleichen Zeitraum haben sich insgesamt fünfzig Länder (darunter sechs EU-Mitgliedstaaten) verpflichtet, klimaresistente, kohlenstoffarme und nachhaltige Gesundheitssysteme zu schaffen. Im Februar 2022 veröffentlichte die WHO einen Bericht über die durch die COVID-19-Pandemie entstandenen Abfälle, in dem die Notwendigkeit einer Verbesserung der Abfallbewirtschaftung in den Gesundheits- und Pflegesystemen noch stärker betont wurde. In dem Bericht heißt es, dass 30 % der Gesundheitseinrichtungen weltweit und 60 % in den am wenigsten entwickelten Ländern nicht in der Lage sind, die anfallenden Abfälle zu entsorgen, selbst wenn man die durch die Pandemie verursachten zusätzlichen Abfälle nicht berücksichtigt. Dies birgt nicht nur Umweltrisiken wie Wasser- und Luftverschmutzung, sondern gefährdet auch die Sicherheit des Gesundheitspersonals, da die Gefahr von Stichverletzungen, Verbrennungen und pathogenen Mikroorganismen steigt. Die Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu diesem Thema sollten speziell auf den Gesundheits- und Pflegesektor ausgerichtet sein. Sie sollten gegebenenfalls Kostenstudien umfassen (Umweltauswirkungen und -nutzen, die mit Hilfe des Lebenszykluskonzepts (z. B. LCA/SLCA) zu quantifizieren sind und im Einklang mit dem europäischen Green Deal und dem Aktionsplan zur Vermeidung von Umweltverschmutzung wirksam umgesetzt werden müssen), und die Erprobung von Forschungsergebnissen vor Ort in Krankenhäusern oder anderen Pflegeeinrichtungen bei gleichzeitiger Generierung von zugänglichem Wissen könnte einbezogen werden. Darüber hinaus sollten erfolgreiche Projekte mehrere der folgenden Punkte berücksichtigen:
Projekte mit interdisziplinären Teams, die den Gesundheits- und Pflegesektor, den Umweltsektor oder andere relevante Sektoren vertreten, sind willkommen. Dieser Themenbereich erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung deren Experten und Einrichtungen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken. Alle im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden nachdrücklich aufgefordert, sich gegebenenfalls an Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen. Daher sollten die Projekte ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen vorsehen und können auch die Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Aktivitäten abdecken, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Einzelnen festgelegt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Die Antragsteller werden ermutigt, zu prüfen, wie ihre Vorschläge einen Beitrag zum Europäischen Green Deal leisten können, und die Grundsätze des Aktionsplans für eine Kreislaufwirtschaft, des Aktionsplans zur Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie des technischen Leitfadens für die Klimasicherung von Infrastrukturen im Zeitraum 2021-2027 zu berücksichtigen. Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang Einzelheiten zu ihren klinischen Studien angeben und dabei die im Einreichungssystem bereitgestellte Vorlage verwenden. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Gesundheit, Soziales, Sport, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 4 (379kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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