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Call-Eckdaten
Europäische Partnerschaft für personalisierte Medizin
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 4: Sicherstellung des Zugangs zu einer innovativen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-CARE-08-01
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
30%
Budget des Calls
€ 100.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 100.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
Die personalisierte Medizin ist ein medizinisches Modell, das sich auf die Charakterisierung des Phänotyps und des Genotyps des Einzelnen stützt (z. B. molekulare Profilerstellung, medizinische Bildgebung und Lebensstildaten), um die richtige Gesundheitsstrategie zu entwickeln. Die personalisierte Medizin ist sehr vielversprechend und hat bereits zu bahnbrechenden Entwicklungen bei der Behandlung vieler Krankheiten geführt. Mit diesem Ansatz können bessere Gesundheitsergebnisse erzielt werden, indem Krankheiten vorgebeugt wird und eine auf die Bedürfnisse der Bürger zugeschnittene, patientenorientierte Versorgung angeboten wird. In den letzten Jahrzehnten wurden erhebliche Investitionen in die personalisierte Medizin getätigt. Die Gewinnung von Wissen, seine Umsetzung in klinische Anwendungen und die beschleunigte Einführung von Innovationen sind jedoch komplex, zeitaufwändig und erfordern die Mitwirkung zahlreicher Akteure. Es besteht die Notwendigkeit, die Einführung von Innovationen im Bereich der Gesundheitstechnologie zu erleichtern und eine rasche und wirksame Umsetzung der personalisierten Medizin in größerem Maßstab in Europa zu gewährleisten. Zu diesem Zweck stellt die Gründung einer Forschungs- und Innovationspartnerschaft (F&I) mit Schwerpunkt auf der personalisierten Medizin eine einzigartige strategische Gelegenheit dar, um die Akteure zusammenzubringen, Synergien zu schaffen, F&I-Maßnahmen zu koordinieren und die Bemühungen um eine beschleunigte Entwicklung der Gesundheitsversorgung hin zur personalisierten Medizin voranzutreiben.
Die Partnerschaft sollte auf den Erkenntnissen aufbauen, die aus unterstützenden Initiativen wie dem Internationalen Konsortium für personalisierte Medizin (ICPerMed), dem Netzwerk des Europäischen Forschungsraums für personalisierte Medizin (ERA-PerMed), mehreren von der Europäischen Kommission im Rahmen von Horizont 2020 finanzierten Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA), der Initiative "Eine Million Genome" sowie einer zunehmenden Zahl von assoziierten und verwandten Initiativen, Forschungsinfrastrukturen und Kapazitäten in Europa und darüber hinaus gewonnen wurden.
Die Partnerschaft soll den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Ländern erleichtern, solide Leitlinien und Instrumente bereitstellen, institutionelle Akteure vernetzen und regionale Ökosysteme einbeziehen. Sie sollte Innovationen in den Bereichen Dienstleistungen, Politik und Organisation sowie die Integration von biomedizinischen und technologischen Innovationen zum Nutzen der europäischen Bürger und der europäischen Industrie fördern. Die Partnerschaft sollte ein breites Spektrum von Akteuren mit einer gemeinsamen Vision der künftigen personalisierten Medizin zusammenbringen. Durch die Ziele von Horizont Europa sollte die Partnerschaft dazu beitragen, die folgenden Prioritäten der Europäischen Kommission zu erreichen:
- Förderung unserer europäischen Lebensweise
- Eine Wirtschaft, die für die Menschen arbeitet
- Ein Europa, das fit für das digitale Zeitalter ist
- Ein europäisches grünes Abkommen
Die Partnerschaft wird auch zu den Prioritäten der "Mitteilung über wirksame, zugängliche und widerstandsfähige Gesundheitssysteme" (KOM(2014) 215 endg.), der "Mitteilung über die Ermöglichung der digitalen Transformation von Gesundheit und Pflege im digitalen Binnenmarkt; Stärkung der Handlungskompetenz der Bürger und Aufbau einer gesünderen Gesellschaft" (KOM(2018) 233 endg.) und des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung beitragen.
Dank ihrer Fähigkeit, verschiedene Interessenträger (z. B. Forschungsförderer, Gesundheitsbehörden, Gesundheitseinrichtungen, Innovatoren, politische Entscheidungsträger) zusammenzubringen, eine kritische Masse an Ressourcen zu schaffen und eine langfristige strategische Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) umzusetzen, sollte die Partnerschaft folgende Ziele verfolgen:
- Europa soll durch die Unterstützung multidisziplinärer Maßnahmen, die für die internationale Zusammenarbeit offen sind, an die Spitze von Forschung und Innovation gebracht werden;
- Aufbau eines europäischen nationalen und regionalen Netzes von Forschungs- und Innovationssystemen für die personalisierte Medizin;
- Umsetzung der Grundlagenforschung in klinische Anwendungen, die für die Patienten, ihre Familien und die Angehörigen der Gesundheitsberufe einen Unterschied machen;
- Schließung wissenschaftlicher Wissenslücken, Erstellung von Nachweisen und Entwicklung von Leitlinien und Instrumenten in vorrangigen Bereichen für die Entwicklung und den Einsatz der personalisierten Medizin;
- Integration von Big Data und digitalen Gesundheitslösungen in die Forschung und personalisierte Medizin;
- Stärkung der europäischen Gesundheitsbranche und Beschleunigung der Einführung von Lösungen für die personalisierte Medizin;
- Entwicklung geeigneter Ökosysteme für die Umsetzung erfolgreicher Ansätze der personalisierten Medizin und eine rasche Übernahme der einschlägigen Innovationen durch die Gesundheitssysteme;
- Erbringung sozioökonomischer Nachweise für die Durchführbarkeit personalisierter Medizinansätze, damit diese von nachhaltigen Gesundheitssystemen übernommen werden können;
- Verbesserung der Gesundheitsergebnisse für Bürger und Patienten und Gewährleistung eines breiten Zugangs zu fortgeschrittenen Ansätzen der personalisierten Medizin für alle.
Die Europäische Partnerschaft für personalisierte Medizin soll durch ein gemeinsames Programm von Aktivitäten umgesetzt werden, die von der Forschung bis hin zu Koordinierungs- und Vernetzungsaktivitäten reichen, einschließlich Schulungs-, Demonstrations-, Pilot- und Verbreitungsaktivitäten, die sich an den folgenden Hauptbausteinen orientieren sollen:
- Gemeinsame Umsetzung des SRIA;
- Gemeinsame jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für F&I-Aktivitäten, angewandte F&I, Pilotprojekte;
- Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten;
- Aktivitäten zur Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter im Bereich der personalisierten Medizin und zur Verbesserung des Bewusstseins und der Kenntnisse der Bürger in diesem Bereich;
- Einführungsaktivitäten durch Pilotprojekte, Innovationsbeschaffung und finanzielle Unterstützungsmechanismen,
- Flankierende Maßnahmen.
Die Partnerschaft steht allen EU-Mitgliedstaaten sowie den mit Horizont Europa assoziierten Ländern offen und steht auch weiterhin Drittländern offen, die sich ihr anschließen möchten. Sie sollte die folgenden Akteure umfassen:
- Ministerien, die für die F&I-Politik zuständig sind, sowie nationale und regionale F&I- und Technologiefinanzierungsagenturen und Stiftungen;
- Ministerien, die für die Gesundheits- und Pflegepolitik zuständig sind, sowie nationale und regionale Gesundheitsbehörden, Organisationen und Anbieter.
Die Partnerschaft kann auch die Zusammenarbeit mit anderen relevanten Ministerien fördern und wird andere wichtige Akteure aus der Zivilgesellschaft und Endnutzer, Forschungs- und Innovationsgemeinschaften, Innovationseigentümer, Eigentümer/Organisatoren von Gesundheitssystemen und Gesundheitsagenturen einbeziehen.
Die Governance-Struktur der Partnerschaft sollte eine strategische Steuerung im Vorfeld, eine wirksame Verwaltung und Koordinierung sowie die tägliche Durchführung der Aktivitäten ermöglichen und die Nutzung und Übernahme der Ergebnisse gewährleisten. Die Lenkungsstruktur sollte genügend Raum für die Einbeziehung der wichtigsten Interessengruppen lassen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die F&I-Gemeinschaft, Patienten und Bürger, Fachkräfte des Gesundheitswesens, formelle und informelle Pflegeorganisationen und Innovationsträger.
Es wird erwartet, dass finanzielle Zusagen und Sachleistungen für die Governance-Struktur, die gemeinsamen Aufforderungen und andere gezielte Umsetzungsmaßnahmen und Bemühungen zur nationalen Koordinierung bereitgestellt werden.
Um die nationale Koordinierung zu fördern und ein Übermaß an Unterzeichnern von Finanzhilfen zu vermeiden, wird empfohlen, ihre Zahl auf zwei pro Land zu begrenzen. In hinreichend begründeten Fällen kann diese Zahl jedoch abweichen, auch bei Ländern mit dezentraler Verwaltung, um die Beteiligung der für die F&I-Politik und die Gesundheits- und Pflegepolitik zuständigen regionalen Behörden zu ermöglichen.
Um die Kohärenz und Komplementarität der Aktivitäten zu gewährleisten und Wissen und Investitionsmöglichkeiten zu nutzen, wird von der Partnerschaft erwartet, dass sie einschlägige Kooperationen mit anderen europäischen Partnerschaften und Missionen eingeht, wie im Arbeitsdokument "Kohärenz und Synergien der europäischen Kandidatenpartnerschaften im Rahmen von Horizont Europa" dargelegt, und dass sie Kooperationen mit anderen einschlägigen Aktivitäten auf EU- und internationaler Ebene prüft. Darüber hinaus sollte der Vorschlag Synergien mit EU-Programmen berücksichtigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf EU4Health, DEP, ESF+, EFRE, InvestEU, RRF und TSI.
Die Partnerschaft sollte sich an den EU-weiten Initiativen für offenen Zugang und FAIR-Daten orientieren.
Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, außereuropäischen Einrichtungen und Experten sollte in Betracht gezogen werden. Die Antragsteller sollten in ihrem Vorschlag die Methodik für ihre Zusammenarbeit und die Ziele, die sie mit dieser Art der Zusammenarbeit erreichen wollen, beschreiben.
In den Projekten sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen zusammengeführt werden, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von länderübergreifenden Vorschlägen durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte führen.
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Erwartete Ergebnisse
- Die europäischen Länder und Regionen engagieren sich zusammen mit internationalen Partnern in verstärkten gemeinsamen Forschungsanstrengungen zur Entwicklung innovativer personalisierter Medizinansätze für Prävention, Diagnose und Behandlung;
- Gesundheitsbehörden, politische Entscheidungsträger und andere Akteure entwickeln evidenzbasierte Strategien und Maßnahmen für die Einführung der personalisierten Medizin in nationale oder regionale Gesundheitssysteme;
- Die Gesundheitsbranche, politische Entscheidungsträger und andere Beteiligte haben Zugang zu effizienten Maßnahmen und Investitionen, die einen raschen Transfer von Forschung und Innovation in den Markt ermöglichen;
- Die Gesundheitsbranche und andere Beteiligte können die Einführung der personalisierten Medizin durch die Übernahme innovativer Geschäftsmodelle beschleunigen;
- Gesundheitsbehörden, politische Entscheidungsträger und andere Beteiligte nutzen ein besseres Wissen und Verständnis der Vorteile der personalisierten Medizin für Gesundheit und Kosten, um die Gesundheitsversorgung zu optimieren und die Gesundheitssysteme nachhaltiger zu gestalten;
- Gesundheitsdienstleister und Angehörige der Gesundheitsberufe verbessern die Gesundheitsergebnisse, beugen Krankheiten vor und erhalten die Gesundheit der Bevölkerung durch die Einführung der personalisierten Medizin;
- Stärkere und gut vernetzte lokale/regionale Ökosysteme von Akteuren, einschließlich Innovatoren, sind vorhanden und erleichtern die Übernahme erfolgreicher Innovationen in der personalisierten Medizin, wodurch die Ergebnisse der Gesundheitsversorgung verbessert und die europäische Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden;
- Bürger, Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe wissen besser über die personalisierte Medizin Bescheid und werden besser in ihre Umsetzung einbezogen;
- die Akteure besser zusammenarbeiten und ein Netz nationaler und regionaler Wissenszentren für die personalisierte Medizin aufbauen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Mittel der Union erhalten. Da der Beitrag der USA bei der Berechnung des EU-Beitrags zur Partnerschaft berücksichtigt wird, muss das betreffende Konsortium von Forschungsförderern aus förderfähigen EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern dieser Beteiligung ausdrücklich zustimmen.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben.
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer ist eine der Hauptaktivitäten der Aktion, um ihre Ziele erreichen zu können. In Anbetracht der Art der Aktion und ihres Anspruchsniveaus beträgt der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, 10.000.000,00 €.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 4(379kB)
Kontakt
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