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Call-Eckdaten
Neue Ansätze für die Palliativ- und Sterbebegleitung von Nicht-Krebspatienten
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 3: Bekämpfung von Krankheiten und Reduzierung der Krankheitslast | |
Call Nummer | HORIZON-HLTH-2023-DISEASE-03-01 | |
Termine | Öffnung 12.01.2023 | Deadline 13.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 50.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 6.000.000,00 und € 7.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | Die Komplexität des Gesundheitszustands im Zusammenhang mit lebensbedrohlichen und chronischen Krankheiten, akuten und chronischen Schmerzen, Spät- oder Langzeitnebenwirkungen als Folgen von Krankheiten und auch deren Behandlungen beeinträchtigen die Lebensqualität der Patienten und ihrer Familien und stellen eine immense gesellschaftliche und wirtschaftliche Belastung dar. Palliativ- und End-of-Life-Care-Konzepte verbessern die Lebensqualität von Patienten und professionellen und familiären Pflegekräften durch die Verhinderung und Linderung von Leiden durch frühzeitige Erkennung, Bewertung und Behandlung von Schmerzen und anderen Faktoren wie körperlichen, psychosozialen und spirituellen Problemen. Obwohl es eine Vielzahl von Maßnahmen gibt, sind diese häufig nicht ausreichend validiert oder an die spezifischen Bedürfnisse von Patienten mit komplexen Krankheiten oder deren Ko- oder Multimorbiditäten angepasst. Daher besteht die Notwendigkeit, die Evidenzbasis für verfügbare patientenzentrierte wirksame Interventionen zu stärken, die die Lebensqualität und die Ergebnisse von Patienten aller Altersgruppen im Bereich der Palliativmedizin und der Versorgung am Lebensende verbessern. Die Projekte sollten alle folgenden Aktivitäten abdecken:
Zu diesem Thema sollten randomisierte klinische Studien und Beobachtungsstudien für verschiedene Altersgruppen in Betracht gezogen werden. Die Vorschläge sollten eine fundierte Durchführbarkeitsbewertung enthalten, Einzelheiten zur Methodik, einschließlich einer geeigneten Patientenauswahl und realistischer Rekrutierungspläne, und durch verfügbare Veröffentlichungen und/oder vorläufige Ergebnisse begründet sein. Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Beteiligung von Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken. Die Projekte sollten einen patientenzentrierten Ansatz berücksichtigen, der die Patienten stärkt, die Gesundheitskompetenz in der Palliativmedizin und der Versorgung am Lebensende erhöht, eine Kultur des Dialogs und der Offenheit zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe, den Patienten und ihren Familien fördert und das Potenzial für soziale Innovationen freisetzt. Alle im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden nachdrücklich aufgefordert, sich an Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen, gegebenenfalls auch auf internationaler Ebene. Diese Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten könnten beispielsweise die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, den Austausch von Wissen, die Entwicklung und Übernahme bewährter Verfahren oder gemeinsame Kommunikationsaktivitäten umfassen. Dies könnte auch die Vernetzung und gemeinsame Aktivitäten mit Projekten umfassen, die im Rahmen anderer Cluster und Säulen von Horizont Europa oder gegebenenfalls anderer EU-Programme finanziert werden. Daher wird von den Projekten erwartet, dass sie ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen enthalten und dass sie die Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Aktivitäten abdecken, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Detail festgelegt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. In diesem Zusammenhang kann die Kommission gegebenenfalls die Rolle eines Vermittlers für die Vernetzung und den Austausch, auch mit den einschlägigen Interessengruppen, übernehmen. Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Gesundheit, Soziales, Sport |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3 (556kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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