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Call-Eckdaten
Interventionen im städtischen Umfeld zur Verringerung des Risikos nicht übertragbarer Krankheiten (Globale Allianz für chronische Krankheiten)
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 3: Bekämpfung von Krankheiten und Reduzierung der Krankheitslast | |
Call Nummer | HORIZON-HLTH-2023-DISEASE-03-03 | |
Termine | Öffnung 12.01.2023 | Deadline 13.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 20.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Das Thema konzentriert sich auf Umsetzungsforschung mit dem Potenzial, die Risiken von nicht übertragbaren Krankheiten (NCD) in Städten in Ländern mit niedrigem und mittleren Einkommen (LMIC) und/oder gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Ländern mit hohem Einkommen (HIC) zu reduzieren. Die Vorschläge sollten sich auf die Umsetzungsforschung zu evidenzbasierten Interventionen konzentrieren, die gesunde Verhaltensweisen fördern und das Potenzial haben, das Risiko chronischer Krankheiten und Multimorbidität deutlich zu verringern. |
Call-Ziele | Die Europäische Kommission ist Mitglied der Global Alliance for Chronic Diseases (GACD). Dieses Thema wird in Abstimmung mit den anderen GACD-Mitgliedern lanciert und ist mit dem 8. Aufruf der GACD abgestimmt. Nicht übertragbare Krankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, neurologische Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, bestimmte Krebsarten und psychische Störungen sind die Hauptursache für Morbidität und Mortalität sowohl in LMICs als auch in HICs. Die COVID-19-Pandemie hat diese chronischen Krankheiten noch stärker ins Rampenlicht gerückt, da die Mehrheit der Menschen, die schwer erkrankt und/oder gestorben sind, eine oder mehrere NCDs als Ursache hatten. Die Verringerung der Belastung durch NCDs ist daher entscheidend für den Aufbau widerstandsfähigerer, gerechterer und gesünderer Gesellschaften. Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, fehlende Grünflächen, städtische Hitzeinseln, fehlende sichere Infrastruktur für Fußgänger, Radfahrer und aktive Menschen sowie die breite Verfügbarkeit von Tabak, Alkohol und ungesunden Lebensmitteln und Getränken sind die Ursachen für die NCD-Epidemie in Städten. Mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung lebt derzeit in Städten, und diese Zahl wird bis 2050 voraussichtlich auf 68 % ansteigen. Es ist dringend notwendig, den lokalen Behörden und politischen Entscheidungsträgern Strategien an die Hand zu geben, um das gesundheitsfördernde Potenzial der Städte zu maximieren und gleichzeitig die Umweltzerstörung und gesundheitliche Ungleichheiten zu minimieren oder umzukehren. Städte bieten enorme soziale, kulturelle und wirtschaftliche Möglichkeiten und haben das Potenzial, zu Motoren für eine gute Gesundheit zu werden und die Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Innovative gesundheitsorientierte Programme, Strategien und Infrastrukturen wie Rauchverbote in der Öffentlichkeit, fahrradtaugliche Straßen, Grünflächen und Gesetze zu Fahrzeugemissionen können das Verhalten von Millionen von Menschen beeinflussen und die Belastung durch Umweltschadstoffe verringern. Im Rahmen dieser Aufforderung werden Antragsteller aufgefordert, Umsetzungsforschung zu betreiben, die zu einem besseren Verständnis der Frage führt, wie spezifische Maßnahmen besser an verschiedene städtische Umgebungen angepasst und/oder innerhalb von Städten und städteübergreifend skaliert werden können, wobei die besonderen sozialen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt werden. Die vorgeschlagene Umsetzungsforschung muss sich auf die Behandlung von NCD-Risikofaktoren konzentrieren, die mit dem städtischen Umfeld und den damit verbundenen gesundheitlichen Ungleichheiten zusammenhängen. Die ausgewählte(n) Studienpopulation(en) muss (müssen) auf jeden Fall in Städten leben, wozu auch informelle Siedlungen in der Nähe von Stadtzentren, stadtnahe Umgebungen und Stadtzentren gehören können. Die Studienpopulation kann Menschen mit bestehenden NCDs, Menschen ohne bestehende NCDs oder eine Kombination aus beidem umfassen. Die Antragsteller werden ermutigt, einen lebenslangen Ansatz zu verfolgen und die Intervention an eine oder mehrere wichtige Lebensphase(n) anzupassen, die für die Verringerung des lebenslangen NCD-Risikos entscheidend sind. Projekte sollten alle folgenden Aktivitäten abdecken:
Die vorgeschlagenen Interventionen können unter eines oder beide der folgenden Themen fallen: Thema 1: Interventionen zur Verhaltensänderung Diese Maßnahmen umfassen innovative Ansätze, die den Menschen in den Städten helfen, trotz infrastruktureller, ökologischer, klimatischer und sozialer Herausforderungen eine gute körperliche und geistige Gesundheit zu bewahren. Zu den Verhaltensmaßnahmen gehören unter anderem Programme und Strategien, die auf Alkohol- und Tabakkonsum, Schlaf, Bewegungsförderung, gesunde Ernährung (z. B. in Schulkantinen), die Bewältigung der psychosozialen Auswirkungen des Klimawandels und klimawandelbedingter Katastrophen sowie die Verringerung der Belastung durch Umweltschadstoffe abzielen. Thema 2: Maßnahmen, die sich auf die Veränderung der baulichen Umwelt konzentrieren Diese Maßnahmen konzentrieren sich auf die Veränderung der bebauten Umwelt, um deren gesundheitsförderndes Potenzial zu verbessern. Die Projekte sollten darauf abzielen, die Stadtgestaltung so zu gestalten, dass sie NCD-Risiken verringert, z. B. durch die Verbesserung der Geh- oder Fahrradwege in einer Stadt, die Vergrößerung von Grünflächen zur Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung oder extremer Hitze, die Verringerung von Umweltgiften, die Bekämpfung von Obdachlosigkeit oder unsicheren Wohnverhältnissen, die Verbesserung des Zugangs zu gesunden Lebensmitteln, die Verringerung der weit verbreiteten Werbung für Tabak und Alkohol oder die Verringerung von Lärm und Luftverschmutzung durch den Straßenverkehr. Bei Projekten, die sich auf die Veränderung der bebauten Umwelt konzentrieren, sollten die Antragsteller nachweisen, dass die Maßnahme den zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels standhalten kann und/oder die Widerstandsfähigkeit gegenüber den gesundheitlichen Folgen des Klimawandels im städtischen Umfeld verbessert. Die Antragsteller sollten nachweisen können, dass die Stadtverwaltung oder die gemeindebasierte Organisation, mit der sie zusammenarbeiten, über ein eigenes Budget für den Bau, die Instandhaltung und/oder die Ausweitung der vorgeschlagenen Maßnahme(n) verfügt, insbesondere bei großen Infrastrukturprojekten. Die Antragsteller sollten auch nachweisen können, dass die Zeitpläne für die Forschung und den Bau von Infrastrukturprojekten so aufeinander abgestimmt sind, dass es möglich ist, die vorgeschlagenen Forschungsfragen zur Umsetzung während der vorgeschlagenen Dauer zu beantworten, und dass die Forschungsergebnisse rechtzeitig zur Verfügung stehen, um den Interessenvertretern bei Entscheidungen über die Umsetzung, Verbesserung und/oder Ausweitung des Projekts zu helfen. Die Projekte sollten einen Plan enthalten, wie die Ergebnisse der Umsetzungsforschung und die reale Wirksamkeit der Intervention bei der Prävention von NCDs gemessen werden sollen. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass gesundheitliche Ergebnisse während des Studienzeitraums nicht erkennbar sind. Daher können die Antragsteller stattdessen Pläne zur Messung der Auswirkungen der Intervention auf vorgelagerte Gesundheitsindikatoren, z. B. im Zusammenhang mit den sozialen Determinanten der Gesundheit, oder zur Messung anderer stellvertretender Gesundheitsergebnisse vorlegen. Sofern möglich und relevant, sollten die Antragsteller auch einen Plan zur Bewertung der Auswirkungen der Durchführung einer Intervention auf die planetarische Gesundheit und/oder das Klima beschreiben. Die Antragsteller werden außerdem ermutigt, einen Plan für die Messung von Ergebnissen oder Indikatoren zu entwickeln, die für nicht gesundheitsbezogene oder umweltbezogene Auswirkungen relevant sind, insbesondere wenn sie an Projekten mit sektorübergreifenden Themen arbeiten (z. B. Themen, die Gesundheit und Verkehr, soziale Dienste, Abfallwirtschaft usw. berühren). Die Projekte sollten die strukturellen und sozialen Determinanten der Gesundheit berücksichtigen und ihre potenziellen Auswirkungen auf die wirksame Umsetzung der Intervention(en) im städtischen Umfeld erörtern. Von Interesse ist auch die EU-Mission für klimaneutrale und intelligente Städte. Die Projekte sollten geschlechtsspezifisch ausgerichtet sein und sozioökonomische, rassische oder andere Faktoren berücksichtigen, die sich auf gerechte Auswirkungen der Intervention oder auf Hindernisse für eine gerechte Umsetzung beziehen. Das Ziel sollte darin bestehen, die Umsetzung dieser Intervention(en) auf zugängliche und gerechte Weise anzupassen und zu erweitern, um den Ausbruch chronischer Krankheiten in realen Situationen zu verhindern oder zu verzögern. Armut, Rassismus, ethnische Diskriminierung, körperliche und geistige Behinderung, Altersdiskriminierung und andere Ungerechtigkeiten stehen in direktem Zusammenhang mit einem geringeren Potenzial für Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention. Wenn in diesem Zusammenhang der Schwerpunkt auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gelegt wird, sollte dies begründet werden. Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen und die Einbeziehung deren Experten und Einrichtungen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken. Die Projekte sollten eine Strategie zur Einbeziehung der relevanten politischen Entscheidungsträger, der lokalen Behörden sowie anderer Interessengruppen, wie z. B. Gemeinschaftsgruppen oder anderer Einzelpersonen oder Organisationen, die an der Umsetzung der Maßnahme beteiligt sind, von der Entwicklungs- bis zur Umsetzungsphase des Wissensaustauschs, enthalten. Die Antragsteller werden ermutigt, Maßnahmen vorzuschlagen, um die Forschungskapazitäten und -kapazitäten im Bereich der Umsetzungsforschung bei Forschern, Angehörigen der Gesundheitsberufe und führenden Persönlichkeiten des öffentlichen Gesundheitswesens durch den Aufbau von Kompetenzen, Wissensaustausch und Vernetzung zu verbessern. In diesem Zusammenhang können sie in ihrem Projekt Pläne für den Aufbau von Kapazitäten vorschlagen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Nachwuchsforscher und für Mitglieder aus ressourcenärmeren Umfeldern, wie LMICs oder indigenen Gemeinschaften. Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden). |
Zusatzinformationen
Themen |
Gesundheit, Soziales, Sport, Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3 (556kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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