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Call-Eckdaten
Bereitschaft und Reaktion auf Pandemien: Antivirale Breitbandtherapeutika für Infektionskrankheiten mit epidemischem Potenzial
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 3: Bekämpfung von Krankheiten und Reduzierung der Krankheitslast | |
Call Nummer | HORIZON-HLTH-2023-DISEASE-03-04 | |
Termine | Öffnung 12.01.2023 | Deadline 13.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 50.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 7.000.000,00 und € 8.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Die Projekte sollten antivirale Breitspektrum-Wirkstoffe und neuartige Ansätze für die Entwicklung solcher Wirkstoffe entwickeln, die auf Viren mit hohem Epidemie- oder Pandemiepotenzial für die EU abzielen, wie z. B. diejenigen, die in der Liste der vorrangigen Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgeführt sind, mit besonderem Augenmerk auf diejenigen, die die von der Health Emergency Preparedness and Response Authority (HERA) festgelegten Kriterien erfüllen. |
Call-Ziele | Wie die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, stellen Infektionskrankheiten weiterhin eine große Bedrohung für die Gesundheit und die Gesundheitssicherheit in der EU und weltweit dar. Es wird erwartet, dass sich das Auftreten von Viruserkrankungen unter anderem aufgrund des Klimawandels beschleunigen wird. Daher ist ein proaktiver Ansatz bei der Entwicklung antiviraler Therapeutika erforderlich, um auf künftige Ausbrüche von Infektionskrankheiten vorbereitet zu sein. Die Verfügbarkeit von antiviralen Breitbandtherapien wäre eine wichtige Vorsorgemaßnahme gegen künftige Gesundheitsbedrohungen durch Epidemien oder Pandemien von Infektionskrankheiten. Die Projekte sollten sich auf Viren beziehen, für die es derzeit keine wirksamen Therapeutika gibt oder für die die verfügbaren Therapeutika nicht optimal sind, und es wird erwartet, dass sie modernste Screening-Technologien und innovative Ansätze zur Ermittlung neuer Ziele für die Entwicklung antiviraler Wirkstoffe umfassen. Der Schwerpunkt sollte auf der Erforschung und Entwicklung von antiviralen Wirkstoffen mit breitem Wirkungsspektrum liegen, wozu auch die Umwidmung bereits zugelassener oder in der Entwicklung befindlicher Arzneimittel gehören kann. Die Projekte könnten auch die Aufklärung der Wirkungsweise von antiviralen Therapeutika beinhalten. Die Projekte sollten darauf abzielen, die globale therapeutische Forschungs- und Entwicklungspipeline für neu- und wiederauftretende Virusinfektionen zu diversifizieren und zu beschleunigen und die derzeitige Führungsrolle der EU in der therapeutischen Forschung und Entwicklung zu stärken. Die Projekte sollten alle folgenden Bereiche abdecken:
Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie sich rechtzeitig mit den Regulierungsbehörden in Verbindung setzen, um die Angemessenheit der Maßnahmen aus regulatorischer Sicht sicherzustellen. Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien in dem dafür vorgesehenen Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Gesundheit, Soziales, Sport, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3 (556kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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