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Call-Eckdaten
Zusammenhang zwischen Infektionen und nicht übertragbaren Krankheiten
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 3: Bekämpfung von Krankheiten und Reduzierung der Krankheitslast | |
Call Nummer | HORIZON-HLTH-2023-DISEASE-03-07 | |
Termine | Öffnung 12.01.2023 | Deadline 13.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 30.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 6.000.000,00 und € 7.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die ursächlichen Zusammenhänge zwischen Infektionen und dem Auftreten nicht übertragbarer Krankheiten und/oder die Auswirkungen von Infektionen auf die Verschlimmerung bestehender nicht übertragbarer Krankheiten oder umgekehrt bei Kindern und/oder Erwachsenen aufklären und ein besseres Verständnis dafür vermitteln. |
Call-Ziele | Es gibt immer mehr Hinweise darauf, dass mehrere Infektionen die Entwicklung vieler nicht übertragbarer Krankheiten (z. B. Multiple Sklerose, Alzheimer, Post-Covid-19-Krankheit) beeinflussen können oder dass eine nicht übertragbare Krankheit durch das gleichzeitige Vorhandensein einer (oder mehrerer) Infektionen bei derselben Person beeinflusst werden kann. Andererseits könnten NCDs Risikofaktoren für IDs darstellen. Die Analyse der Genetik, des Immunstatus, der Immun- oder Entzündungsreaktionen, des Mikrobioms, des Lebensstils und/oder anderer relevanter Faktoren (z. B. Unterschiede in Bezug auf Alter, Geschlecht, Impfstatus, ethnische Zugehörigkeit) sollte integriert werden, um Informationen für die Prävention, die Frühdiagnose und die Risikofaktoren zu erhalten und um die ursächlichen Zusammenhänge sowie das Fortschreiten dieser nicht übertragbaren Krankheiten besser zu verstehen. Bei der Ermittlung des Zusammenhangs zwischen einer oder mehreren Begleitinfektionen und der Entwicklung nichtübertragbarer Krankheiten können die Vorschläge jede Infektion, einschließlich solcher mit Pandemiepotenzial (virale, bakterielle oder Pilzinfektionen), mit nichtübertragbaren Krankheiten von großer Bedeutung behandeln. Die Krebsforschung ist ausgeschlossen, da sie im Rahmen der Krebsbekämpfungsmission behandelt wird. Besondere Aufmerksamkeit sollte gefährdeten Personen gewidmet werden, z. B. solchen mit bekannten Vorerkrankungen. Für dieses Thema kommen präklinische Forschung, Beobachtungsstudien und/oder klinische Studien in Frage. Die Vorschläge könnten eine Nachbeobachtung der Patienten einschließen, um Zustände zu ermitteln, die möglicherweise erst auftreten, wenn sich ein Patient von der Infektionskrankheit erholt hat. Diejenigen Vorschläge, die eine klinische Bewertung vorsehen, sollten eine fundierte Durchführbarkeitsbewertung abgeben, Einzelheiten zur Methodik, einschließlich einer geeigneten Patientenauswahl und realistischer Rekrutierungspläne, enthalten und durch verfügbare Veröffentlichungen und/oder vorläufige Ergebnisse begründet sein. Die Antragsteller werden ermutigt, Instrumente der künstlichen Intelligenz (KI) einzubeziehen, die eine fortgeschrittene, qualitativ hochwertige Datenanalyse und die Bewertung und Vorhersage des Risikos der Entwicklung einer Krankheit und/oder des Risikos des Fortschreitens/der Schwere der Krankheit ermöglichen, sofern dies relevant ist. Im Rahmen dieses Themas geförderte Projekte, die sich auf COVID-19 und Post-COVID-19-Zustände (auch bekannt als Long-COVID) konzentrieren, werden nachdrücklich ermutigt, mit (einem) der einschlägigen EU-geförderten Projekte, wie ORCHESTRA, zusammenzuarbeiten und Verbindungen herzustellen. Sie sollten auch der neu eingerichteten europäischen COVID-19-Plattform für den Datenaustausch besondere Aufmerksamkeit schenken und eine Verbindung zu ihr herstellen. Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
Wenn NCDs mit Infektionskrankheiten mit Pandemiepotenzial in Verbindung stehen, erhalten die Angehörigen der Gesundheitsberufe neue Erkenntnisse, die ihnen helfen, fundierte Entscheidungen über den Umgang mit diesen Krankheiten in der Zukunft zu treffen. Die Gesundheitsbehörden werden besser darauf vorbereitet sein, in Krisenzeiten gezielte Empfehlungen für oder gegen den Einsatz bestimmter medizinischer Gegenmaßnahmen auszusprechen. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Gesundheit, Soziales, Sport |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12. |
Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 3 (556kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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