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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Europäische Partnerschaft für seltene Krankheiten

Förderprogramm

Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 3: Bekämpfung von Krankheiten und Reduzierung der Krankheitslast

Call Nummer

HORIZON-HLTH-2023-DISEASE-07-01

Termine

Öffnung
12.01.2023

Deadline
19.09.2023 17:00

Förderquote

50%

Budget des Calls

€ 100.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 50.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Call-Ziele

Die Partnerschaft sollte einen Beitrag zu den Prioritäten der "Mitteilung über wirksame, zugängliche und widerstandsfähige Gesundheitssysteme" (KOM(2014) 215 endg.) und der "Mitteilung über die Ermöglichung der digitalen Transformation von Gesundheit und Pflege im digitalen Binnenmarkt; Stärkung der Handlungskompetenz der Bürger und Aufbau einer gesünderen Gesellschaft" (KOM(2018) 233 endg.

Diese Partnerschaft sollte auch dazu beitragen, die Ziele der pharmazeutischen Strategie für Europa zu erreichen, indem ungedeckter medizinischer Bedarf (z. B. für seltene Krankheiten mit sogenannten "Orphan-Medikamenten") gedeckt wird und sichergestellt wird, dass die Vorteile der Innovation die Patienten in der EU erreichen.

Dank ihrer Fähigkeit, verschiedene Interessengruppen (z. B. Forschungsförderer, Gesundheitsbehörden, Gesundheitseinrichtungen, Innovatoren, politische Entscheidungsträger) zusammenzubringen, wird die Partnerschaft eine kritische Masse an Ressourcen schaffen und eine langfristige strategische Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) umsetzen.

Die kofinanzierte Europäische Partnerschaft für seltene Krankheiten sollte auf der Grundlage der in der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda festgelegten Prioritäten und durch ein gemeinsames Maßnahmenprogramm umgesetzt werden, das von der Koordinierung und Finanzierung grenzüberschreitender Forschung bis hin zu hochgradig integrativen und gemeinschaftsorientierten "internen" Maßnahmen reicht, wie z. B. Innovationsstrategien für die effiziente Nutzung von Forschungsergebnissen, Vorbereitungsmaßnahmen für klinische Studien in der EU, Optimierung von Forschungsinfrastrukturen und -ressourcen, einschließlich Vernetzungs-, Schulungs- und Verbreitungsmaßnahmen. Es sollte nach den folgenden Hauptzielen strukturiert werden:

  • Durchführung gemeinsamer transnationaler Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungs- und Innovationsprioritäten im Bereich der Forschung und Entwicklung, wie sie im SRIA festgelegt sind, was zu einer finanziellen Unterstützung Dritter auf der Grundlage der jährlichen Arbeitspläne führt;
  • Aufbau eines europäischen Netzes für klinische Forschung, um die Bereitschaft der FTE-Forschungsgemeinschaft in Europa für klinische Studien zu beschleunigen, das Forschungs- und Innovationspotenzial der FTE-Akteure zu verbessern und die kostenwirksame klinische Entwicklung neuer Therapien zu erleichtern;
  • Entwicklung und Konsolidierung des Kapazitätsaufbaus des Ökosystems für F&E-Daten durch Unterstützung des föderierten Zugangs zum/der gemeinsamen Nutzung von FAIR-Forschungsdaten und Informationsressourcen, um die effektive und schnelle Umsetzung der Forschungsergebnisse in sichere und wirksame Gesundheitsinnovationen zu gewährleisten;
  • Integration von Grundlagenforschung, vorklinischer und klinischer Forschung, um die Belastung für Menschen, die mit einer seltenen Krankheit leben, zu verringern.
  • Unterstützung der Forschung in relevanten medizinischen Bereichen und Interventionsgebieten (Prävention, Diagnose, Behandlung) bei gleichzeitiger Verbesserung der Nutzung bestehender Gesundheitstechnologien in der klinischen Praxis;
  • Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeit des Internationalen Forschungskonsortiums für seltene Krankheiten.

Die Partnerschaft steht allen EU-Mitgliedstaaten sowie den mit Horizont Europa assoziierten Ländern offen und wird auch weiterhin für Drittländer offen sein, die sich ihr anschließen möchten. Die Partnerschaft sollte die folgenden Akteure einbeziehen oder mit ihnen zusammenarbeiten:

  • Ministerien, die für die F&I-Politik zuständig sind, sowie nationale und regionale F&I- und Technologiefinanzierungsstellen und Stiftungen;
  • Ministerien, die für die Gesundheits- und Pflegepolitik zuständig sind, sowie nationale und regionale Gesundheitsbehörden, -organisationen und -anbieter (einschließlich der Anbieter, die Mitglieder der europäischen Referenznetzwerke sind);
  • Forschungsinfrastrukturen;
  • Patientenorganisationen;
  • Industrie;
  • Wohltätigkeitsorganisationen.

Die Partnerschaft kann auch die Zusammenarbeit mit anderen relevanten Ministerien und Forschungsförderern fördern. Sie sollte weitere wichtige Akteure aus der Zivilgesellschaft und Endnutzer, Forschungs- und Innovationsgemeinschaften, Eigentümer von Innovationen, Eigentümer/Organisatoren von Gesundheits- und Pflegesystemen sowie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen einbeziehen.

Die Governance-Struktur der Partnerschaft sollte eine strategische Lenkung im Vorfeld, eine wirksame Verwaltung und Koordinierung sowie die tägliche Durchführung der Aktivitäten ermöglichen und die Nutzung und Übernahme der Ergebnisse gewährleisten. Wichtig ist, dass die EU-Mitgliedstaaten als öffentliche Geldgeber eine führende Rolle bei der Leitung und strategischen Lenkung der gesamten Partnerschaft spielen, auch bei der Mitgestaltung und der strategischen Ausrichtung der "internen" Aktivitäten, wie z. B. der Konsolidierung des Ökosystems für Forschung und Innovation, der Vorbereitung klinischer Studien für die Gemeinschaft, dem Beitrag zum EFR, den Ausbildungsmaßnahmen usw.). Darüber hinaus sollte die Managementstruktur einen koordinierten Beitrag der wichtigsten Interessengruppen ermöglichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Forschungs- und Innovationsgemeinschaft, Patienten und Bürger, Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe, formelle und informelle Pflegeorganisationen und Innovationsträger.

Um die Kohärenz und Komplementarität der Aktivitäten zu gewährleisten und Wissen und Investitionsmöglichkeiten zu nutzen, wird von der Partnerschaft erwartet, dass sie einschlägige Kooperationen mit anderen (institutionalisierten und kofinanzierten) Horizont-Europa-Partnerschaften und Missionen gemäß dem Arbeitspapier "Coherence and Synergies of candidate European Partnerships under Horizon Europe" (Kohärenz und Synergien der kandidierenden europäischen Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa) eingeht und Kooperationen mit anderen einschlägigen Aktivitäten auf EU- und internationaler Ebene sondiert. Der Vorschlag sollte auch Synergien mit EU-Programmen berücksichtigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf EU4Health, das Programm "Digitales Europa" (DIGITAL), den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), InvestEU, die Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit (RRF) und das Instrument für technische Unterstützung (TSI).

Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, außereuropäischen Einrichtungen und Experten kann in Betracht gezogen werden. Die Teilnahme von Drittländern ist erwünscht. Ihre Verpflichtungen im Rahmen der Partnerschaft werden bei der Berechnung der EU-Mittel nicht berücksichtigt. Die Antragsteller sollten in ihrem Vorschlag die Methodik für ihre Zusammenarbeit und die Ziele, die sie mit dieser Art der Zusammenarbeit erreichen wollen, beschreiben.

Die Projekte  sollten die erforderlichen Finanzmittel aus den teilnehmenden nationalen (oder regionalen) Forschungsprogrammen zusammenführen, um gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von länderübergreifenden Vorschlägen durchzuführen, die zu Finanzhilfen für Dritte führen. Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer ist eine der Aktivitäten dieser Aktion, um ihre Ziele erreichen zu können.

Eine Zusammenarbeit mit der für die Zulassung von Arzneimitteln für seltene Leiden zuständigen EU-Agentur, der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), sollte in Betracht gezogen werden, um den Austausch von Wissen und Daten über Arzneimittel für seltene Leiden und seltene Krankheiten zu verbessern.

Bei der Ausarbeitung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen muss diese Partnerschaft den wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften  und die Einbeziehung von Experten und Einrichtungen sowie von einschlägigem Fachwissen berücksichtigen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen und die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten zu verstärken.

Eine Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission muss in Betracht gezogen werden, um die gemeinsame Nutzung von (Meta-)Daten über Register für seltene Krankheiten, den Austausch von Daten für klinische Studien und Forschung auf der Grundlage eines einheitlichen Pseudonymisierungsinstruments, das von der Europäischen Plattform für die Registrierung seltener Krankheiten (EU RD Platform) bereitgestellt wird, und damit zusammenhängende Instrumente und Dienste sowie in anderen Bereichen von beiderseitigem Interesse, z. B. Ausbildung und Kapazitätsaufbau, zu verwirklichen.

Das vorläufige Gesamtbudget für die Partnerschaft beläuft sich auf bis zu 150 Mio. EUR und hängt von der tatsächlichen Umsetzung der von den Mitgliedern des Konsortiums eingegangenen Verpflichtungen ab. Die Kommission beabsichtigt, neue Maßnahmen in ihre künftigen Arbeitsprogramme aufzunehmen, um die Partnerschaft während der Laufzeit von Horizont Europa weiter zu unterstützen.

Die voraussichtliche Dauer der Partnerschaft beträgt sieben bis zehn Jahre.

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Erwartete Ergebnisse

  • Die EU wird als international anerkannte Triebkraft für Forschung und Innovation im Bereich seltener Krankheiten gestärkt und trägt damit wesentlich zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Bereich seltener Krankheiten bei;
  • Die Forschungsförderer stimmen ihre Forschungspolitik im Bereich der seltenen Krankheiten ab und setzen sie um, so dass eine optimale Generierung und Umsetzung von Wissen in sinnvolle Gesundheitsprodukte und -maßnahmen möglich ist, die den Bedürfnissen der Menschen mit seltenen Krankheiten in Europa und weltweit entsprechen.
  • Die gesamte RD-Forschungsgemeinschaft profitiert von einem verbesserten umfassenden Wissensrahmen, der die EU sowie nationale/regionale Daten- und Informationsinfrastrukturen integriert, um die translationale Forschung zu verbessern.
  • Menschen, die mit einer seltenen Krankheit leben, profitieren von einem rechtzeitigeren, gerechteren Zugang zu einer innovativen, nachhaltigen und hochwertigen Gesundheitsversorgung, wobei eine Bestandsaufnahme der hoch integrierten Forschungs- und Gesundheitssysteme erfolgt.
  • Forscher, Innovatoren - sowie Menschen, die mit einer seltenen Krankheit leben, und ihre Fürsprecher (als Mitgestalter) - bilden ein integriertes Forschungs- und Innovationsökosystem, um kosteneffiziente Diagnosen und Behandlungen zu ermöglichen, und arbeiten darin.
  • Öffentliche und private Akteure, einschließlich der Zivilgesellschaft (z. B. Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände), arbeiten auf EU-Ebene und auf nationaler (einschließlich regionaler) Ebene koordiniert und effizient zusammen und ermöglichen so eine wirksamere klinische Forschung, die z. B. auf eine höhere Erfolgsquote bei der Entwicklung von Therapien abzielt.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.

In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Mittel der Union erhalten. Da der Beitrag der USA bei der Berechnung des EU-Beitrags zur Partnerschaft berücksichtigt wird, muss das betreffende Konsortium von Forschungsförderern aus förderfähigen EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern dieser Beteiligung ausdrücklich zustimmen. 


Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.

Zusatzinformationen

Themen

Gesundheit, Soziales, Sport, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben.


Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen erfolgen. Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer ist eine der Hauptaktivitäten der Aktion, um ihre Ziele erreichen zu können. In Anbetracht der Art der Aktion und ihres Anspruchsniveaus beträgt der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, 10.000.000,00 €. 


Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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