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Call-Eckdaten
Planetare Gesundheit: Verständnis der Zusammenhänge zwischen Umweltzerstörung und Gesundheitsauswirkungen
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 2: Leben und Arbeiten in einer gesundheitsfördernden Umgebung | |
Call Nummer | HORIZON-HLTH-2023-ENVHLTH-02-01 | |
Termine | Öffnung 12.01.2023 | Deadline 13.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 30.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 5.000.000,00 und € 6.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Die Antragsteller werden aufgefordert, Projekte einzureichen, die den politischen Entscheidungsträgern verwertbare Erkenntnisse liefern, damit sie Präventivmaßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und des menschlichen Wohlbefindens ergreifen können, indem sie die Zusammenhänge zwischen menschlicher Gesundheit und Umweltzerstörung auf integrierte und umfassende Weise untersuchen. Auch Beiträge, die sich auf weniger untersuchte Aspekte wie die Zusammenhänge zwischen Klimawandel und Gesundheit oder zwischen biologischer Vielfalt und Gesundheit konzentrieren, werden berücksichtigt. |
Call-Ziele | Weltweit sind Lebensqualität und Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten dank der bedeutenden Errungenschaften des 20. Jahrhunderts in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Landwirtschaft, Industrie und Technologie auf ein noch nie dagewesenes Niveau gestiegen. Auf der anderen Seite hat der anhaltende Trend zur Umweltzerstörung und zu globalen Klima- und Umweltveränderungen neue Belastungen mit sich gebracht, die große Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben und die jüngsten Errungenschaften im Bereich der öffentlichen Gesundheit gefährden könnten. Unter anderem können der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt, biologische Invasionen, Umweltverschmutzung, veränderte Landnutzung und -degradierung, Entwaldung, das Auftauen des Permafrostbodens (in den Polarregionen und insbesondere in der Arktis), Überfischung, neue Tierkrankheiten und die Versauerung von Gewässern zu einer geringeren Verfügbarkeit und Sicherheit von Nahrungsmitteln und Wasser sowie zu einer erhöhten Exposition gegenüber Faktoren führen, die ansteckende und nicht übertragbare Krankheiten verursachen. Darüber hinaus wurden weltweit Veränderungen bei Wetter- und Klimaextremen beobachtet, die zu einer Zunahme der Häufigkeit und Intensität von extremen Wetterereignissen wie Starkniederschlägen und Überschwemmungen, Hitzewellen und Hitzeextremen, Dürren und tropischen Wirbelstürmen führen. Es gibt immer mehr Belege dafür, dass viele dieser Umweltstressoren und -veränderungen kurz- und langfristig tiefgreifende negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen haben und weltweit zu einer erhöhten Morbidität und Mortalität beitragen. Um diese Herausforderungen zu verstehen und darauf zu reagieren, ist ein multidisziplinärer, sektor- und grenzübergreifender Ansatz erforderlich, der von der lokalen bis zur globalen Ebene reicht. Die Auswirkungen können direkt sein, z. B. durch die Zunahme von Überschwemmungen, Hitzewellen, Wasserknappheit, Erdrutschen, UV-Strahlung und Schadstoffen, oder indirekt und komplex, z. B. durch den Klimawandel oder durch das Ökosystem selbst. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass die Lösungen und Initiativen, die zur Verhinderung von Umweltschäden gewählt werden, für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicher sind. Planetarische Gesundheit ist ein Konzept, das sich auf die Wechselwirkungen zwischen der menschlichen Gesundheit und dem Zustand der komplexen natürlichen Systeme der Erde konzentriert. Ein Hauptaugenmerk liegt auf der Frage, wie sich der gegenwärtige Trend der vom Menschen verursachten Umweltzerstörung auf die Gesundheit und das Wohlergehen heutiger und künftiger Generationen auswirken kann. Die Rockefeller Foundation-Lancet Commission on Planetary Health veröffentlichte 2015 einen Bericht, der den Grundstein für die Entwicklung dieses wichtigen neuen Forschungsgebiets legte. Im Jahr 2020 wurde die Erklärung von Helsinki veröffentlicht, die aus einer Konferenz hervorging, auf der die Teilnehmer erörterten, wie der Ansatz der planetarischen Gesundheit in Europa im Rahmen des europäischen Green Deal umgesetzt werden kann. Planetarische Gesundheit ist auch ein vorrangiges Thema in der Forschungsagenda für Umwelt, Klima und Gesundheit, die von der Koordinierungs- und Unterstützungsaktion HERA vorgeschlagen wurde. Um das Wissen über die planetarische Gesundheit zu erweitern und die politische Entscheidungsfindung in diesem Bereich zu unterstützen, sollten die Antragsteller mehrere der folgenden Aktivitäten angehen:
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung deren Experten und Institutionen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten erhöhen. Die Forscher sollten Verteilungsüberlegungen sorgfältig in ihre Analyse einbeziehen, indem sie gegebenenfalls disaggregierte Auswirkungen für verschiedene sozioökonomische Gruppen berücksichtigen. Um die Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, werden alle für eine Finanzierung aus diesem Themenbereich ausgewählten Projekte ein Cluster bilden und an gemeinsamen Netzwerken und Aktivitäten teilnehmen müssen. Ohne dass konkrete gemeinsame Aktivitäten im Einzelnen aufgeführt werden müssen, sollten die Projekte ein ausreichendes Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen und zur Deckung der Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Vernetzungs- und gemeinsamer Aktivitäten vorsehen. Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage Einzelheiten zu ihren klinischen Studien angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | Wenn die Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden). |
Zusatzinformationen
Themen |
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Gesundheit, Soziales, Sport |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12. Die Regeln für die rechtliche und finanzielle Ausgestaltung der Finanzhilfevereinbarungen sind im Allgemeinen Anhang G beschrieben. Folgende Ausnahmen gelten: Um Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, bilden alle für eine Finanzierung aus diesem Themenbereich ausgewählten Projekte ein Cluster und müssen sich an gemeinsamen Vernetzungs- und Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen (sowie an der Festlegung der Modalitäten für deren Durchführung und der spezifischen Zuständigkeiten der Projekte). Je nach dem Umfang der für eine Finanzierung ausgewählten Vorschläge können diese Aktivitäten Folgendes umfassen:
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Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 2 (383kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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