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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Gesundheitliche Auswirkungen von Chemikalien mit endokriner Wirkung: Überbrückung wissenschaftlich-politischer Lücken durch Beseitigung anhaltender wissenschaftlicher Ungewissheiten

Förderprogramm

Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 2: Leben und Arbeiten in einer gesundheitsfördernden Umgebung

Call Nummer

HORIZON-HLTH-2023-ENVHLTH-02-03

Termine

Öffnung
12.01.2023

Deadline
13.04.2023 17:00

Förderquote

100%

Budget des Calls

€ 40.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 6.000.000,00 und € 7.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Call-Ziele

Die Funktion und Regulierung des endokrinen Systems beim Menschen und anderen Arten ist von hoher biologischer Komplexität. Endokrin wirksame Chemikalien (EDCs oder endokrine Disruptoren) sind chemische Substanzen, die die Funktion des endokrinen Systems verändern und die Gesundheit von Menschen und Tieren negativ beeinflussen. Sie können entweder synthetischen oder natürlichen Ursprungs sein.

EDCs spielen eine immer wichtigere Rolle bei der Regulierung von Chemikalien in der Europäischen Union. Gemäß dem 2018 verabschiedeten Umfassenden Rahmen der Europäischen Union für endokrine Disruptoren sollte der strategische Ansatz der EU für endokrine Disruptoren in den kommenden Jahren auf der Anwendung des Vorsorgeprinzips beruhen. Dieser Ansatz würde unter anderem darauf abzielen, die Gesamtexposition von Mensch und Umwelt gegenüber endokrinen Disruptoren zu minimieren, wobei besonderes Augenmerk auf die Exposition während wichtiger Entwicklungsphasen eines Organismus, wie der fötalen Entwicklung und der Pubertät, gelegt werden sollte, möglicherweise unter Einbeziehung eines Lebensverlaufsansatzes, sowie die Entwicklung einer gründlichen Forschungsgrundlage für eine wirksame und zukunftsorientierte Entscheidungsfindung zu beschleunigen. Dazu gehören Forschungsarbeiten für das weitere Management von Chemikalien (einschließlich mehrkomponentiger Chemikalien und Chemikalienmischungen), das Verständnis der mechanistischen Wirkungen endokriner Disruptoren und ihrer Dosis-Wirkungs-Beziehungen (auch auf molekularer und zellulärer Ebene durch den Einsatz neuer Methoden wie "Multiomics", Chemieinformatik, In-vitro-2D- und 3D-Modelle, In-vivo-Modelle und rechnergestützte Ansätze) sowie die Sammlung, gemeinsame Nutzung, Harmonisierung und Kombination robuster Datenquellen.

Die Schließung bestehender Wissenslücken im Verständnis der Wirkungen von EDCs wird eine wirksamere und evidenzbasierte Regulierung auf europäischer Ebene unterstützen.

Unter Beteiligung von (Molekular-)Epidemiologen, Expositionswissenschaftlern, Toxikologen, Endokrinologen, Angehörigen der Gesundheitsberufe und Risikobewertern sollten sich die Forschungsmaßnahmen zu diesem Thema auf das Verständnis der Auswirkungen von Expositionen in kritischen Lebensphasen auf die Entwicklung von Krankheiten im späteren Leben konzentrieren, wobei der Schwerpunkt auf mehreren Gesundheitsendpunkten liegen sollte, für die derzeit weniger Informationen verfügbar sind. Es sollten bestehende Biobanken und Krankheitsregister bzw. -kohorten genutzt werden, mit sorgfältig geplanten Messstrategien und klar ausgearbeiteten Hypothesen. Die Art der Dosis-Wirkungs-Beziehungen und die Frage, ob die Auswirkungen schwellenabhängig sind, sollten in den Studienplänen berücksichtigt werden. Ähnlichkeiten zwischen endokrinen Systemen und bestimmten Gesundheitsergebnissen bei verschiedenen Tierarten sollten genutzt werden, um das Verständnis der Funktionsweise des endokrinen Systems zu verbessern. Schließlich sollte die Forschung versuchen, prädiktive Biomarker (z. B. aus Flüssigbiopsien wie Speichel, Urin, Blut) zu ermitteln, die es ermöglichen würden, die durch Umwelthormone verursachten gesundheitlichen Auswirkungen in kürzerer Zeit nachzuweisen, als es normalerweise für epidemiologische Studien erforderlich wäre.

Die Forschungsmaßnahmen zu diesem Thema sollten zukunftsweisende mechanistische Informationen über potenzielle Gefahren und Gesundheitsrisiken der Exposition gegenüber EDCs liefern, und zwar durch innovative molekulare Epidemiologie, multifaktorielle Modelle und systembiologische Ansätze, wobei gegebenenfalls modernste Methoden ohne Tierversuche genutzt werden sollten, und sollten mehrere der folgenden Tätigkeiten umfassen:

  • Untersuchung der Auswirkungen von EDCs auf die Zielorgane und in Multiorganmodellen sowie auf physiologische Barrieren wie die Plazenta, die Blut-Hirn-Schranke, die Blut-Speichel-Schranke, Darm-, Lungen- und Immunzellen sowie ihre Wechselwirkung mit der Mikrobiota. Dazu sollte auch ein gründliches Verständnis der Dosis-Wirkungs-Beziehungen gehören;
  • Aufklärung von Gesundheitsendpunkten, für die nur unzureichende Daten vorliegen, wie Störungen der Entwicklung und Funktion des Nerven- und Herz-Kreislauf-Systems, des Immunsystems, der Knochenentwicklung und -erkrankung, Fettleibigkeit, Diabetes, hormonabhängige Krebserkrankungen und Fruchtbarkeit (z. B. Minipubertät, Vorpubertät und Pubertät);
  • Bereitstellung besserer biologischer und bildgebender Biomarker zur Vorhersage von EDC-vermittelten Gesundheitsfolgen, einschließlich der quantitativen Wahrscheinlichkeiten für eine schädliche Wirkung auf der Grundlage solcher Biomarker;
  • Gewinnung besserer Erkenntnisse über die entwicklungsbedingten Ursachen von Gesundheit und Krankheit, insbesondere in den Fällen, in denen weniger Daten verfügbar sind. Bewertung des Auftretens und der Bedeutung von multi- und transgenerational vererbten Wirkungen, einschließlich der molekularen und epigenetischen Mechanismen, die multigenerationale Wirkungen auslösen;
  • Gewinnung besserer Erkenntnisse über die empfindlichsten Zeitfenster der Anfälligkeit, in denen die Exposition von besonderer Bedeutung für die gesundheitlichen Auswirkungen ist;
  • Besseres Verständnis der Auswirkungen von Chemikalien und Chemikaliengemischen auf die zugrundeliegenden mechanistischen Wechselwirkungen zwischen endokrinen Achsen, endokrinen Pfaden und anderen wichtigen biologischen Systemen, einschließlich Immun-, neurologischen und metabolischen Funktionen;
  • Verbesserung des Verständnisses der Auswirkungen von Chemikaliengemischen, auch in Verbindung mit anderen Toxinen und bei niedrigen Dosen. Die Rolle des Mikrobioms bei der Aktivierung oder Entgiftung dieser Chemikalien sollte gegebenenfalls erforscht werden.
  • Untersuchung der biologischen Wirkungen realistischer Mischungen, um ein detaillierteres Verständnis des endokrinen Effektoms zu erlangen, unter Nutzung der computergestützten Toxikologie und der Entwicklung moderner Modelle;
  • Durchführung vergleichender Analysen zwischen verschiedenen Tierarten, Bewertung der Ähnlichkeiten mit dem menschlichen Hormonsystem und den gesundheitlichen Folgen und Nutzung von Nicht-Säugetierarten als Testorganismen, z. B. Nicht-Säugetier-Wirbeltiere und Wirbeltiere, um Wirkungen vorherzusagen oder Bedenken hinsichtlich möglicher Wirkungen beim Menschen zu äußern oder umgekehrt;
  • Nutzung systembiologischer Ansätze, um zu verstehen, wie die Exposition gegenüber einem EDC zu einem veränderten Phänotyp führt - ein Prozess, der komplexe Wechselwirkungen auf mehreren Ebenen der biologischen Organisation voraussetzt.

Gegebenenfalls sollten Aspekte wie Geschlecht, regionale Unterschiede, Sozioökonomie und Kultur berücksichtigt werden. Die Projekte sollten sicherstellen, dass chemische Überwachungsdaten im Rahmen von IPCHEM durch Einbeziehung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission ausgetauscht werden. Bei den Projekten sollte auch die Einbeziehung der GFS in Betracht gezogen werden, da sie eine wirksame Schnittstelle zwischen den Forschungstätigkeiten und den regulatorischen Aspekten bilden und/oder die Forschungsergebnisse in validierte Prüfmethoden und Strategien umsetzen könnte, die für regulatorische Zwecke geeignet sind. In dieser Hinsicht wird die GFS mit jedem erfolgreichen Projekt zusammenarbeiten, und diese Zusammenarbeit sollte gegebenenfalls nach der Genehmigung des Projekts aufgenommen werden.

Die Antragsteller sollten mit den geplanten Aktivitäten im Rahmen der europäischen Partnerschaft für die Bewertung der von Chemikalien ausgehenden Risiken PARC vertraut sein. Die PARC wird über erfolgreiche Projekte informiert. Erfolgreiche Projekte werden aufgefordert, Synergien mit PARC zu schaffen und die Partnerschaft als Vermittler für einen offenen Daten- und Methodenaustausch mit Risikobewertern und ihren wissenschaftlichen Netzen zu nutzen.

Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung deren Experten und Einrichtungen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken.

Um die Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, werden alle Projekte, die für eine Förderung im Rahmen dieses Themas ausgewählt werden, ein Cluster bilden und an gemeinsamen Netzwerken und Aktivitäten teilnehmen. Ohne dass konkrete gemeinsame Aktivitäten im Einzelnen aufgeführt werden müssen, sollten die Projekte ein ausreichendes Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen und zur Deckung der Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Vernetzungs- und gemeinsamer Aktivitäten vorsehen.

Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage Einzelheiten zu ihren klinischen Studien angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.

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Erwartete Ergebnisse

  • Behörden, einschließlich der EU-Risikobewertungsstellen und Regulierungsbehörden, werden mit wissenschaftlichen Erkenntnissen bei der Umsetzung des umfassenden EU-Rahmens für endokrine Disruptoren, der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit auf dem Weg zu einer giftfreien Umwelt, der EU-Rechtsvorschriften für Pflanzenschutzmittel und der EU-Rechtsvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterstützt;
  • Die Behörden verbessern ihre Risikobewertung, ihr Risikomanagement und ihre Kommunikation durch den Zugang zu FAIR-Daten und solideren Erkenntnissen über die kausalen Zusammenhänge zwischen der Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren und gesundheitlichen Folgen, für die keine ausreichenden Daten vorliegen;
  • Die Forschungsgemeinschaft verfügt über bessere Daten über die Rolle endokriner Disruptoren und anderer Kofaktoren (z. B. Lebensstil, Verhaltensweisen, sozioökonomische Faktoren), um ein besseres Verständnis ihrer individuellen oder kombinierten gesundheitlichen Auswirkungen zu ermöglichen;
  • Behörden und die Wissenschaft nutzen die neuesten Methoden, um das Verständnis der gesundheitlichen Auswirkungen von Expositionen zu verbessern;
  • Behörden, Arbeitgeber und Bürger stützen sich auf praktische, faktengestützte Leitlinien zur Expositionsprävention und -reduzierung;
  • Die Bürger werden einbezogen und über die gesundheitlichen Auswirkungen der Exposition gegenüber endokrinen Disruptoren informiert, und risikopräventive Verhaltensweisen werden gefördert.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.

In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.


Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.

Zusatzinformationen

Themen

Gesundheit, Soziales, Sport

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.


Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.


Die Regeln für die rechtliche und finanzielle Ausgestaltung der Finanzhilfevereinbarungen sind im Allgemeinen Anhang G beschrieben. Folgende Ausnahmen gelten: Um Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, bilden alle für eine Finanzierung aus diesem Themenbereich ausgewählten Projekte ein Cluster und müssen sich an gemeinsamen Vernetzungs- und Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen (sowie an der Festlegung der Modalitäten für deren Durchführung und der spezifischen Zuständigkeiten der Projekte). Je nach dem Umfang der für eine Finanzierung ausgewählten Vorschläge können diese Aktivitäten Folgendes umfassen:

  • Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen (z. B. gemeinsame Auftaktsitzung und jährliche Sitzungen). 
  • Regelmäßiger Bericht über die gemeinsamen Aktivitäten (der in jedem Berichtszeitraum vorgelegt wird). 
  • Gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsaktivitäten (z. B. eine gemeinsame Verbreitungs- und Kommunikationsstrategie, ein Webportal und ein visuelles Erscheinungsbild, eine Broschüre, Newsletter). 
  • Gemeinsame Datenverwaltungsstrategie und gemeinsame politische Strategie (einschließlich gemeinsamer politischer Briefs). 
  • Thematische Workshops/Schulungen zu Themen von gemeinsamem Interesse. 
  • Arbeitsgruppen zu Themen von gemeinsamem Interesse (z. B. Datenmanagement, Kommunikation und Verbreitung, Verbindung zwischen Wissenschaft und Politik, wissenschaftliche Synergien)

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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