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Call-Eckdaten
Der Silver Deal - Personenzentrierte Gesundheit und Pflege in europäischen Regionen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 1: Gesund bleiben in einer sich schnell verändernden Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-STAYHLTH-01-01
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 40.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 15.000.000,00 und € 20.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt auf die Umsetzung von Strategien und Maßnahmen im Einklang mit dem Grünbuch über das Altern, dem EU-Bericht über Langzeitpflege, der EU-Initiative "Gemeinsam gesünder" für nicht übertragbare Krankheiten und der neuen EU-Pflegestrategie ab, die darauf abzielen, den demografischen Wandel zu bewältigen und eine bessere Gesundheit und Pflege für die zunehmend alternde Gesellschaft in Europa zu ermöglichen sowie das Potenzial der Silver Economy zu nutzen.
Call-Ziele
Die Prävention von nicht übertragbare Krankheiten (NDC) ist von großer Bedeutung, um den Bedarf an Langzeitpflege zu verringern. Es werden neue Instrumente und integrierte Pflegemodelle benötigt, die die primäre, gemeindenahe und häusliche Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege durch eine bessere Früherkennung und Behandlung von Krankheiten bei älteren Menschen in einer zunehmend alternden Gesellschaft und überlasteten Gesundheits- und Pflegesystemen stärken.
Das Thema ermutigt zur Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie europäischer, nationaler und regionaler Behörden und der Zivilgesellschaft, um das wissenschaftliche und technologische Fachwissen von KMU im Gesundheits- und Pflegebereich zu stärken, die europäische Gesundheits- und Alterstechnologie zu fördern und die Akzeptanz innovativer Gesundheits- und Pflegelösungen in der EU und den assoziierten Ländern zu verbessern.
Die Antragsteller sollten sicherstellen, dass die entwickelten Lösungen, Technologien und Maßnahmen zur Übernahme von den Bedürfnissen der Bürger und Patienten im Alter geleitet werden und ihre Beteiligung gewährleisten. Co-Creation, Co-Design mit den Endnutzern und die besondere Berücksichtigung der Vielfalt der Bedürfnisse, der geistigen und körperlichen Fähigkeiten, der Lebensbedingungen und der sozioökonomischen Bedingungen sowie der Lebenssituationen älterer Menschen sind erforderlich, einschließlich der Bereitstellung von Schulungen für Bürger, Patienten, formelle und informelle Pflegekräfte.
Die vorgeschlagene Forschung und Innovation sollte sich auf alle folgenden Aspekte konzentrieren:
- Konsolidierung qualitativ hochwertiger, wirksamer, integrierter, innovativer und digital gestützter personenzentrierter Gesundheits- und Langzeitpflegedienste und -lösungen, sowohl in der Primärversorgung als auch im Krankenhaus und zu Hause, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen in Bezug auf körperliche und geistige Gesundheit, Pflege und Wohlbefinden, verstärkte Krankheitsprävention, Rehabilitation und den Erhalt von Aktivität und Gesundheit im Alter ausgerichtet sind. Zu solchen integrierten und ganzheitlichen Lösungen könnten u. a. gehören: integrierte Pflegelösungen, Serious Games, vernetzte Wearables, Umgebungssensoren, soziale Roboter, unterstützende Technologien, altersfreundliche Umgebungen, diagnostische Screenings, Selbstüberwachungsgeräte, Robotik und andere, die altersbedingte körperliche und geistige Krankheiten und Komorbiditäten bekämpfen.
- Entwicklung und Bereitstellung evidenzbasierter neuer Ansätze, koordinierter Pflegemodelle und -pfade für die Bereitstellung wirksamer, personenzentrierter Gesundheits- und Langzeitpflegelösungen auf System- und Gemeindeebene. Diese sollten sich an den Bedürfnissen gesunder und gefährdeter älterer Menschen orientieren, die angesichts des ungleichen Zugangs zu Gesundheit und Pflege, der sich rasch wandelnden Gesellschaft und der Gesundheits- und Pflegesysteme körperlich, geistig und ernährungstechnisch widerstandsfähiger sein müssen, und sie sollten durch geeignete Schulungen und Aktivitäten für bessere Fähigkeiten, Stärkung der Handlungskompetenz und verbesserte Gesundheits- und digitale Kompetenz sorgen.
- Unterstützung der Einführung und Marktinnovation neuartiger Gesundheits- und Pflegelösungen, die gemeinsam mit älteren Menschen entwickelt wurden und auf deren altersbedingte Gesundheitsprobleme zugeschnitten sind. Die Unterstützung könnte durch groß angelegte Test- und Einführungspilotprojekte, Beratung zu den einschlägigen HTA- und CE-Verfahren, den Nachweis der Kosteneffizienz sowie durch die Einbeziehung von Interessengruppen und die Zusammenarbeit mit der Politik auf europäischer, lokaler, regionaler und internationaler Ebene, den Austausch bewährter Verfahren (Partnerschaften) und gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit den von der EU finanzierten groß angelegten Pilotprojekten für aktives und gesundes Leben und dem Referenznetzwerk für kooperative Standorte erfolgen.
Dieser Themenbereich richtet sich an Konsortien, die Forschungspartner und Anbieter innovativer Technologien wie KMU und/oder Organisationen umfassen, die das zur Erreichung der Ziele des Themenbereichs erforderliche Spektrum an Aktivitäten anbieten können; bei letzteren könnte es sich z. B. um digitale Innovationszentren, Beschleuniger für die digitale Gesundheit, Inkubatoren und Wissenszentren, Zentren, die Pilotlinien anbieten, oder ähnliche Technologie-, Unternehmens- und/oder Wissenstransferorganisationen handeln.
Die Projekte sollten in hohem Maße integriert und ehrgeizig sein, über eine einfache Vernetzung hinausgehen und geeignete Indikatoren zur Messung von Fortschritt, Wirkung, Kostenwirksamkeit und Übernahme in Europa enthalten. Die Verbreitung und Einbeziehung von politischen Entscheidungsträgern auf nationaler und regionaler Ebene sowie von Organisationen der Zivilgesellschaft in einem geografisch ausgewogenen europäischen Gebiet ist von wesentlicher Bedeutung, da die Ergebnisse dieser Aktion europaweite Auswirkungen haben sollen.
Ausgewählte Projekte zu diesem Thema werden nachdrücklich ermutigt, sich gegebenenfalls an gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen. Diese gemeinsamen Aktivitäten könnten z. B. in Form einer Bündelung von Projekten erfolgen und gemeinsame Koordinierungs- und Verbreitungsaktivitäten wie die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, den Wissensaustausch, die Entwicklung und Annahme bewährter Verfahren und Annahmestrategien auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene umfassen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden während der Vorbereitungsphase der Finanzhilfe mit der Europäischen Kommission festgelegt. Die Antragsteller sollten ein entsprechendes Budget einplanen, um diese Zusammenarbeit abzudecken.
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung deren Experten und Institutionen sowie von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken.
Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang Einzelheiten zu ihren klinischen Studien angeben und dabei die im Einreichungssystem bereitgestellte Vorlage verwenden. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms.
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Erwartete Ergebnisse
- Bürger und Patienten erhalten wirksame, präventive, integrierte, koordinierte, evidenzbasierte und auf den Menschen ausgerichtete hochwertige Gesundheits- und Pflegedienste, um Multimorbidität, Gebrechlichkeit, biologisch oder geistig eingeschränkte Fähigkeiten, (sensorische) Beeinträchtigungen, Demenz und/oder Neurodegeneration zu erkennen und zu bekämpfen bzw. zu verhindern und so die geistige und körperliche Gesundheit, das Wohlbefinden und die Lebensqualität zu fördern. Dazu könnten unter anderem gehören: unterstützende Technologien, Ernährung und körperliche Bewegung, Anpassung von Arbeit und Arbeitsplatz, gesundheitsfördernde altersgerechte Arbeits-, Wohn- und Gemeinschaftsumgebungen, besserer gleichberechtigter Zugang zu Gesundheits- und Pflegediensten durch gemeindenahe und integrierte Pflegemodelle, auch mit digitaler Unterstützung.
- Die primären und gemeindenahen Gesundheits- und Pflegedienste werden besser in der Lage sein, Menschen mit einem Risiko für nicht übertragbare Krankheiten (NCDs) und Multimorbiditäten frühzeitig zu erkennen. Sie werden über integrierte und kosteneffiziente Interventionsinstrumente verfügen, um das Fortschreiten altersbedingter Krankheiten, Zustände und Behinderungen zu verhindern, zu überwachen und zu bewältigen und gleichzeitig eine gesunde Lebensweise, das Altern an Ort und Stelle sowie das körperliche und geistige Wohlbefinden der älteren Menschen zu fördern.
- Ältere Menschen, einschließlich derjenigen, die Langzeitpflege erhalten, werden in die Lage versetzt, eine aktive Rolle bei der Verwaltung ihrer eigenen körperlichen und geistigen Gesundheit zu übernehmen und ihre sozialen Interaktionen und ihr Wohlbefinden durch bessere Gesundheitskompetenz, Bildungsprogramme, Schulungen und Plattformen zu steigern, auch mit Hilfe innovativer und digitaler Lösungen.
- Bürgerinnen und Bürger, alle relevanten Interessengruppen, Behörden, Städte und ländliche Gebiete sowie Gesundheitsdienstleister werden einbezogen, um die Einführung und Integration altersfreundlicher, die geistige und körperliche Gesundheit fördernder innovativer Versorgungspfade und digitaler Lösungen in das tägliche Leben und das Wohlbefinden der alternden Bevölkerung sicherzustellen, mit dem Ziel, niemanden zurückzulassen.
Die Projekte sollten geeignete Indikatoren zur Messung der Leistung und des Fortschritts im Hinblick auf die entsprechenden erwarteten Ergebnisse enthalten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
If projects use satellite-based earth observation, positioning, navigation and/or related timing data and services, beneficiaries must make use of Copernicus and/or Galileo/EGNOS (other data and services may additionally be used).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 1(432kB)
Kontakt
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