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Call-Eckdaten
Entwicklung und Harmonisierung von Methoden zur Bewertung von digitalen Gesundheitstechnologien in Europa
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 6: Aufrechterhaltung einer innovativen, nachhaltigen und weltweit wettbewerbsfähigen Gesundheitsbranche | |
Call Nummer | HORIZON-HLTH-2023-IND-06-07 | |
Termine | Öffnung 12.01.2023 | Deadline 13.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 15.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 7.000.000,00 und € 8.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Mit den Projekten sollen Methoden zur Bewertung digitaler Gesundheitstechnologien (einschließlich M-Health-Apps und Telemedizin sowie durch künstliche Intelligenz unterstützte Gesundheitstechnologien) entwickelt und harmonisiert werden, um die Bewertung ihres Mehrwerts auf der Ebene des Einzelnen, der Gesundheitssysteme und der Gesellschaft zu erleichtern und die grenzüberschreitende Einführung digitaler Gesundheitsdienste in der EU zu fördern. |
Call-Ziele | Digitale Gesundheitstechnologien haben eine Revolution im Gesundheits- und Pflegesektor ausgelöst: von der allgemeinen Nutzung von Computern bis hin zu Algorithmen, die Radiologen und Strahlentherapeuten bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten unterstützen, von der Roboterchirurgie bis hin zu künstlicher Intelligenz, maschinellem Lernen und computergestützten Entscheidungsmodellen, und von mobilen Apps, die Patienten bei der Selbstverwaltung ihrer Krankheiten helfen, bis hin zu elektronischen Gesundheitsakten. Es wird erwartet, dass digitale Gesundheitstechnologien einen weiteren Beitrag zu besseren, auf den Menschen ausgerichteten Gesundheits- und Pflegesystemen leisten werden, und sie haben das enorme Potenzial, unsere Fähigkeit zur präzisen Prävention, Diagnose und Behandlung von Krankheiten zu verbessern. Die Bewertung des Mehrwerts und des gesundheitlichen Nutzens für die Patienten und die Gesellschaft ist jedoch mit einer Reihe von Herausforderungen verbunden, insbesondere in methodischer und technischer Hinsicht. Es fehlt an bewährten Verfahren für gemeinsame methodische Ansätze im Bereich der digitalen Gesundheit, insbesondere bei digitalen Gesundheitswerkzeugen, die Algorithmen der künstlichen Intelligenz enthalten. Ein Rahmen für die Bewertung der digitalen Transformation der Gesundheitsdienste und ihrer Auswirkungen ist von entscheidender Bedeutung, um die für die Entscheidungsfindung über die Förderung, den Einsatz und/oder die Finanzierung digitaler Gesundheitsstrategien auf verschiedenen Ebenen der Gesundheits- und Pflegesysteme erforderlichen Erkenntnisse zu gewinnen. Das Expertengremium für wirksame Investitionen in die Gesundheit (EXPH) empfahl in seinem Bericht "Bewertung der Auswirkungen der digitalen Transformation von Gesundheitsdiensten" weitere Investitionen in die Entwicklung von Bewertungsmethoden und in ein europäisches Repository für Bewertungsmethoden und Nachweise für digitale Gesundheitsdienste. Bislang gibt es nur relativ wenige solcher Bewertungsrahmen, insbesondere solche, die sich mit den transformativen Aspekten der Gesundheitsversorgung auf organisatorischer und operativer Ebene befassen. Die bestehende Methodik der Gesundheitstechnologiebewertung (Health Technology Assessment, HTA) ist für Gesundheitstechnologien wie Arzneimittel, aber auch für einige Kategorien von Medizinprodukten gut entwickelt; die Digitalisierung stellt jedoch neue methodische Herausforderungen an die Standardisierung von Bewertungskriterien wie Datenschutz, Cybersicherheit, Datenspeicherung und -verarbeitung, Interoperabilität, Benutzerfreundlichkeit usw. Auch Aspekte wie Lernkurven, iterative Entwicklung von Innovationen, Variabilität zwischen verschiedenen Einstellungen und die Bestimmung des optimalen Zeitpunkts für Bewertungen im Entwicklungsprozess (Reifegrad) sind noch nicht gelöst. Es wird erwartet, dass die Projekte auf bestehenden Rahmenwerken aufbauen, wie z. B. dem "Model for Assessment of Telemedicine" (MAST-Rahmen - Kidholm et al., 2012) und den Ergebnissen früherer EU-finanzierter Projekte, insbesondere (aber nicht nur) COMED, einem Projekt, das bereits die HTA-Herausforderungen von Telemedizin und mHealth identifiziert hat, und mHealth Hub. In den Projekten sollte die Einbeziehung der GFS in Betracht gezogen werden, um ihr Fachwissen über Bewertungsrahmen für innovative Gesundheitstechnologien und ihre Tätigkeiten an der Schnittstelle zwischen Forschungs- und Regulierungsaspekten und/oder bei der Umsetzung von Bewertungsergebnissen in Empfehlungen für bewährte Verfahren, die in der EU-Politik verankert sind, zu nutzen. In dieser Hinsicht ist die GFS bereit, mit jedem erfolgreichen Projekt nach dessen Genehmigung zusammenzuarbeiten. Projekte sollten alle folgenden Aktivitäten abdecken:
Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen. |
Zusatzinformationen
Themen |
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Gesundheit, Soziales, Sport |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12. Die Regeln für die rechtliche und finanzielle Ausgestaltung der Finanzhilfevereinbarungen sind im Allgemeinen Anhang G beschrieben. Folgende Ausnahmen gelten: Um Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, bilden alle für eine Finanzierung aus diesem Themenbereich ausgewählten Projekte ein Cluster und müssen sich an gemeinsamen Vernetzungs- und Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen (sowie an der Festlegung der Modalitäten für deren Durchführung und der spezifischen Zuständigkeiten der Projekte). Je nach dem Umfang der für eine Finanzierung ausgewählten Vorschläge können diese Aktivitäten Folgendes umfassen:
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Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 6 (452kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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