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Call-Eckdaten
Bessere Integration und Nutzung gesundheitsbezogener Daten aus der Praxis und der Forschung, einschließlich der Genomik, zur Verbesserung der klinischen Ergebnisse
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 5: Erschließung des vollen Potenzials neuer Werkzeuge, Technologien und digitaler Lösungen für eine gesunde Gesellschaft | |
Call Nummer | HORIZON-HLTH-2023-TOOL-05-04 | |
Termine | Öffnung 12.01.2023 | Deadline 13.04.2023 17:00 |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 35.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 8.000.000,00 und € 10.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Mit diesem Thema sollen Projekte unterstützt werden, die sich auf die Integration von Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen konzentrieren (z. B. elektronische Gesundheitsakten, Genomik, medizinische Bildgebung, Labor- und Diagnoseergebnisse, Erregerdaten, Register des öffentlichen Gesundheitswesens und andere klinische Forschungsdaten), indem Daten aus der Praxis und der klinischen Forschung miteinander verknüpft werden. Die Datenintegration sollte anhand mehrerer Anwendungsfälle, d. h. gut begründeter Krankheitsgruppen (mit Ausnahme von Krebs), innerhalb und/oder zwischen medizinischen Bereichen veranschaulicht werden und den Weg zu besseren Gesundheitsergebnissen ebnen. Mindestens einer dieser Anwendungsfälle sollte sich auf die Nutzung von Ganzgenomsequenzdaten stützen. |
Call-Ziele | Gesundheitsdaten bergen in vielen Krankheitsbereichen ein enormes Informationspotenzial, um die Ergebnisse und die Effizienz der Gesundheitsversorgung deutlich zu verbessern, neue Wege für Forschung und Innovation zu erschließen und die Gesundheitspolitik in ganz Europa zu informieren. Es besteht ein enormer Bedarf an der Integration, der Nutzung und dem Einsatz von Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen, um die Herausforderungen der medizinischen Forschung zu bewältigen, die die Diagnostik, die Therapieberatung und die Entscheidungen über die Anwendung neuer Therapien unterstützen. Eine solche Integration erfordert die Verknüpfung von Daten unterschiedlicher Art, Krankheitsbereiche und Herkunft, die in Repositorien und Datenbanken in ganz Europa verstreut sind. Das Konsortium sollte eine breite Abdeckung der EU und der assoziierten Länder gewährleisten, einen wesentlichen Beitrag zur Standardisierung von Gesundheitsdaten leisten und gleichzeitig der Vielfalt der Gesundheitsdatenquellen Rechnung tragen. Um Synergien zu fördern und Überschneidungen zu vermeiden, wird erwartet, dass sich die Projekte an den einschlägigen europäischen Initiativen orientieren und diese ergänzen, insbesondere am Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS), an der Initiative 1+Million Genomes (1+MG) und an der European Open Science Cloud. Die Antragsteller müssen nachweisen, dass die erforderlichen Datenquellen für die vorgeschlagenen Forschungstätigkeiten tatsächlich, rechtzeitig und rechtmäßig zur Verfügung stehen oder stehen werden. Projekte sollten alle folgenden Aktivitäten abdecken:
Die Projekte sollten den FAIR-Datengrundsätzen entsprechen und auf bestehenden und gerechtfertigten Instrumenten und Harmonisierungsbemühungen aufbauen, z. B. auf weit verbreiteten Standards für die Kodierung der verschiedenen Arten von Gesundheitsdaten und auf der Interoperabilität für die sektorübergreifende Zusammenarbeit. Auch die Datenerhebung, -verwaltung und/oder -modellierung sollte auf laufenden EU- und internationalen Bemühungen aufbauen, um mögliche Doppelarbeit und Fragmentierung zu vermeiden. Insbesondere wird von den Projekten erwartet, dass sie - sofern vorhanden - die Rechtsvorschriften zum EHDS berücksichtigen, um die Projektaktivitäten mit den einschlägigen Bemühungen um eine EHDS-Infrastruktur abzustimmen, die die sekundäre Nutzung von Gesundheitsdaten vorsieht, z. B. in Bezug auf den grenzüberschreitenden Zugang zu Daten, grenzüberschreitende Infrastrukturen, Datenqualität und Nützlichkeitskennzeichnung. Die Ergebnisse der einschlägigen früheren und laufenden EU-finanzierten Projekte und Initiativen sowie die von den europäischen Forschungsinfrastrukturen entwickelten bewährten Verfahren sollten gebührend berücksichtigt und genutzt werden. Die enge Einbindung von Patienten und Endnutzern ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Projektergebnisse relevant, allgemein akzeptiert und in der Praxis umsetzbar sind. Es wird erwartet, dass die im Rahmen der Projekte entwickelten Instrumente weithin zugänglich sind und nach Abschluss des Projekts für die weitere Nutzung durch interessierte Parteien aktualisiert werden können. Die im Rahmen des Projekts erzeugten Datensätze sollten für Forscher und Innovatoren zugänglich sein. So wird beispielsweise erwartet, dass Genomdaten und verknüpfte Daten auf Patientenebene über die 1+MG-Dateninfrastruktur für die Sekundärnutzung zugänglich gemacht werden. Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung deren Experten, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken. Alle im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte werden nachdrücklich aufgefordert, sich an Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten zu beteiligen. Diese Vernetzungs- und gemeinsamen Aktivitäten könnten beispielsweise die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, den Austausch von Wissen, die Entwicklung und Übernahme bewährter Verfahren oder gemeinsame Kommunikationsaktivitäten umfassen. Dies könnte auch die Vernetzung und gemeinsame Aktivitäten mit Projekten umfassen, die im Rahmen anderer Cluster und Säulen von Horizont Europa oder anderer EU-Programme finanziert werden. Daher wird von den Projekten erwartet, dass sie ein Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen enthalten und dass sie die Kosten anderer potenzieller gemeinsamer Aktivitäten abdecken, ohne dass in dieser Phase konkrete gemeinsame Aktivitäten im Detail festgelegt werden müssen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden in der Phase der Vorbereitung der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. In diesem Zusammenhang kann die Kommission die Rolle eines Vermittlers für die Vernetzung und den Austausch, auch mit den relevanten Interessengruppen, übernehmen. Antragsteller, die beabsichtigen, klinische Studien einzubeziehen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden). |
Zusatzinformationen
Themen |
Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Gesundheit, Soziales, Sport |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12. Die Regeln für die rechtliche und finanzielle Ausgestaltung der Finanzhilfevereinbarungen sind im Allgemeinen Anhang G beschrieben. Folgende Ausnahmen gelten: Um Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, bilden alle für eine Finanzierung aus diesem Themenbereich ausgewählten Projekte ein Cluster und müssen sich an gemeinsamen Vernetzungs- und Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen (sowie an der Festlegung der Modalitäten für deren Durchführung und der spezifischen Zuständigkeiten der Projekte). Je nach dem Umfang der für eine Finanzierung ausgewählten Vorschläge können diese Aktivitäten Folgendes umfassen:
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Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 5 (481kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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