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Call-Eckdaten
Bereitschaft und Reaktion auf Pandemien: In-vitro-Diagnostika zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 5: Erschließung des vollen Potenzials neuer Werkzeuge, Technologien und digitaler Lösungen für eine gesunde Gesellschaft | |
Call Nummer | HORIZON-HLTH-2023-TOOL-05-08 | |
Termine | Öffnung 12.01.2023 | Deadline 13.04.2023 17:00 |
Förderquote | 70% | |
Budget des Calls | € 40.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | zwischen € 5.000.000,00 und € 7.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Die Projekte sollten neue In-vitro-Diagnostika entwickeln und voranbringen, die für die Erkennung und Charakterisierung grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen relevant sind, und neue Ansätze für die Entwicklung medizinischer Gegenmaßnahmen gegen die von HERA ermittelten Bedrohungen entwickeln. |
Call-Ziele | Wie die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, stellen Infektionskrankheiten nach wie vor eine große Bedrohung für die Gesundheit und die Gesundheitssicherheit in der EU und weltweit dar; dies gilt auch für andere Gesundheitsbedrohungen, die z. B. mit Terroranschlägen in Verbindung gebracht werden können. In den kommenden Jahren ist mit dem Auftreten neuer grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen zu rechnen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Erforschung medizinischer Gegenmaßnahmen voranzutreiben, die zur Erkennung, Vorbeugung und Behandlung im Falle eines neuen Gesundheitsnotfalls eingesetzt werden können. Einer der wichtigsten Aspekte in Zeiten der Krisenvorsorge ist die Sicherstellung der Verfügbarkeit von Diagnostika, die zur Erkennung und Charakterisierung von Gesundheitsbedrohungen beitragen können. Die Projekte sollten Krankheitserreger mit pandemischem Potenzial für den Menschen oder andere Gesundheitsbedrohungen wie chemische, radiologische und nukleare Bedrohungen abdecken, für die es noch keine Diagnostik gibt oder bei denen die klinische Praxis von Innovationen profitieren könnte. Der Schwerpunkt sollte auf der Entwicklung neuer Diagnostika, innovativer Catch-All-Methoden oder auf der Verbesserung bestehender Gesundheitstechnologien liegen, die die Diagnostik und Charakterisierung von Gesundheitsbedrohungen vorantreiben, gegebenenfalls unter Anwendung des One-Health-Konzepts. Die Projekte sollten darauf abzielen, die globale diagnostische Forschungs- und Entwicklungspipeline zu diversifizieren und zu beschleunigen, um grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen zu bekämpfen und die derzeitige führende Rolle der EU in Forschung und Entwicklung zu stärken und somit einen Beitrag zur Arbeit der Europäischen Behörde für die Bereitschaft und Reaktion in Gesundheitsnotfällen (HERA) zu leisten. Kritische soziale Faktoren wie Geschlecht, Alter, sozioökonomische Faktoren, ethnische Zugehörigkeit/Migration und Behinderung sollten berücksichtigt werden. Die Projekte sollten einen klaren regulatorischen Weg zur Marktreife enthalten, um die künftige Einhaltung der rechtlichen Anforderungen zu gewährleisten. Die Projekte sollten mehrere der folgenden Bereiche abdecken:
Dieses Thema erfordert einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften und die Beteiligung deren Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von einschlägigem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken. Die Projekte sollten die Einbeziehung der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission im Hinblick auf ihre Erfahrungen mit der Leistungsbewertung von In-vitro-Diagnostika in Betracht ziehen, da sie eine wirksame Schnittstelle zwischen Forschungstätigkeiten und Regulierungsaspekten bilden und/oder Forschungsergebnisse in validierte Testmethoden und Strategien umsetzen könnte, die für Regulierungszwecke geeignet sind. In dieser Hinsicht wird die GFS eine Zusammenarbeit mit jedem erfolgreichen Projekt in Betracht ziehen; diese Zusammenarbeit sollte gegebenenfalls nach der Genehmigung des Projekts aufgenommen werden. Antragsteller, die klinische Studien vorsehen, sollten in dem dafür vorgesehenen Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage Einzelheiten zu ihren klinischen Studien angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Teil des Arbeitsprogramms. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde. |
weitere Förderkriterien | Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden). |
Zusatzinformationen
Themen |
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Gesundheit, Soziales, Sport, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben. Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12. Die Regeln für die rechtliche und finanzielle Ausgestaltung der Finanzhilfevereinbarungen sind im Allgemeinen Anhang G beschrieben. Folgende Ausnahmen gelten: Um Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, bilden alle für eine Finanzierung aus diesem Themenbereich ausgewählten Projekte ein Cluster und müssen sich an gemeinsamen Vernetzungs- und Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen (sowie an der Festlegung der Modalitäten für deren Durchführung und der spezifischen Zuständigkeiten der Projekte). Je nach dem Umfang der für eine Finanzierung ausgewählten Vorschläge können diese Aktivitäten Folgendes umfassen:
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Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 5 (481kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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