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Call-Eckdaten
Entwicklung eines Gütesiegels für Datenqualität und -nutzen für den europäischen Gesundheitsdatenraum
Förderprogramm | Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 5: Erschließung des vollen Potenzials neuer Werkzeuge, Technologien und digitaler Lösungen für eine gesunde Gesellschaft | |
Call Nummer | HORIZON-HLTH-2023-TOOL-05-09 | |
Termine | Öffnung 12.01.2023 | Deadline 13.04.2023 17:00 |
Termin - 2. Stufe | Öffnung 31.01.2023 | |
Förderquote | 100% | |
Budget des Calls | € 4.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 4.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Call-Ziele | In ganz Europa gibt es eine riesige Menge an Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen (individuelle Betreuung, medizinische Register, Sozialdaten, Umweltdaten, Verhaltensdaten, Daten zum Wohlbefinden, klinische Studien, Forschungsdaten, Verwaltungsdaten usw.) und von unterschiedlicher Qualität. Dies stellt eine enorme Chance für die Wiederverwendung dieser Daten für andere Zwecke als die, für die sie ursprünglich erhoben wurden, dar und kann die Entwicklung besserer Präventionsstrategien, Diagnosen, Behandlungen und Pflegepläne vorantreiben. Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) wird einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, regulatorische Zwecke, politische Entscheidungen und personalisierte Medizin bieten. Er wird den Datennutzern den Zugang zu großen Mengen von Gesundheitsdaten über Zugangsstellen für Gesundheitsdaten ermöglichen, die mit den EHDS-Rechtsvorschriften befugt sind, bestehende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten für sekundäre Zwecke zu überwinden. Um die Datennutzer bei der Entdeckung und Auswahl von Datensätzen für ihre Zwecke zu unterstützen, besteht ein wachsender Bedarf an der Entwicklung eines Rahmens für Datenqualität und -nutzen, um die Merkmale und den potenziellen Nutzen von Datensätzen zu beschreiben. Dieser Rahmen wird den Dateninhabern auch dabei helfen, verbesserungswürdige Bereiche zu ermitteln und zu beheben, was wiederum eine breitere und bessere Nutzung dieser Datensätze ermöglichen kann. Mehrere Initiativen haben Leitlinien und Empfehlungen für die Qualität von Gesundheitsdaten entwickelt oder sind dabei, dies zu tun. Diese konzentrieren sich jedoch in der Regel auf bestimmte Datentypen (z. B. die 1+ Million Genome Initiative) oder Anwendungsbereiche (z. B. die Aktivitäten der Big Data Steering Group der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und der Leiter der Arzneimittelagenturen zur Unterstützung der Arzneimittelregulierung). In ähnlicher Weise haben sich frühere Studien und Initiativen mit spezifischen Dimensionen der "Datenqualität" für Gesundheitsdaten befasst, aber keine bietet einen Rahmen, der für die Breite der Datenarten geeignet ist und die in den EHDS-Rechtsvorschriften vorgeschlagenen Qualitäts- und Nutzenelemente umfasst. Der vorgeschlagene Rahmen sollte die verschiedenen Bedürfnisse der Datennutzer berücksichtigen und gleichzeitig eine übermäßige Belastung der Dateninhaber vermeiden, die die Kennzeichnung der Datenqualität und des Nutzens vornehmen müssen. Projekte sollten alle folgenden Aktivitäten abdecken:
Das Konsortium sollte sich aus Vertretern von Datennutzern, Dateninhabern, Stellen für den Zugang zu Gesundheitsdaten und anderen für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten relevanten Akteuren zusammensetzen und die Vielfalt der Gesundheitsdatentypen und Nutzerbedürfnisse in den europäischen Mitgliedstaaten angemessen abdecken. weiterlesen |
Erwartete Ergebnisse |
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können. In Anerkennung der Öffnung der Programme der US-amerikanischen National Institutes of Health für europäische Forscher können Rechtspersonen mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika ausnahmsweise als Begünstigte oder assoziierte Einrichtungen teilnehmen und für eine Finanzierung durch die Union in Betracht kommen. Die Projektkoordinatoren müssen Rechtspersonen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Land sein. Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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Zusatzinformationen
Themen |
Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Gesundheit, Soziales, Sport |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Zusätzliche Informationen | Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw. Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden. Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben. Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
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Call-Dokumente | HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 5 (481kB) |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
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