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Call-Eckdaten
Entwicklung eines Gütesiegels für Datenqualität und -nutzen für den europäischen Gesundheitsdatenraum
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 1 - Ziel 5: Erschließung des vollen Potenzials neuer Werkzeuge, Technologien und digitaler Lösungen für eine gesunde Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2023-TOOL-05-09
Termine
Öffnung
12.01.2023
Deadline
13.04.2023 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
31.01.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Call-Ziele
In ganz Europa gibt es eine riesige Menge an Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen (individuelle Betreuung, medizinische Register, Sozialdaten, Umweltdaten, Verhaltensdaten, Daten zum Wohlbefinden, klinische Studien, Forschungsdaten, Verwaltungsdaten usw.) und von unterschiedlicher Qualität. Dies stellt eine enorme Chance für die Wiederverwendung dieser Daten für andere Zwecke als die, für die sie ursprünglich erhoben wurden, dar und kann die Entwicklung besserer Präventionsstrategien, Diagnosen, Behandlungen und Pflegepläne vorantreiben.
Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) wird einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, regulatorische Zwecke, politische Entscheidungen und personalisierte Medizin bieten. Er wird den Datennutzern den Zugang zu großen Mengen von Gesundheitsdaten über Zugangsstellen für Gesundheitsdaten ermöglichen, die mit den EHDS-Rechtsvorschriften befugt sind, bestehende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten für sekundäre Zwecke zu überwinden.
Um die Datennutzer bei der Entdeckung und Auswahl von Datensätzen für ihre Zwecke zu unterstützen, besteht ein wachsender Bedarf an der Entwicklung eines Rahmens für Datenqualität und -nutzen, um die Merkmale und den potenziellen Nutzen von Datensätzen zu beschreiben. Dieser Rahmen wird den Dateninhabern auch dabei helfen, verbesserungswürdige Bereiche zu ermitteln und zu beheben, was wiederum eine breitere und bessere Nutzung dieser Datensätze ermöglichen kann.
Mehrere Initiativen haben Leitlinien und Empfehlungen für die Qualität von Gesundheitsdaten entwickelt oder sind dabei, dies zu tun. Diese konzentrieren sich jedoch in der Regel auf bestimmte Datentypen (z. B. die 1+ Million Genome Initiative) oder Anwendungsbereiche (z. B. die Aktivitäten der Big Data Steering Group der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und der Leiter der Arzneimittelagenturen zur Unterstützung der Arzneimittelregulierung). In ähnlicher Weise haben sich frühere Studien und Initiativen mit spezifischen Dimensionen der "Datenqualität" für Gesundheitsdaten befasst, aber keine bietet einen Rahmen, der für die Breite der Datenarten geeignet ist und die in den EHDS-Rechtsvorschriften vorgeschlagenen Qualitäts- und Nutzenelemente umfasst. Der vorgeschlagene Rahmen sollte die verschiedenen Bedürfnisse der Datennutzer berücksichtigen und gleichzeitig eine übermäßige Belastung der Dateninhaber vermeiden, die die Kennzeichnung der Datenqualität und des Nutzens vornehmen müssen.
Projekte sollten alle folgenden Aktivitäten abdecken:
- Durchführung einer Bestandsaufnahme bestehender Grundsätze/Initiativen/Rahmenwerke für Datenqualität und -nutzen (z. B. EMA/HMA Big Data Stakeholders Group Data quality efforts, TEHDAS Data Quality Working Group, EOSC-LIFE Health Data Research UK's data quality and utility framework, and relevant data principles, resources and tools (FAIR, FAIR Cookbook, etc.);
- Durchführung verschiedener Konsultationen mit den Beteiligten unter Einbeziehung aller relevanten Datennutzer und Dateninhaber von Gesundheitsdaten, der EHDS-Gesundheitsdaten-Zugangsstellen (HDABs) und anderer relevanter Akteure, um die Bedürfnisse der Datennutzer zu validieren und einschlägige Initiativen bei der Entwicklung des vorgeschlagenen Rahmens angemessen zu berücksichtigen;
- Entwicklung eines Rahmens (einer Reihe technischer Spezifikationen) für das Label für Datenqualität und -nutzen, der die Umsetzung der EHDS-Rechtsvorschriften und die Einführung des Labels durch die Dateninhaber und EHDS-Gesundheitsdatenzugangsstellen unterstützt;
- Pilotierung und Bewertung der Anwendung des vorgeschlagenen Rahmens (als Label und als Reifegradmodell) an einer Datensatzstichprobe, die die unterschiedlichsten Datentypen repräsentiert (wie elektronische Gesundheitsdatensätze, Genomikdatensätze, medizinische Register, Verwaltungsdaten usw.) und die Bedürfnisse aller ermittelten Datennutzer berücksichtigt.
- Erarbeitung von Empfehlungen für die erfolgreiche Umsetzung und Annahme des Labels für Datenqualität und -nutzen sowie des Reifegradmodells in den europäischen Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Reifegrade in Bezug auf sekundäre Gesundheitsdaten.
Das Konsortium sollte sich aus Vertretern von Datennutzern, Dateninhabern, Stellen für den Zugang zu Gesundheitsdaten und anderen für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten relevanten Akteuren zusammensetzen und die Vielfalt der Gesundheitsdatentypen und Nutzerbedürfnisse in den europäischen Mitgliedstaaten angemessen abdecken.
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Erwartete Ergebnisse
- Datennutzer (Forscher, Innovatoren, Regulierungsbehörden, politische Entscheidungsträger, Kliniker) sind in der Lage, die relevantesten Datensätze zu identifizieren, die ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen, und zwar durch eine Kennzeichnung, die die Qualitäts- und Nutzendimensionen der Datensätze genau und auf standardisierte Weise beschreibt, wie in den rechtlichen Bestimmungen des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) vorgeschlagen.
- Die Dateninhaber verfügen über klare Spezifikationen für die Kennzeichnung der Qualität und des Nutzens von Datensätzen, um die in den EHDS-Rechtsvorschriften vorgeschlagenen Anforderungen zu erfüllen. Darüber hinaus haben die Dateninhaber Zugang zu einem Reifegradmodell mit den Anforderungen, die ein Datensatz erfüllen muss, um ein höheres Niveau an Datenqualität und Nutzen zu erreichen.
- Europäische und nationale öffentliche Geldgeber stellen sicher, dass die Datensätze, deren Erstellung und Pflege sie finanziert haben, in größerem Umfang zur Verfügung stehen, wodurch ihre Wiederverwendung für sekundäre Zwecke, wie in den EHDS-Rechtsvorschriften vorgeschlagen, gefördert wird (Forschung, Innovation, regulatorische Arbeit, Politikgestaltung, personalisierte Medizin).
- Die Europäische Kommission hat Zugang zu einer Reihe von Spezifikationen für die Kennzeichnung der Datenqualität und des Nutzens, die die Umsetzung der EHDS-Rechtsvorschriften unterstützen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US-amerikanischen National Institutes of Health für europäische Forscher können Rechtspersonen mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika ausnahmsweise als Begünstigte oder assoziierte Einrichtungen teilnehmen und für eine Finanzierung durch die Union in Betracht kommen.
Die Projektkoordinatoren müssen Rechtspersonen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Land sein.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 30 Seiten vorgeschrieben.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben: Die Schwellenwerte für jedes Kriterium sind 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 5(481kB)
Kontakt
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