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Call-Eckdaten
Schutz der Werte und Rechte der EU durch Bekämpfung von Hassreden und Hassverbrechen
Förderprogramm | Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte | |
Call Nummer | CERV-2023-CHAR-LITI-SPEECH | |
Termine | Öffnung 24.01.2023 | Deadline 25.05.2023 17:00 |
Förderquote | 90% | |
Budget des Calls | € 16.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | kein Limit | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Rechte und Werte gefördert werden, indem in erster Linie die Kapazitäten und das Bewusstsein der Organisationen der Zivilgesellschaft für die Charta gestärkt werden und Aktivitäten durchgeführt werden, die sicherstellen, dass die Charta eingehalten wird. Bei der Auswahl der Projekte wird auf eine ausgewogene Vertretung der fünf Prioritäten geachtet. Die Projekte können national oder länderübergreifend sein. Transnationale Projekte sind besonders erwünscht. |
Call-Ziele | Alle Formen und Erscheinungsformen des Hasses sind mit den Werten der EU und den in Artikel 2 des Vertrags und der Charta verankerten Grundrechten unvereinbar. Hass wirkt sich auf die einzelnen Opfer und die Gruppen, denen sie angehören, aus, führt zu gesellschaftlicher Polarisierung und bringt weite Teile der Bevölkerung zum Schweigen, schwächt den Pluralismus und untergräbt respektvolle öffentliche demokratische Debatten. Die Online-Welt hat die negativen Auswirkungen von Hassreden noch verstärkt. Hassverbrechen sind ein direkter Verstoß gegen das Grundrecht der Opfer auf Würde, Gleichheit und Nichtdiskriminierung. Die Bekämpfung von Hassreden und Hassverbrechen ist daher ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen der Kommission zur Förderung der EU-Werte und zur Gewährleistung der Einhaltung der Charta. Auf EU-Ebene schreibt der Rahmenbeschluss des Rates von 2008 die Kriminalisierung bestimmter Formen von Hassreden und Hassverbrechen vor. Darüber hinaus hat die Kommission im Dezember 2021 eine Mitteilung angenommen, in der sie den Rat der Europäischen Union auffordert, die Rechtsgrundlage für die Kriminalisierung von Hassreden und Hassverbrechen auf EU-Ebene auf andere Formen von Hassreden und Hassverbrechen auszudehnen, die über die bereits vom Rahmenbeschluss erfassten rassistischen und fremdenfeindlichen Gründe hinausgehen. Organisationen der Zivilgesellschaft spielen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Hassreden und Hasskriminalität und damit bei der Wahrung und Förderung der Grundrechte. Projekte im Rahmen dieser Priorität sollten darauf abzielen, zivilgesellschaftliche Organisationen in die Lage zu versetzen, Mechanismen der Zusammenarbeit mit Behörden einzurichten, um die Meldung von Hassverbrechen und Hassreden zu unterstützen, die Unterstützung der Opfer von Hassreden und Hassverbrechen zu gewährleisten und die Strafverfolgung zu unterstützen, unter anderem durch Schulungen oder Methoden und Instrumente zur Datenerhebung. Die Projekte sollten sich auch auf Aktivitäten zur Bekämpfung von Hassreden im Internet konzentrieren, einschließlich der Meldung von Inhalten an IT-Unternehmen, der Entwicklung von Gegenberichten und Sensibilisierungskampagnen sowie von Bildungsaktivitäten zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen von Hassreden im Internet. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen |
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Erwartete Ergebnisse | Die folgenden Aktivitäten können abgedeckt werden:
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Vorschläge können von einer oder mehreren Organisationen (Hauptantragsteller "Koordinator" und Mitantragsteller) eingereicht werden. Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Hauptantragsteller "Koordinator", Mitantragsteller und verbundene Einrichtungen):
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weitere Förderkriterien | Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als € 75.000,00 betragen. Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt. |
Zusatzinformationen
Themen |
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Justiz, Sicherheit & Schutz |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Projektlaufzeit | 12-24 Monate |
Zusätzliche Informationen | Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information). Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
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Call-Dokumente | CERV-2023-CHAR-LITI_call document-EN (531kB) |
Kontakt | CERV Contact Points 2021-2027 Website CERV Nationale Kontakstelle Österreich +43 1 531 15–202907 ernst.holzinger@bka.gv.at Website |
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