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Call-Eckdaten
Unterstützung eines günstigen Umfelds für den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern)
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2023-CHAR-LITI-WHISTLE
Termine
Öffnung
24.01.2023
Deadline
25.05.2023 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
kein Limit
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Rechte und Werte gefördert werden, indem in erster Linie die Kapazitäten und das Bewusstsein der Organisationen der Zivilgesellschaft für die Charta gestärkt werden und Aktivitäten durchgeführt werden, die sicherstellen, dass die Charta eingehalten wird. Bei der Auswahl der Projekte wird auf eine ausgewogene Vertretung der fünf Prioritäten geachtet. Die Projekte können national oder länderübergreifend sein. Transnationale Projekte sind besonders erwünscht.
Call-Ziele
Eine Union der Werte und Rechte stützt sich auch auf wirksame Strafverfolgungssysteme und die effektive Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Verstößen gegen das Unionsrecht. Unterstützt wird die Schaffung eines günstigen Umfelds für die Meldung und Information über Verstöße gegen das Unionsrecht, insbesondere durch den Aufbau von Kapazitäten für die wirksame Anwendung der Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern (Richtlinie (EU) 2019/1937). Diese Richtlinie sieht eine Verpflichtung zur Einrichtung interner und externer Meldewege, eine strenge Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit der meldenden Person sowie hohe Standards für den Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und Rechtsbehelfe für Hinweisgeber vor, die Verstöße gegen das EU-Recht in einem breiten Spektrum von wichtigen Politikbereichen melden, und fördert damit die Grundwerte der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie sowie das in Artikel 11 der Charta verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung.
Die Organisationen der Zivilgesellschaft spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung dieser Rechtsnormen. Projekte im Rahmen dieser Priorität sollten Hinweisgeber unterstützen und schützen und die Kapazitäten der nationalen Behörden und der Angehörigen der Rechtsberufe ausbauen, um angemessene Rechtsbehelfe zum Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Verbesserung des Bewusstseins und des Verständnisses der Öffentlichkeit und potenzieller Hinweisgeber für die bestehenden Meldewege und -verfahren sowie für die in der Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern vorgesehenen Rechte;
- Verbesserung der Fähigkeit und des Wissens der Zivilgesellschaft und gegebenenfalls anderer Vertreter, wie z. B. nationaler Behörden oder im Bereich des Schutzes von Hinweisgebern tätiger Fachleute, die Vorschriften der Richtlinie in Bezug auf private Organisationen und öffentliche Einrichtungen korrekt anzuwenden;
- Verbesserte Wirksamkeit und Kohärenz bei der Anwendung der Richtlinie, auch durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen oder lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft.
- Verbesserte Datenerhebung über Meldungen von Whistleblowern und Fälle von Vergeltungsmaßnahmen sowie verbesserte Kapazität der nationalen Systeme zur Erfassung von Meldungen und Fällen von Whistleblowern und zur Bewertung der Wirksamkeit der nationalen Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie.
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Erwartete Ergebnisse
Die folgenden Aktivitäten können abgedeckt werden:
- Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten für Organisationen der Zivilgesellschaft und für nationale, regionale oder lokale Behörden, Juristen und private Organisationen, die im Bereich der Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern tätig sind, sofern diese mit Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, u. a. durch die Entwicklung gezielter Leitlinien oder Schulungsmaterialien oder Train-the-Trainer-Programme;
- Aktivitäten und Instrumente zur Förderung von Sensibilisierungs- und Kommunikationsmaßnahmen, um das Wissen und das Verständnis der Öffentlichkeit für die nationalen Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie, für die Existenz interner und externer Meldewege und für die im Falle von Vergeltungsmaßnahmen verfügbaren Rechtsmittel und Schutzmaßnahmen zu verbessern;
- Analysetätigkeiten, wie z. B. die Erhebung nach Geschlecht aufgeschlüsselter Daten über Meldungen von Hinweisgebern und Fälle von Vergeltungsmaßnahmen, die Entwicklung von Indikatoren zur effektiven Erfassung von Fällen und Forschungsarbeiten, insbesondere zur Rechtsprechung, sowie die Schaffung von Instrumenten oder anderen Datenbanken (z. B. zur Erhebung der oben genannten Daten und thematischen Datenbanken zur Rechtsprechung);
- Aktivitäten des gegenseitigen Lernens und des Austauschs bewährter Praktiken zur wirksamen Umsetzung der Richtlinie, insbesondere in Bezug auf die Einrichtung interner oder externer Meldewege, die Behandlung von Meldungen über Missstände, wirksame Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und die Anwendung angemessener Rechtsmittel zum Schutz von Hinweisgebern vor Vergeltungsmaßnahmen und von Unterstützungsmaßnahmen für Hinweisgeber;
- Maßnahmen zur Verbesserung und Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, unter anderem durch die Ausarbeitung nationaler, regionaler oder lokaler Protokolle zum Schutz von Hinweisgebern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Vorschläge können von einer oder mehreren Organisationen (Hauptantragsteller "Koordinator" und Mitantragsteller) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Hauptantragsteller "Koordinator", Mitantragsteller und verbundene Einrichtungen):
- Hauptantragsteller (d. h. der "Koordinator"): juristische Personen ohne Erwerbszweck sein (private Einrichtungen)
- Mitantragsteller: juristische Personen ohne Erwerbszweck oder mit Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) sein. Organisationen mit Gewinnerzielungsabsicht können sich nur in Partnerschaft mit privaten gemeinnützigen Organisationen bewerben;
- Sie müssen offiziell in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Sonstige Fördervoraussetzungen:
- Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Programmkontaktstellen sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Aufforderungen förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h. dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die von den beiden Finanzhilfen abgedeckten Aktivitäten anfallen (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten auf eine Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
weitere Förderkriterien
Der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als € 75.000,00 betragen.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12-24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Antragsformular Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich obligatorischer Indikatoren
- Oligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsbericht des Koordinators für das vergangene Jahr (entfällt bei neu gegründeten Organisationen)
- Liste des Koordinators über frühere Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (entfällt bei neu gegründeten Organisationen)
- für alle Teilnehmer, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführen: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt.
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
CERV-2023-CHAR-LITI_call document-ENCERV-2023-CHAR-LITI_call document-EN(531kB)
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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