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Call-Eckdaten
Unterstützung von Multiprogrammen - Qualitätsregelungen der Union ODER Vorzüge der landwirtschaftlichen Erzeugnisse der Union
Förderprogramm | Absatzförderung von Agrarerzeugnissen | |
Call Nummer | AGRIP-MULTI-2023-IM | |
Termine | Öffnung 02.02.2023 | Deadline 20.04.2023 17:00 |
Förderquote | 85% (EU MS), 80% (non-EU) | |
Budget des Calls | € 4.200.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Option A: Informations- und Absatzförderungsprogramme, die darauf abzielen, den Bekanntheitsgrad und die Anerkennung der in Artikel 5 Absatz 4 Buchstaben a und c der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 genannten Qualitätsregelungen der Union zu erhöhen ODER Option B: Informations- und Absatzförderungsprogramme, die die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Methoden in der Union und die Merkmale der Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse der Union sowie die in Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 genannten Qualitätsregelungen hervorheben. |
Call-Ziele | Option A: Bei den Informations- und Absatzförderungsprogrammen, die darauf abzielen, den Bekanntheitsgrad und die Anerkennung der in Artikel 5 Absatz 4 Buchstaben a und c der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 genannten Qualitätsregelungen der Union zu erhöhen, besteht das Ziel darin, den Bekanntheitsgrad und die Anerkennung der Qualitätsregelungen der Union zu erhöhen, nämlich:
Option B: Für Informations- und Absatzförderungsprogramme, die die Besonderheiten der landwirtschaftlichen Methoden in der Union sowie die Merkmale der in Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 genannten Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse und Qualitätsregelungen der Union hervorheben.
In dem Antrag muss nur eine Option angegeben werden. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Option A: Die erwartete letztendliche Wirkung besteht darin, den Bekanntheitsgrad der EU-Qualitätsregelung zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit und den Verbrauch von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen aus der EU, die im Rahmen einer EU-Qualitätsregelung registriert sind, zu steigern, ihren Bekanntheitsgrad zu erhöhen und ihren Marktanteil zu vergrößern. Option B: Es wird erwartet, dass die Verbraucher stärker für die Vorzüge der landwirtschaftlichen Erzeugnisse der Union sensibilisiert werden und dass die Wettbewerbsfähigkeit und der Verbrauch der betreffenden Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse der Union gestärkt, ihr Bekanntheitsgrad erhöht und ihr Marktanteil vergrößert werden. |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, dem mindestens zwei der in Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a, c und d der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 genannten Organisationen angehören, die aus mindestens zwei Mitgliedstaaten stammen und die Bedingungen für die Repräsentativität für das Erzeugnis oder den geförderten Sektor erfüllen müssen. Vorschläge von Einzelantragstellern sind NICHT zulässig, es sei denn, es handelt sich um EU-Wirtschaftsverbände oder Branchenverbände, die auf EU-Ebene für das geförderte Erzeugnis oder den geförderten Sektor repräsentativ sind (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014). In diesem Fall sind Anträge für einen einzigen Begünstigten zulässig. Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller:
Die oben genannten vorschlagenden Organisationen können einen Vorschlag einreichen, sofern sie auch für den von dem Vorschlag betroffenen Sektor oder das betroffene Erzeugnis repräsentativ sind und die in Artikel 1 Absatz 1 oder Artikel 1 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission vom 23. April 2015 genannten Bedingungen erfüllen, nämlich
Niedrigere Repräsentativitätsschwellen als 50 % können akzeptiert werden, wenn die vorschlagende Organisation im eingereichten Vorschlag nachweist, dass besondere Umstände, einschließlich der Nachweise über die Marktstruktur, es rechtfertigen, die vorschlagende Organisation als repräsentativ für das/die betreffende(n) Erzeugnis(e) oder den betreffenden Sektor zu betrachten. Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13). Besondere Fälle: |
weitere Förderkriterien | Antragsteller können für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen zur Förderung ein und desselben Erzeugnisses oder Systems auf ein und demselben geografischen Markt nur zweimal hintereinander Mittel aus dem AGRIP-Programm erhalten. |
Zusatzinformationen
Themen |
Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Projektlaufzeit | 12-36 Monate |
Zusätzliche Informationen | Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information). Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B ohne Anhänge) begrenzt. |
Call-Dokumente | AGRIP Multi Call Document 2023- EN (501kB) |
Kontakt | European Research Executive Agency Website |
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