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Call-Eckdaten
Unterstützung von Multiprogrammen - Frisches Obst und Gemüse
Förderprogramm | Absatzförderung von Agrarerzeugnissen | |
Call Nummer | AGRIP-MULTI-2023-IM-FRESH-FV | |
Termine | Öffnung 02.02.2023 | Deadline 20.04.2023 17:00 |
Förderquote | 85% (EU MS), 80% (non-EU) | |
Budget des Calls | € 10.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Informations- und Absatzförderungsprogramme, die darauf abzielen, den Verbrauch von frischem Obst und Gemüse im Binnenmarkt im Rahmen einer ausgewogenen und gesunden Ernährungsweise zu steigern. Förderfähig in diesem Bereich sind die in Anhang I Teil IX der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Erzeugnisse und die in Teil XI aufgeführten frischen Bananen. |
Call-Ziele | Die Kommission setzt sich für eine ausgewogene und gesunde Ernährungsweise ein. Die Maßnahmen sollen die Vorteile des Verzehrs von frischem Obst und Gemüse im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung hervorheben. Die Botschaften könnten sich insbesondere auf Folgendes konzentrieren: das Ziel, jeden Tag mindestens 5 Portionen verschiedener Obst- und Gemüsesorten zu verzehren; den Platz von Obst und Gemüse in der Lebensmittelpyramide; die positiven Auswirkungen des Obst- und Gemüsekonsums auf die Gesundheit. Ziel ist es, den Verbrauch von frischem Obst und Gemüse in der EU zu steigern, indem die Verbraucher über ausgewogene und gesunde Ernährungsgewohnheiten informiert werden. |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Die erwartete Wirkung besteht letztlich darin, die Wettbewerbsfähigkeit und den Verbrauch der betreffenden Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse der Union zu steigern, ihr Profil zu schärfen und ihren Marktanteil zu erhöhen. |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, dem mindestens zwei der in Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a, c und d der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 genannten Organisationen angehören, die aus mindestens zwei Mitgliedstaaten stammen und die Bedingungen für die Repräsentativität für das Erzeugnis oder den geförderten Sektor erfüllen müssen. Vorschläge von Einzelantragstellern sind NICHT zulässig, es sei denn, es handelt sich um EU-Wirtschaftsverbände oder Branchenverbände, die auf EU-Ebene für das geförderte Erzeugnis oder den geförderten Sektor repräsentativ sind (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014). In diesem Fall sind Anträge für einen einzigen Begünstigten zulässig. Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller:
Die oben genannten vorschlagenden Organisationen können einen Vorschlag einreichen, sofern sie auch für den von dem Vorschlag betroffenen Sektor oder das betroffene Erzeugnis repräsentativ sind und die in Artikel 1 Absatz 1 oder Artikel 1 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission vom 23. April 2015 genannten Bedingungen erfüllen, nämlich
Niedrigere Repräsentativitätsschwellen als 50 % können akzeptiert werden, wenn die vorschlagende Organisation im eingereichten Vorschlag nachweist, dass besondere Umstände, einschließlich der Nachweise über die Marktstruktur, es rechtfertigen, die vorschlagende Organisation als repräsentativ für das/die betreffende(n) Erzeugnis(e) oder den betreffenden Sektor zu betrachten. Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13). Besondere Fälle: |
weitere Förderkriterien | Antragsteller können für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen zur Förderung ein und desselben Erzeugnisses oder Systems auf ein und demselben geografischen Markt nur zweimal hintereinander Mittel aus dem AGRIP-Programm erhalten. |
Zusatzinformationen
Themen |
Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Projektlaufzeit | 12-36 Monate |
Zusätzliche Informationen | Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information). Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B ohne Anhänge) begrenzt. |
Call-Dokumente | AGRIP Multi Call Document 2023- EN (501kB) |
Kontakt | European Research Executive Agency Website |
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