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Call-Eckdaten
Unterstützung von Multiprogrammen zur Förderung ökologischer Erzeugnisse der Union ODER der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft der Union in Drittländern
Förderprogramm | Absatzförderung von Agrarerzeugnissen | |
Call Nummer | AGRIP-MULTI-2023-TC-ORG-SUST | |
Termine | Öffnung 02.02.2023 | Deadline 20.04.2023 17:00 |
Förderquote | 85% (EU MS), 80% (non-EU) | |
Budget des Calls | € 11.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Option A: Informations- und Absatzförderungsprogramme für ökologische/biologische Erzeugnisse im Rahmen der EU-Qualitätsregelung gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 in einem Drittland/mehreren Drittländern ODER Option B: Informations- und Absatzförderungsprogramme zur Sensibilisierung für die nachhaltige Landwirtschaft und den Tierschutz in der Union in einem Drittland/den Drittländern. |
Call-Ziele | Option A: Mit Informations- und Absatzförderungsprogrammen für ökologische/biologische Erzeugnisse im Rahmen der EU-Qualitätsregelung gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 in Drittländern sollen der Bekanntheitsgrad und die Anerkennung der EU-Qualitätsregelung für die ökologische/biologische Produktion gesteigert werden.
Option B: Bei Informations- und Absatzförderungsprogrammen zur Sensibilisierung für die nachhaltige Landwirtschaft und den Tierschutz in der Union in Drittländern soll die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft in der Union hervorgehoben und ihre positive Rolle für das Klima, die Umwelt und den Tierschutz betont werden.
In dem Antrag muss nur eine Option angegeben werden. weiterlesen |
Erwartete Effekte und Auswirkungen | Die erwartete letztendliche Wirkung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit und den Verbrauch von EU-Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen zu steigern und/oder die EU-Qualitätsregelungen bekannter zu machen, ihr Profil zu schärfen und ihren Marktanteil in den Zielländern zu erhöhen. |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, dem mindestens zwei der in Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a, c und d der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 genannten Organisationen angehören, die aus mindestens zwei Mitgliedstaaten stammen und die Bedingungen für die Repräsentativität für das Erzeugnis oder den geförderten Sektor erfüllen müssen. Vorschläge von Einzelantragstellern sind NICHT zulässig, es sei denn, es handelt sich um EU-Wirtschaftsverbände oder Branchenverbände, die auf EU-Ebene für das geförderte Erzeugnis oder den geförderten Sektor repräsentativ sind (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014). In diesem Fall sind Anträge für einen einzigen Begünstigten zulässig. Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller:
Die oben genannten vorschlagenden Organisationen können einen Vorschlag einreichen, sofern sie auch für den von dem Vorschlag betroffenen Sektor oder das betroffene Erzeugnis repräsentativ sind und die in Artikel 1 Absatz 1 oder Artikel 1 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission vom 23. April 2015 genannten Bedingungen erfüllen, nämlich
Niedrigere Repräsentativitätsschwellen als 50 % können akzeptiert werden, wenn die vorschlagende Organisation im eingereichten Vorschlag nachweist, dass besondere Umstände, einschließlich der Nachweise über die Marktstruktur, es rechtfertigen, die vorschlagende Organisation als repräsentativ für das/die betreffende(n) Erzeugnis(e) oder den betreffenden Sektor zu betrachten. Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw. (siehe Abschnitt 13). Besondere Fälle: |
weitere Förderkriterien | Antragsteller können für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen zur Förderung ein und desselben Erzeugnisses oder Systems auf ein und demselben geografischen Markt nur zweimal hintereinander Mittel aus dem AGRIP-Programm erhalten. |
Zusatzinformationen
Themen |
Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Projektlaufzeit | 12-36 Monate |
Zusätzliche Informationen | Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information). Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B ohne Anhänge) begrenzt. Programme, die auf die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) gemäß der UN-Liste abzielen, die unter https://www.un.org/development/desa/dpad/wp-content/uploads/sites/45/publication/ldc_list.pdf abrufbar ist, sollten mit den Entwicklungszielen der EU kohärent sein Die Antragsteller werden gebeten, eine eigene Bewertung vorzulegen, in der sie erklären, warum das vorgeschlagene Förderprogramm die entwicklungspolitischen Ziele der EU in dem am wenigsten entwickelten Land, auf das das Förderprogramm abzielt, nicht beeinträchtigen wird. Diese Bewertung wird im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Relevanz" geprüft. Multi-Programme zur Förderung ökologischer Erzeugnisse in Drittländern sind unter dem Thema AGRIP-MULTI2023-TC-ORGANIC einzureichen. Sie können sich nicht unter dem Thema AGRIP-MULTI-2023-TC-ALL bewerben, es sei denn, ökologische Erzeugnisse werden mit anderen Erzeugnissen kombiniert. |
Call-Dokumente | AGRIP Multi Call Document 2023- EN (501kB) |
Kontakt | European Research Executive Agency Website |
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