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Call-Eckdaten
Unterstützung der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
Förderprogramm
Europäischer Sozialfonds+
Call Nummer
ESF-2023-EPOCH
Termine
Öffnung
16.03.2023
Deadline
06.06.2023 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 740.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 740.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Europäische Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit (nachstehend "Plattform") wurde im Juni 2021 mit der Erklärung von Lissabon ins Leben gerufen. Ziel der Plattform ist es, die Debatte zu fördern, das gegenseitige Lernen zu erleichtern, das Wissen zu erweitern und die Überwachungssysteme zu verbessern sowie die Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Stakeholdern zu verstärken, um die Obdachlosigkeit bis 2030 deutlich zu verringern. Im Einklang mit den Zielen des Jahresarbeitsprogramms 2023 des ESF+-Bereichs EaSI werden mit dieser Aufforderung Aktivitäten zum Wissens- und Kapazitätsaufbau gefördert, die die Umsetzung des Arbeitsprogramms der Plattform ab 2024 unterstützen.
Call-Ziele
Im Einklang mit dem im Februar 2022 angenommenen Arbeitsprogramm der Plattform werden die Aktivitäten ab 2024 den Aufbau von Kapazitäten und Wissen im Bereich der Obdachlosigkeit und der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt fördern.
Im Einzelnen soll die Unterstützung der Plattform
- Lerninstrumenten, Nachweise und Wissen zu spezifischen Aspekten der Obdachlosigkeit und Ermittlung bewährter Verfahren in Bezug auf Strategien und Projekte bereitstellen;
- den Austausch von Wissen und Praktiken verbessern, um politische Entscheidungsträger*innen und andere Stakeholder in den Mitgliedstaaten über die Gestaltung integrierter Obdachlosigkeitsstrategien auf nationaler Ebene zu informieren.
Ziel ist es, konkrete Ergebnisse bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit zu erzielen, um sie bis 2030 in der gesamten EU deutlich zu reduzieren.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Kommission erwartet, dass das ausgewählte Projekt relevante, hochwertige und wirkungsvolle Programme zum Wissensaufbau konzipiert und durchführt, die den in der Aufforderung festgelegten Zielen und Prioritäten entsprechen. Aus dem Arbeitsplan sollte klar hervorgehen, dass die Organisation in der Lage ist, konkrete Ergebnisse im Einklang mit der Erklärung von Lissabon und dem Arbeitsprogramm der Plattform zu erzielen.
Die Antragstellenden werden gebeten,:
- eine klare Beschreibung der wichtigsten Aktivitäten und der Durchführungsmethodik vorzulegen;
- den Beitrag und den Mehrwert des Programms für die EU-Politik im Bereich der Obdachlosigkeit und der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt zu beschreiben;
- zu beschreiben, wie sie Monitoring und externe Evaluierungen einsetzen, um ihre Gesamtleistung sowie die Relevanz und Wirkung ihrer Ergebnisse zu bewerten.
Erwartete Ergebnisse
Was die Ergebnisse betrifft, so erwartet die Kommission Folgendes
- Wissensaufbau im Bereich der Obdachlosigkeit und der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt;
- Verbesserte Forschung und Verfügbarkeit von Daten;
- Lernveranstaltungen, die auf die Bedürfnisse der Mitglieder der Plattform zugeschnitten sind;
- Stärkere Sensibilisierung der EU und der nationalen Behörden für die Herausforderungen und politischen Antworten;
- Stärkung der Kapazitäten der Plattformmitglieder zur Bewältigung des Problems der Obdachlosigkeit
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Zugelassen sind sowohl Vorschläge von Einzelbewerbern als auch von Konsortien. Vorschläge, die von einem Konsortium eingereicht werden, sollten aus mindestens zwei Antragstellern bestehen (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen).
Der Koordinator/Führungsantragsteller muss eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung (FPA) für den Zeitraum 2022-2025 für soziale NRO-Netzwerke auf EU-Ebene unterzeichnet haben (Aufforderung ESF-2021-OG-NETW-NGO-FPA). Jeder FPA-Unterzeichner kann nur an einem Vorschlag teilnehmen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- gelistete EWR-Länder und mit dem ESF+ assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt
Im Falle von Konsortien sollten alle Antragsteller einer der folgenden Kategorien angehören:
- öffentliche Behörden;
- internationale Organisationen (mit eingetragenem Hauptsitz sowohl innerhalb als auch außerhalb der förderfähigen Länder der Aufforderung);
- Organisationen ohne Erwerbszweck (privat oder öffentlich);
- Forschungszentren/Institute;
- (private und öffentliche) Hochschuleinrichtungen;
- Organisationen der Zivilgesellschaft oder Organisationen der Sozialpartner auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene (in Anwendung von Artikel 197 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung sind auch Organisationen der Sozialpartner ohne Rechtspersönlichkeit förderfähig)
Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission kann Teil des Konsortiums sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte im Zusammenhang mit der Freizügigkeit von Arbeitnehmern und/oder EURES in den letzten 3 Jahren) (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 40 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
ESF 2023 EPOCH Call documentESF 2023 EPOCH Call document(469kB)
Kontakt
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