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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Engagement und Beteiligung der Bürger*innen
Förderprogramm
Programm Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte
Call Nummer
CERV-2023-CITIZENS-CIV
Termine
Öffnung
04.04.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Budget des Calls
€ 25.400.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
mindestens € 75.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Programm "Bürger*innen, Gleichheit, Rechte und Werte" stellt Mittel für bürgerschaftliches Engagement, Gleichheit für alle und die Umsetzung von Rechten und EU-Werten bereit. Sein allgemeines Ziel ist der Schutz und die Förderung der Rechte und Werte, die in den Verträgen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in den geltenden internationalen Menschenrechtskonventionen verankert sind.
Call-Ziele
Diese Aufforderung zielt darauf ab, Projekte zu unterstützen, die von transnationalen Partnerschaften und Netzwerken unter direkter Beteiligung der Bürger*innen durchgeführt werden. Diese Projekte werden ein breites Spektrum von Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund in Aktivitäten zusammenbringen, die direkt mit der EU-Politik verbunden sind, und ihnen die Möglichkeit geben, sich aktiv am politischen Entscheidungsprozess der EU zu beteiligen und so zum demokratischen und bürgerlichen Leben der Union beizutragen. Die Projekte sollen das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger, einschließlich junger Menschen, für den politischen Entscheidungsprozess fördern, indem sie in der Praxis zeigen, wie man sich in das demokratische Leben der EU einbringen kann, und sie in die Lage versetzen, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union kundzutun und öffentlich auszutauschen.
Ziel ist es, die Beteiligung der Bürger*innen und der repräsentativen Vereinigungen am demokratischen und staatsbürgerlichen Leben der Union und ihren Beitrag dazu zu fördern, indem sie ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union bekannt machen und öffentlich austauschen.
Die Aufforderung bietet die Möglichkeit, eine Vielzahl von Politikbereichen abzudecken und zur Förderung der EU-Werte, der Rechtsstaatlichkeit, der Grundrechte und der Demokratie beizutragen.
Die Projekte sollten die demokratische Teilhabe unterstützen, unter anderem durch die Anregung und Organisation von Reflexionen, Debatten oder anderen Aktivitäten. Sie sollten auch praktische Lösungen vorschlagen, die durch Zusammenarbeit oder Koordinierung auf europäischer Ebene umgesetzt werden können, den Austausch bewährter Verfahren unterstützen und eine praktische Verbindung zum politischen Entscheidungsprozess gewährleisten.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Stärkung des Bewusstseins der Bürger*innen für ihre Rechte und die Werte der EU und Stärkung ihres Engagements in der Gesellschaft und gegenüber der EU;
- Vertiefung der Kenntnisse über die EU-Institutionen und die EU-Politik und besseres Verständnis der Errungenschaften und Vorteile der EU;
- Stärkung der demokratischen Teilhabe, mit besonderem Augenmerk auf die Einbeziehung von jüngeren und älteren Menschen, Frauen in ihrer ganzen Vielfalt, Wählern in abgelegenen Gebieten, mobilen EU-Bürger*innen und Menschen mit Behinderungen;
- Erreichen derjenigen Bürger*innen, die sich im Alltag nicht aktiv an der Bürgerbeteiligung beteiligen
- den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Ansichten und Anliegen den politischen Entscheidungsträgern auf allen Ebenen mitzuteilen.
Erwartete Ergebnisse
Unter Beibehaltung eines "Bottom-up"-Ansatzes wird der Schwerpunkt auf den nachstehend genannten Prioritäten liegen:
1. Förderung der demokratischen Beteiligung durch die Debatte über die Zukunft Europas
2. Einbindung von Bürger*innen und Gemeinschaften in Diskussionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit unserem Klima und unserer Umwelt
3. Einbindung von Bürger*innen und Gemeinschaften in Diskussionen und Maßnahmen zum Thema Solidarität
4. Bekämpfung von Desinformation und anderen Formen der Einmischung in die demokratische Debatte und Förderung der Medienkompetenz
Diese Liste der Prioritäten ist nicht erschöpfend. Die Antragsteller können auch andere Prioritäten in allen Tätigkeitsbereichen der Union ansprechen, solange diese Prioritäten mit dem Ziel der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, das Engagement und die Beteiligung der Bürger*innen zu fördern, in Einklang stehen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens zwei Antragstellern (Hauptantragsteller und mindestens ein Mitantragsteller, der keine verbundene Einrichtung oder kein assoziierter Partner ist) aus zwei verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
-
Der Hauptantragsteller (d. h. der "Koordinator") muss eine private juristische Person ohne Erwerbszweck oder eine öffentliche Universität sein
-
Mitantragsteller müssen juristische Personen ohne Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtungen) oder eine internationale Organisation sein
-
Sie müssen formell in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h:
-
EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
-
Nicht-EU-Länder:
-
Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
-
-
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Aktion von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Programmkontaktstellen sind als Koordinator oder Begünstigter bei offenen Aufforderungen förderfähig, wenn sie über Verfahren zur Trennung der Funktionen Projektmanagement und Informationsbereitstellung verfügen und eine Kostentrennung nachweisen können (d. h. dass ihre Projektzuschüsse keine Kosten abdecken, die durch ihren anderen Zuschuss abgedeckt sind). Dies erfordert Folgendes:
- Verwendung einer analytischen Buchführung, die ein Kostenrechnungsmanagement mit Kostenverteilungsschlüsseln und Kostenrechnungscodes ermöglicht UND Anwendung dieser Schlüssel und Codes, um die Kosten zu identifizieren und zu trennen (d.h. um sie einer der beiden Finanzhilfen zuzuordnen)
- Erfassung aller tatsächlichen Kosten, die für die Aktivitäten anfallen, die von den beiden Finanzhilfen abgedeckt werden (einschließlich der indirekten Kosten)
- Zuweisung der Kosten in einer Weise, die zu einem fairen, objektiven und realistischen Ergebnis führt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12-24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich obligatorischer Indikatoren
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Pauschalpreis-Rechner
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar) (entfällt bei neu gegründeten Organisationen)
- für jede teilnehmende Organisation, die Aktivitäten mit Kindern (Personen unter 18 Jahren) durchführt: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Call-Dokumente
CERV-2023-CITIZENS-CIV Call documentCERV-2023-CITIZENS-CIV Call document(1454kB)
Kontakt
+43 1 531 15–202907
ernst.holzinger@bka.gv.at
Website
CERV Contact Points 2021-2027
Website
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