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Call-Eckdaten
Auf dem Weg zu einer ganzheitlichen Unterstützung der Gesundheits- und Pflegeversorgung von Kindern und Jugendlichen in einer zunehmend digitalen Gesellschaft
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2024-STAYHLTH-01-02
Termine
Öffnung
30.03.2023
Deadline
19.09.2023 00:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 8.000.000,00 und € 10.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, Aktivitäten zu unterstützen, die eine oder mehrere Auswirkungen von Ziel 1 "Gesund bleiben in einer sich schnell verändernden Gesellschaft" ermöglichen oder dazu beitragen.
Call-Ziele
Der Grundstein für ein gesundes Leben beginnt in der Kindheit. Dementsprechend und im Einklang mit der Initiative HealthyLifestyles4All, der Initiative 'Gemeinsam gesünder' – EU-Initiative für nichtübertragbare Krankheiten und der Mitteilung der Kommission über die Ermöglichung der digitalen Transformation von Gesundheit und Pflege sollte das Hauptziel der Forschung und Innovation darin bestehen, gesündere Gesellschaften zu fördern, indem ganzheitliche Lösungen entwickelt werden, die eine gesunde Lebensweise von klein auf mit langfristigen Auswirkungen fördern.
Die Digitalisierung birgt Risiken, kann aber auch eine treibende Kraft sein, um junge Bürger*innen, die in einer zunehmend digitalisierten Welt aufwachsen, zu befähigen, eine aktive Rolle bei der Bewältigung ihres eigenen Gesundheitszustands, ihres psychischen und sozialen Wohlbefindens zu übernehmen und ein gesundes Leben zu fördern Krankheitsprävention durch innovative Lösungen, koordinierte personenzentrierte Versorgungsmodelle und bessere Gesundheitskompetenz.
Das Thema fördert die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie europäischer, nationaler und regionaler Behörden und der Zivilgesellschaft, um die wissenschaftliche und technologische Expertise von KMU im Gesundheits- und Pflegebereich zu stärken und die Akzeptanz innovativer Gesundheits- und Pflegelösungen in Europa zu fördern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Vorschläge zu diesem Thema sollten darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf alle folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet sind, darauf zugeschnitten sind und dazu beitragen:
- Kinder, Jugendliche und ihre Eltern / Betreuende werden in Präventionsstrategien mit personalisierten Ansätzen und Lösungen (auch durch den Einsatz digitaler Tools) geschult und befähigt, die Gesundheit, körperliche Aktivität, Ernährungsgewohnheiten, Freizeitbedürfnisse, geistiges und soziales Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen unter voller Achtung der Privatsphäre des Einzelnen zu verwalten, zu erhalten und zu verbessern.
- Kinder und Jugendliche, auch solche aus gefährdeten Kontexten, überwachen ihre Gesundheitsrisiken, nehmen zu Hause, in der Schule und in der Gemeinschaft einen gesunden Lebensstil an und interagieren mit ihren Ärzten und Ärztinnen und Betreuenden (erhalten und geben Feedback), auch durch digital unterstützte Lösungen, bessere Gesundheitskompetenz, Schulung und kritisches Denken.
- Dank besserer Mitgestaltung, Schulung, digitaler Kompetenz und Gesundheitskompetenz können Kinder, Jugendliche, Eltern und Betreuende in ganz Europa auf personenzentrierte, allgemein verfügbare Lösungen für die Gesundheit, Pflege und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen zugreifen und diese nutzen, die einer sich schnell verändernden und zunehmend digitalisierten Gesellschaft angemessen sind, auch unter Berücksichtigung des Risikos der digitalen Sucht.
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Erwartete Ergebnisse
Die vorgeschlagene Forschung und Innovation sollte sich auf mehrere der folgenden Aspekte konzentrieren:
- Entwicklung und Weiterentwicklung personenzentrierter, evidenzbasierter und koordinierter Interventionslösungen zur Krankheitsprävention, um die Gesundheit und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in einer zunehmend digitalen Gesellschaft zu unterstützen. Die Wirksamkeit der Interventionslösungen sollte unter anderem im Hinblick auf gesundheitliche Ergebnisse, (vergleichende) Kostenwirksamkeit, Umsetzungshilfen und Hindernisse bewertet werden. Die Zielgruppe sollte Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre mit unterschiedlichem sozioökonomischem Hintergrund umfassen.
- Entwicklung und Integration innovativer, die Privatsphäre schützender Tools und Technologien wie (aber nicht beschränkt auf) Aktivitäts-Tracker, Sensoren, Serious Games, Plattformen und Robotik, Massive Open Online Courses (MOOCs) in koordinierte und integrierte Betreuungsmodelle, um Kindern und Jugendlichen zu helfen, einen gesunden, aktiven und sozialen Lebensstil zu führen, Krankheiten vorzubeugen sowie ihre körperliche, soziale und geistige Gesundheit besser zu überwachen und zu verwalten. Befähigung von Kindern und Jugendlichen, sich in den Gesundheits- und Pflegesystemen zurechtzufinden, mit ihren Ärzten und Ärztinnen, formellen und informellen Betreuenden und sozialen Kreisen zu interagieren sowie ihre eigene Gesundheit zu Hause, in der Gemeinde und in der Schule besser zu managen, unter Berücksichtigung spezifischer jugendpsychiatrischer Risikofaktoren, des Suchtrisikos sowie der geografischen, sozialen und wirtschaftlichen Determinanten von Ungleichheiten in Bezug auf Gesundheit und digitale Kompetenz.
- Förderung der Einführung personenzentrierter Ansätze und Lösungen für eine bessere Gesundheit, Pflege und ein besseres Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen, indem Interessenträger aus allen relevanten Sektoren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bildung, Freizeit, soziale Innovation, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Medien und Bürger) in die Mitgestaltung, Gestaltung, Planung und Annahme der Lösungen sowie in die Schulung ihrer Endnutzer einbezogen werden.
- Entwicklung und Verbreitung evidenzbasierter Anleitungen und Instrumente für Kinder und Jugendliche, die ein gesundes Gleichgewicht zwischen einem sitzenden digitalisierten Lebensstil und einem aktiveren nicht digitalisierten Lebensstil fördern, um ihre körperliche, geistige und soziale Gesundheit und ihr Wohlbefinden kurz- und langfristig zu unterstützen.
- Entwicklung, Umsetzung (Pilot- und / oder Scale-up) und Förderung personenzentrierter Instrumente und Interventionen für ein besseres körperliches und geistiges Wohlbefinden, um den Risiken digitaler Sucht und Überkonsum, Isolation und psychischer Erkrankungen zu begegnen, indem körperliche, intellektuelle oder künstlerische Aktivitäten, soziale Interaktion und Unterstützung und Behandlung der psychischen Gesundheit gefördert werden.
In allen Fällen sollten geschlechtsspezifische sowie demografische, geografische und sozioökonomische Aspekte gebührend berücksichtigt werden.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag der sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen und die Einbeziehung von Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung relevanter Expertise und die Einbeziehung der Jugend während des gesamten Projekts, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verbessern.
Darüber hinaus ist eine stärkere Einbeziehung von Sektoren außerhalb des Gesundheitswesens, die sich direkt auf Risikofaktoren und Determinanten der Gesundheit auswirken, z. B. (physische) Umwelt, Lebensmittel und Ernährung, Sicherheit, Bildung, Sport, Finanzen, Industrie, je nach Bedarf wünschenswert/gefördert.
Vorschläge sollten in hohem Maße integriert und ehrgeizig sein, über eine einfache Vernetzung hinausgehen und geeignete Indikatoren zur Messung von Fortschritt und Wirkung liefern.
Ausgewählte Projekte zu diesem Thema werden nachdrücklich aufgefordert, gegebenenfalls an gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen. Diese gemeinsamen Aktivitäten könnten beispielsweise in Form von Clustern von Projekten erfolgen und gemeinsame Koordinierungs- und Verbreitungsaktivitäten wie die Teilnahme an gemeinsamen Workshops, den Wissensaustausch, die Entwicklung und Annahme bewährter Verfahren und Adoptionsstrategien auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene umfassen. Die Einzelheiten dieser gemeinsamen Aktivitäten werden während der Vorbereitungsphase der Finanzhilfe mit der Kommission festgelegt. Bewerber sollten ein notwendiges Budget einplanen, um diese Zusammenarbeit abzudecken.
Antragsteller, die zur zweiten Phase eingeladen werden und beabsichtigen, klinische Studien aufzunehmen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Arbeitsprogrammteil.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder zugehörige Timing-Daten und -Dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Für eine Bewerbung in der ersten Phase sind 10 Seiten vorgesehen. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 50 Seiten.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben. Es gelten die folgenden Ausnahmen:
In der zweiten Stufe beträgt der Schwellenwert für jedes Kriterium 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 1(432kB)
Kontakt
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