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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    ...

    ...

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    ...

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    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    ....

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    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Wissensnetzwerke für Sicherheitsforschung und Innovation

FörderprogrammHorizont Europa - Cluster 3 - Ziel 1: Besserer Schutz der EU und ihrer Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität und Terrorismus
Call NummerHORIZON-CL3-2022-SSRI-01-02
TermineÖffnung
01.07.2022
Deadline
23.11.2022 17:00
Förderquote100%
Budget des Calls € 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Call-Ziele

Die Einführung von Innovationen ist kein linearer Prozess und noch weniger ein einstufiger Prozess, der erst am Ende eines Forschungsprojekts stattfindet und nicht automatisch durch ein erfolgreiches Forschungsergebnis ermöglicht wird. Der Prozess der Innovationsübernahme beginnt mit der Identifizierung eines Bedarfs und endet mit einer innovativen Lösung, die in der Praxis eingesetzt wird, wobei F&I nur einer von vielen Beiträgen zum Gesamtprozess ist, aber nicht der erste und nicht der letzte. Mit anderen Worten, erfolgreiche Ergebnisse von Forschungsprojekten sind eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung, um die Übernahme von Innovationen zu gewährleisten.

Bei der Planung von Investitionen in die Sicherheitsforschung muss berücksichtigt werden, wie und wann sie Ergebnisse liefern können, die zur Entwicklung von Sicherheitsfähigkeiten beitragen. Daher muss die Forschung bereits in einem sehr frühen Stadium so durchgeführt werden, dass sie den tatsächlichen Bedürfnissen gerecht wird und gleichzeitig die Auswirkungen auf die endgültigen Lösungen gewährleistet. Sie sollte auch sicherstellen, dass die Faktoren, die zur Umsetzung ihrer Ergebnisse beitragen könnten, ermittelt und untermauert werden. Die Planung der Forschung hängt jedoch in hohem Maße von der Qualität, Zuverlässigkeit und Aktualität der Nachweise ab, die den Entscheidungsprozess unterstützen. Dazu gehört auch die Identifizierung und das Verständnis der Kontextelemente, die die Forschung (den Prozess), das Forschungsteam und die Forschungsprojekte selbst beeinflussen können oder beeinflussen werden.

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten führen diese Programmplanung in regelmäßigen Abständen durch und berücksichtigen dabei eine Vielzahl von Faktoren. Die Komplexität der Herausforderung ist bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass die EU-Sicherheitslandschaft unbeständig, unsicher, komplex und mehrdeutig ist, was die Sicherheitsbedrohungen, die zu ihrer Bewältigung erforderlichen Fähigkeiten, die Entwicklung moderner Technologien und die für ihren Einsatz erforderlichen Fähigkeiten betrifft. Um eine solide Programmplanung durchzuführen, bemühen sich die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten, alle Akteure zu konsultieren und einzubeziehen. Zu diesem Zweck werden Experten in verschiedenen Zusammensetzungen versammelt und ihre Beiträge auf EU- und nationaler Ebene koordiniert, damit sie von den Entscheidungsgremien der EU-finanzierten Sicherheitsforschung berücksichtigt werden können.

Diese Experten benötigen qualitativ hochwertige, zuverlässige und zeitnahe Nachweise zur Untermauerung ihrer Einschätzungen, aber die Informationen sind oft verstreut, kaum sichtbar und erfordern eine maßgeschneiderte Verarbeitung zur Erkennung von Mustern und zur Generierung von verwertbaren Informationen. In anderen Fällen werden sie einfach nicht in dem richtigen Format präsentiert, um ihren Wert zu enthüllen.

Antragsteller werden aufgefordert, Vorschläge für die Einrichtung von Wissensnetzen für Sicherheitsforschung und Innovation einzureichen. Die Aufgabe dieser Netze besteht darin, das vorhandene Wissen zu sammeln, zusammenzufassen, zu verarbeiten, zu verbreiten und zu nutzen, um direkt zu den erwarteten Ergebnissen dieses Themas beizutragen.

Die Netze müssen mit den wichtigsten Informationsquellen zusammenarbeiten, um ein solides und aktuelles Bild der oben genannten Aspekte zu erhalten. Dazu gehört die Interaktion mit Sicherheitsexperten (über die Mitglieder des Projektkonsortiums hinaus), Organisationen, Projekten oder Initiativen, aber auch eine umfassende Überprüfung der verfügbaren Datenbanken, Studien, Berichte oder Literatur (insbesondere alle Informationen, die im Rahmen der von der EU finanzierten Sicherheitsforschungsprogramme und möglicherweise im Rahmen anderer Finanzierungsprogramme der EU oder der Mitgliedstaaten erstellt wurden).

Die Netze müssen die Verbreitung und Nutzung ihrer Ergebnisse in den verschiedenen Kreisen des Ökosystems der Sicherheitsforschung sicherstellen, einschließlich politischer Entscheidungsträger, Sicherheitsbehörden, Industrie, Forscher und Bürger. Besonderes Augenmerk muss auf den Beitrag dieser Netze zur Arbeit von Einrichtungen und Initiativen gelegt werden, die von der Europäischen Kommission und den EU-Agenturen eingerichtet wurden (z. B. das Wissensnetz der Union für den Katastrophenschutz), um einen Beitrag zur Programmierung der Sicherheitsforschung zu leisten. In dieser Hinsicht müssen die Netze rechtzeitig und intensiv zur Arbeit der thematischen Arbeitsgruppen der Gemeinschaft der Nutzer für sichere, geschützte und widerstandsfähige Gesellschaften (künftig CERIS - Community of European Research and Innovation for Security) und anderer gleichwertiger, von EU-Agenturen eingerichteter Innovationslabors/-gruppen (z. B. EUROPOL) beitragen. Die Netze müssen diesen Arbeitsgruppen die quantitativen und qualitativen Daten zur Verfügung stellen, die für die Durchführung ihrer Aktivitäten erforderlich sind, um eine wirkungsvollere EU-finanzierte F&I im Bereich Sicherheit und eine häufigere und systematischere Einführung von Innovationen zu unterstützen.

Jeder Vorschlag sollte einen Plan und ein Budget in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten der Maßnahme enthalten, um mit der Industrie, der akademischen Welt und anderen Anbietern innovativer Lösungen außerhalb des Konsortiums zu interagieren, um die Durchführbarkeit ihrer Ergebnisse zu bewerten, Unterstützung bei Validierungsprozessen zu leisten, die wettbewerbsorientierte Entwicklung (z. B. durch Preise) oder die Verbreitung von Ergebnissen zu fördern, neben anderen Optionen.

Die Netzwerke müssen in der Lage sein, ab dem sechsten Monat der Projektlaufzeit und in regelmäßigen Abständen von höchstens sechs Monaten Ergebnisse zu den oben genannten Herausforderungen zu liefern, je nach dem Informationsbedarf der Einrichtungen und Initiativen, zu denen sie beitragen.

In den Vorschlägen sollten der Prozess und der Zeitplan für die Erhebung der Inputs und die Erarbeitung der Ergebnisse klar beschrieben werden. Dieser Plan sollte über die Beschreibung von Projektergebnissen und Meilensteinen hinausgehen und detailliert beschreiben, wie und wann die Ergebnisse während des Projekts und in Zusammenarbeit mit den oben beschriebenen Gemeinschaften verbreitet und genutzt werden sollen.

Die Konsortien, die Vorschläge einreichen, sollten eine ausreichende Repräsentativität der Interessengruppen (einschließlich, aber nicht nur, der geografischen Repräsentativität) und eine ausgewogene Abdeckung der verschiedenen Wissensbereiche, die zur Bewältigung der Herausforderung erforderlich sind, gewährleisten, einschließlich Sicherheitsoperationen, Technologien, Forschung und Innovation, Industrie, Markt usw. Die antragstellenden Konsortien sollten darlegen, wie die Begünstigten des Projekts das erforderliche Fachwissen zur Steuerung der Projektaktivitäten in allen Wissensbereichen gewährleisten, um den Erfolg der Maßnahme sicherzustellen. Die Arbeit der Partner sollte durch solide und anerkannte Instrumente und Methoden unterstützt werden, die auch mit dem erforderlichen Fachwissen für deren praktische Anwendung einhergehen.

Die Netzwerke sollten so weit wie möglich auf der Arbeit aufbauen, die von den im Rahmen der H2020-Arbeitsprogramme für sichere Gesellschaften finanzierten Netzwerken von Praktikern initiiert wurde. Sollten solche Netzwerke noch laufen, sollte ein Höchstmaß an Zusammenarbeit und ein Minimum an Überschneidungen gewährleistet und nachgewiesen werden.

Im Rahmen dieser Aufforderung werden die Antragsteller aufgefordert, Netzwerke zu den folgenden Themenbereichen vorzuschlagen:

  • Option A: Katastrophenresilienz
  • Option B: Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus.

Das Projekt sollte eine geschätzte Höchstdauer von 3 Jahren haben.

Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von SSH-Disziplinen und die Beteiligung von SSH-Experten, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem SSH-Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.

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Erwartete Ergebnisse
  • Verbesserte Analysekapazitäten zur Unterstützung der Programmierung der von der EU finanzierten Mittel für Sicherheitsforschung und Kapazitätsaufbau durch ein regelmäßiges und rechtzeitiges faktengestütztes politisches Feedback;
  • Regelmäßig zusammengefasste und konsolidierte Übersicht über den Bedarf an Fähigkeiten und die Lücken in den in Betracht kommenden Themenbereichen;
  • eine regelmäßig zusammengefasste und konsolidierte Übersicht über die modernsten Technologien, Techniken, Methoden und Instrumente, die dazu beitragen können, die festgestellten Fähigkeitslücken zu schließen;
  • Regelmäßig zusammengefasste und konsolidierte Übersicht über die Ergebnisse (einschließlich technologischer, industrieller, rechtlicher und ethischer Fragen), künftige Trends, Lehren und bewährte Praktiken, die sich aus früheren und aktuellen Sicherheitsforschungsanstrengungen in den betrachteten Themenbereichen ergeben.
  • Systematischere Bewertung und Validierung der Ergebnisse von EU-finanzierten Sicherheitsforschungsprojekten im Hinblick auf festgestellte Fähigkeitslücken durch harmonisierte Unterstützungsmechanismen;
  • Gemeinsame und aktualisierte Karte der Möglichkeiten und Beschränkungen für die Nutzung von EU-Sicherheitsforschungs- und -innovationsprojekten, mit besonderem Schwerpunkt auf Industrialisierung, Kommerzialisierung, Übernahme und Einsatz innovativer Lösungen als Reaktion auf gemeinsame Fähigkeitslücken;
  • Gemeinsame und aktualisierte Karte der Bereiche, die standardisierte Lösungen und/oder Zertifizierungssysteme benötigen, um die Einführung von Innovationen und die Schaffung von Märkten zu fördern, sowie Schulungen und Optionen für die Umsetzung solcher Systeme.
  • Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen, kleineren privaten Forschungseinrichtungen, Sicherheitspraktikern, KMU und Vertretern des Gemeinwesens zur Unterstützung einer integrierten Beteiligung an der Ermittlung und Analyse von Anforderungen, der Forschung sowie der Validierung und Bewertung von Ergebnissen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige EinrichtungenAus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Juristische Personen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an den Aktionen berechtigt, sofern das Konsortium folgende Mitglieder umfasst

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat; und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
  • Die Teilnahme von Endnutzerbehörden mit einem anerkannten Mandat in den vom Netz behandelten Bereichen aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ist obligatorisch.

förderfähige Nicht-EU-Länder:

  • mit Horizont Europa assoziierte Länder
Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
  • Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen

Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.

weitere Förderkriterien

Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das die verschiedenen Ziele dieses Arbeitsprogramms abdeckt, werden die Finanzhilfen für die Anträge nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge gewährt, sondern auch für mindestens ein Projekt, das innerhalb jeder der beiden Optionen (Option A "Katastrophenresistenz", Option B "Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung") den höchsten Rang einnimmt, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen.

Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gemäß dem Beschluss vom 7. Juli 2021 zur Genehmigung der Verwendung von Pauschalbeträgen im Rahmen des Programms Horizont Europa - dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027) - und in Maßnahmen im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (2021-2025) festgelegt.

Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Preisen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.

Zusatzinformationen

Themen
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Justiz, Sicherheit & Schutz
Zusätzliche Informationen

Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)

  • Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen; max. Seitenzahl: 30 Seiten

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