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Call-Eckdaten
Bessere Infrastruktursicherheit auf städtischen und sekundären ländlichen Straßen durch eine Kombination aus anpassungsfähigen Überwachungs- und Wartungslösungen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 6: Sicherer, resilienter Verkehr und intelligente Mobilitätsdienste für Personen und Güter
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D6-01-10
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Ergebnisse des Projekts werden das Sicherheitsniveau der Infrastruktur erhöhen, indem sie eine prompte Reaktion auf potenziell unsichere Bedingungen ermöglichen, und sie werden es erlauben, die Infrastrukturen zu identifizieren, in denen vernetzte, automatisierte Fahrzeuge unter sicheren Bedingungen fahren können.
Call-Ziele
Die Straßeninfrastruktur kann verbessert werden, um das Risiko von Unfällen und anderen Zwischenfällen sowie die Unfallschwere zu verringern. Diese Vorteile werden in einem vernetzten Verkehrssystem noch verstärkt, in dem automatisierte oder teilautomatisierte Fahrzeuge durch Infrastruktureinrichtungen unterstützt werden, damit sie wie erwartet funktionieren. Darüber hinaus kann die Straßeninfrastruktur klare Leitlinien für das gewünschte Verhalten der Verkehrsteilnehmer bieten, was zu einem besser vorhersehbaren Verhalten und folglich zu weniger Unfällen führen kann.
Es ist wichtig zu verstehen, wie das Infrastrukturnetz verbessert werden kann, damit es mit allen Verkehrsteilnehmer*innen (z. B. werden motorisierte Zweiräder nicht als Nutzer betrachtet, für die städtische Infrastrukturen in der Regel ausgelegt sind) und insbesondere mit automatisierten Fahrzeugen mit unterschiedlichem Automatisierungsgrad kompatibel ist. Die Forschung sollte sich auf städtische und sekundäre ländliche Netze konzentrieren, da die meisten Ressourcen für den Ausbau des Straßennetzes häufig für primäre Netze verwendet werden (mit besonderem Augenmerk auf das transeuropäische Straßennetz). Für städtische und sekundäre Straßen sind die Mittel im Allgemeinen begrenzt, und die potenziellen negativen Auswirkungen von Straßenbauarbeiten auf das umliegende Gebiet sind äußerst wichtig. Für diese Straßen müssen kostengünstige Eingriffe mit geringen negativen Auswirkungen untersucht werden.
Es müssen fortschrittliche Überwachungs-, Warn- und Wartungstechniken entwickelt werden, um eine rechtzeitige Bewertung des Betriebszustands von Straßenstrukturen und -ausstattung zu gewährleisten. Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, wie wichtig die Überwachung der Sicherheitseinrichtungen am Straßenrand, aber auch die ordnungsgemäße Beschilderung und Markierung, der Straßenbelag und die gesamten Straßenstrukturen (Brücken, Tunnel usw.) sind.
Zu den zu behandelnden Aspekten werden voraussichtlich gehören:
- Verbindung von Infrastrukturelementen mit dem digitalisierten Ökosystem, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Forschung zu digitalen Zwillingen.
- Ermittlung von Kriterien für die Sicherheitsbewertung städtischer und sekundärer ländlicher Straßen unter Berücksichtigung neuer Nutzer*innen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf motorisierte Zweiräder, E-Bikes usw.) und Ermittlung kosteneffizienter Nachrüstungslösungen.
- Weiterentwicklung von Infrastrukturmaßnahmen, um das gewünschte Verhalten der Verkehrsteilnehmer zu erreichen.
- Pilotversuche für ausgewählte Maßnahmen an mindestens drei Standorten.
Darüber hinaus sollten die Maßnahmen mindestens drei der folgenden Aspekte abdecken:
- Integration von Sicherheits- und V2I-Aspekten in das Anlagenmanagement, um sicherzustellen, dass die Infrastruktur stets in der Lage ist, das erforderliche Mindestmaß an Leistung zu erbringen, um sichere Fahrbedingungen für automatisierte Fahrzeuge zu gewährleisten (ISAD-Konzept).
- Entwicklung neuer Technologien zur Überwachung und Kommunikation von Infrastrukturstörungen und -verschlechterungen in Echtzeit. Dies sollte auch Warnungen vor Fehlfunktionen von Straßenausrüstungen und der Infrastruktur nach einem Aufprall umfassen.
- Entwicklung von Vor-Ort-Datenspeicher- und Kommunikationssystemen (z. B. RFID), die in der Lage sind, in Echtzeit Einzelheiten über die Eigenschaften der Straßenausrüstung zu liefern, die für die Verkehrssicherheit relevant sind.
- Nutzung von Daten aus vernetzten Sondenfahrzeugen zur Erkennung sicherheitsrelevanter Zustände und zur Erfassung von Wartungsindikatoren.
- Entwicklung neuer Wartungstechniken für Straßenausrüstungen mit geringen negativen Auswirkungen auf die Umgebung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf straßenseitige Sicherheitseinrichtungen, Schilder und Markierungen, Beleuchtung).
Die Maßnahmen sollten sich auf die Ergebnisse früherer EU-Projekte stützen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Forschung zu allen folgenden Ergebnissen beiträgt:
- Verbesserter Kriterienkatalog für die Bewertung der Straßenverkehrssicherheit für städtische und sekundäre Straßen mit besonderer Anwendbarkeit für Nicht-Fernstraßen und die Sicherheitsauswirkungen auf alle - auch neue - Arten von Nutzern. Die Kriterien können auf etablierte sicherheitsrelevante Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs) übertragen werden, z. B. Verringerung von Kollisionen, gleichmäßige Fahrgeschwindigkeit, Verringerung der Instandhaltungskosten usw., um einen messbaren gesellschaftlichen Nutzen zu erzielen.
- Technologie für die Echtzeit-Generierung und -Kommunikation von sicherheitsrelevanten Leistungsindikatoren (KPIs) für die Infrastruktur, einschließlich solcher, die aus Fahrzeugsensordaten erstellt/abgeleitet werden
- Konzepte für die Interaktion von Infrastrukturelementen in einem digitalisierten Ökosystem für die Straßenverkehrssicherheit, die zu messbaren Vorteilen führen (geringere Anzahl von Zusammenstößen, geringere Wartungskosten, weniger Zeit in Staus, monetäre wirtschaftliche Vorteile usw.).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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