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Call-Eckdaten
Einbeziehung der europäischen Vielfalt in die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung von CCAM-Lösungen zur Förderung der Mobilitätsgerechtigkeit (CCAM-Partnerschaft)
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 6: Sicherer, resilienter Verkehr und intelligente Mobilitätsdienste für Personen und Güter
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D6-01-04
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten ein geografisches und kulturelles Verständnis für die Akzeptanz und Nutzung von CCAM vermitteln, um zu einem integrierteren, vielfältigeren und auf den Menschen ausgerichteten Ansatz bei der Gestaltung, Entwicklung und Umsetzung von CCAM zur Förderung der Mobilitätsgerechtigkeit beizutragen.
Call-Ziele
Die Forschung über die gesellschaftlichen Auswirkungen und den Einsatz von CCAM-Systemen und -Diensten war bisher meist "geografie- und kulturunabhängig" und konzentrierte sich stattdessen auf das Mobilitätsverhalten auf demografischer Ebene und legte den Schwerpunkt auf Faktoren wie Alter und Geschlecht. Die europäischen Länder weisen jedoch eine Vielzahl von Kulturen, historischem Erbe, Verwaltungsstrukturen und politischen Ansätzen (z. B. in Bezug auf den Klimawandel, die Digitalisierung und die Straßenverkehrssicherheit) auf, die sich auf die Akzeptanz und Nutzung von CCAM auswirken können. Die unterschiedlichen kulturellen, geografischen und politischen Gegebenheiten müssen bei der Konzeption, Entwicklung und Einführung von CCAM-Lösungen berücksichtigt werden. Zu diesen Unterschieden gehören die Infrastruktur (bestimmte Regionen verfügen über eigene Fahrspuren für alternative Mobilitätslösungen und eine ausgeprägte Fahrradkultur), spezifische geografische Gegebenheiten (Berge, raue Wetterbedingungen, die zur Autofixierung führen, oder eine Zentralisierung von Mobilitätsdiensten) oder kulturelle Normen und Arbeitsbedingungen (z. B. Telearbeit oder unterschiedliche innovationsfreundliche oder datenschutzorientierte Kulturen). Darüber hinaus gibt es auch regionale Regulierungs-, Politik- und Governance-Strukturen, die die Entwicklung und Umsetzung von CCAM oder anderen innovativen Dienstleistungen beeinflussen.
Die Anpassung an und der Aufbau auf diesen europäischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten wird eine maßgeschneiderte, belastbare und nachhaltige Übereinstimmung zwischen CCAM-Lösungen, Menschen und gesellschaftlichen Bedürfnissen gewährleisten und so zu einer größeren öffentlichen Akzeptanz und gesellschaftlichen Vorteilen führen. Die F&I-Maßnahmen werden daher ein geografisches und kulturelles Verständnis für die Akzeptanz und Nutzung von CCAM schaffen, um zu einem integrierteren, vielfältigeren und menschenzentrierteren Ansatz bei der Konzeption, Entwicklung und Umsetzung von CCAM zur Förderung der Mobilitätsgerechtigkeit beizutragen. Überschneidende soziale Faktoren wie Geschlecht, Alter, soziale Herkunft und Einkommensniveau sollten jedoch, soweit relevant, berücksichtigt werden.
Es wird erwartet, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen alle folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Bewertung der Frage, wie kulturelle und regionale Besonderheiten zu unterschiedlichen Verkehrsinfrastrukturen, gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, Reisebedürfnissen und -verhaltensweisen geführt haben.
- Entwicklung von Methoden, die bereits in der Konzeptions- und Entwicklungsphase die Auswirkungen kultureller und regionaler Unterschiede auf Einstellungen, Nachfrage, Akzeptanz und Umsetzung von CCAM-Lösungen berücksichtigen. Diese Methoden sollten vor allem diese unterschiedlichen Gegebenheiten berücksichtigen und auf Folgendem basieren
- Zusammenführung von Ergebnissen aus bestehenden Studien und Pilotprojekten, die einzelne Diversitätsaspekte in automatisierten Mobilitätskontexten untersucht haben.
- Eine Systemperspektive mit besonderem Augenmerk auf die Auswirkungen von CCAM auf die digitale Gleichberechtigung (z. B. Methoden für die Bezahlung von Dienstleistungen und Informationen, Zugang zu CCAM-Diensten, Vermeidung der negativen Auswirkungen von CCAM-Diensten ohne menschliche*n Fahrer*in).
- Entwicklung von Grundsätzen, Kriterien und Empfehlungen für die Entwickler*innen und Umsetzer*innen von CCAM-Systemen und -Diensten (einschließlich lokaler Entscheidungsträger*innen und politischer Entscheidungsträger*innen), die die Integration geografischer und kultureller Faktoren bei der Planung, Gestaltung, Entwicklung und Umsetzung von CCAM durch proaktive und korrigierende Maßnahmen fördern.
- Vorschlag von Indikatoren und Ansätzen, die eine faire Integration kultureller und regionaler Faktoren in den Rahmen für die Bewertung der Auswirkungen von CCAM ermöglichen, um die Notwendigkeit von CCAM zur Förderung der Mobilitätsgerechtigkeit besser zu berücksichtigen.
- Entwicklung von Mechanismen für den Wissenstransfer, z. B. Karten, Matrizen oder andere Instrumente zur Erfassung von Mustern und wiederkehrenden Typologien von Siedlungen, Infrastruktur und Reiseindikatoren in Europa, um die Verbreitung von menschenzentrierten und nachhaltigen CCAM-Lösungen zu fördern. Die Dokumentation der Erfahrungen und Ansätze für eine iterative und langfristige Entwicklung und Aktualisierung des Mechanismus (bis 2030) sollte einbezogen werden.
- Demonstration der entwickelten Empfehlungen und des Wissenstransfermechanismus durch Anwendung in mindestens vier Pilotaktivitäten für CCAM-Systeme und/oder -Dienste. Die meisten Pilotprojekte sollten sich mit gemeinsam genutzten Diensten befassen und sowohl die Personen- als auch die Gütermobilität abdecken, wobei ein Schwerpunkt entweder auf der Personen- oder der Gütermobilität liegen kann. Die Pilotprojekte können auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene durchgeführt werden, sollten aber die kulturelle und geografische Vielfalt in mindestens vier europäischen Ländern repräsentieren.
Die Projekte sollten die CCAM-Wissensdatenbank nutzen, um ihre Ergebnisse zu untermauern und Forschungsergebnisse gemeinsam zu nutzen.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften, einschließlich Ethik, und die Einbeziehung von Experten und Expertinnen, Institutionen sowie von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken. Die Projekte sollten sich auch auf partizipative Prozesse stützen, um ihre Ergebnisse zu untermauern.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit insbesondere mit Japan und den Vereinigten Staaten, aber auch mit anderen relevanten strategischen Partnern in Drittländern gefördert.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für "vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) umgesetzt. Daher wird von Projekten, die aus diesem Thema hervorgehen, erwartet, dass sie der Europäischen Partnerschaft "Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität" (CCAM) über die Ergebnisse berichten, um die Überwachung ihrer KPIs zu unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Erweiterung des Wissens über den Einfluss geografischer und kultureller Dimensionen auf die gesellschaftliche Akzeptanz, Akzeptanz und Nutzung von CCAM.
- Integration geografischer und kultureller Faktoren in die Planung, Gestaltung, Entwicklung und Umsetzung von CCAM-Lösungen durch CCAM-Entwickler und -Umsetzer (einschließlich Entscheidungsträger).
- Eine Strategie zur Unterstützung des fairen Einsatzes von CCAM-Systemen und -Diensten, die an lokale Kontexte und Kulturen angepasst sind, was zu einer höheren Akzeptanz und Bereitschaft zur Nutzung von CCAM in Europa führt und damit zum erwarteten gesellschaftlichen Nutzen von CCAM beiträgt.
- Verbesserte Übertragbarkeit von Lösungen, Erfahrungen, Wissen und Erkenntnissen zwischen europäischen Städten, Regionen und Projekten, die geografische und kulturelle Unterschiede bei der Entwicklung und Einführung von CCAM berücksichtigen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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