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Call-Eckdaten
Unterstützung von Verbreitungsveranstaltungen im Bereich der Verkehrsforschung
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 6: Sicherer, resilienter Verkehr und intelligente Mobilitätsdienste für Personen und Güter
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D6-01-13
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Es wird erwartet, dass die Projekte die Sichtbarkeit, die politische und strategische Relevanz des Verkehrssektors durch verbesserte Verbreitung, Kommunikation und Valorisierung von Forschung und Innovation erhöhen.
Call-Ziele
Die Maßnahmen sollten die Aktivitäten von Teil A und Teil B betreffen:
Teil A: Die Maßnahme dient der Vorbereitung und Unterstützung der für 2026 geplanten Konferenz "Transport Research Arena" (TRA), auf der die Akteure des Verkehrssektors zusammenkommen, um politische, industrielle und Forschungsfragen auf europäischer und globaler Ebene zu erörtern.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie die finanzielle und organisatorische Unterstützung der nationalen Behörden nachweisen und einen vorläufigen Wirtschaftsplan zur Deckung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs enthalten. Um eine hohe politische und strategische Relevanz zu gewährleisten, wird Vorschlägen der Vorzug gegeben, an denen Mitgliedstaaten beteiligt sind, die in den Jahren 2025, 2026 oder 2027 den Ratsvorsitz der Europäischen Union innehaben.
Im Einklang mit früheren halbjährlichen TRA-Konferenzen sollte die Veranstaltung die technologischen und industriellen Entwicklungen des Verkehrssektors (Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie verkehrsträgerübergreifende Aspekte) behandeln und eine hochrangige, zukunftsorientierte Perspektive aus Politik, Industrie und Forschung bieten, die auf die gesellschaftlichen Bedürfnisse und Erwartungen Europas eingeht.
In Zusammenarbeit mit den relevanten Stakeholdernwie den Dienststellen der Europäischen Kommission, den verschiedenen europäischen Technologieplattformen (ERTRAC für die Straße, ERRAC für die Schiene, WATERBORNE TP für die Schifffahrt, ALICE für die Logistik und ACARE für die Luftfahrt sowie ECTP für das Bauwesen), der Konferenz der europäischen Straßendirektoren (CEDR), der Europäischen Allianz für Verkehrsforschung (ETRA), relevanten verkehrsbezogenen europäischen Partnerschaften wie 2ZERO, CCAM, EU-Rail, Um die Kontinuität zu wahren, wird die Aktion die Gesamtplanung der Konferenz festlegen, die technischen und politischen Sitzungen der Veranstaltung strukturieren, zur Auswahl eines geeigneten Veranstaltungsortes beitragen und operative IT-Tools für die Registrierung der Teilnehmer*innen, die Bearbeitung der Beiträge der Redner*innen, die Organisation der Logistik usw. anbieten. Auch die Unterstützung bei der Organisation von Demonstrationsaktivitäten sollte vorgesehen werden.
Besonderes Augenmerk sollte auf eine breite und ausgewogene Beteiligung gelegt werden, d. h. Studierende, junge Forscher, Frauen, eine große Anzahl von Ländervertretern usw.
Teil B: Im Rahmen des Vorschlags sollen auch zwei Wettbewerbe für Forschungs- und Innovationspreise im Verkehrsbereich organisiert werden, die alle Verkehrsträger und Querschnittsthemen (technologische, sozioökonomische und verhaltensbezogene Aspekte) im Einklang mit den politischen Zielen der EU für eine klimaneutrale und umweltfreundliche Mobilität abdecken:
- Ein Wettbewerb für Studierende und junge Forschende mit dem Ziel, das Interesse junger Forschenden/Studierenden für den Bereich Verkehr zu wecken;
- Ein Wettbewerb für erfahrene Forschende im Bereich innovativer Verkehrskonzepte, der ausschließlich auf Ergebnissen aus EU-finanzierten Projekten basiert.
Die Organisation dieser Preise soll einen qualitativ hochwertigen Wettbewerb und eine sehr gute Medienberichterstattung vor, während und nach der TRA-Konferenz gewährleisten, wie dies auch bei früheren Ausgaben der Fall war (TRA Visions). Es wird erwartet, dass bei dem Wettbewerb geschlechtsspezifischen Aspekten besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu den folgenden Ergebnissen beitragen werden:
- Höhere Sichtbarkeit, politische und strategische Relevanz des Verkehrssektors und der EU-Politik in diesem Bereich;
- Bessere Verbreitung, Kommunikation und Valorisierung der Ziele, Perspektiven, Strategien und Ergebnisse von Forschung und Innovation im Verkehrsbereich;
- Effektivere Verbindungen und Austausch zwischen Forschungs- und Innovationsstakeholdern und politischen Entscheidungsträgern, um die Entwicklung und Einführung innovativer Lösungen in Europa zu unterstützen;
- Steigerung der Attraktivität verkehrsbezogener Studien und Stärkung des Strebens nach Exzellenz in der europäischen Verkehrsforschung und -innovation, indem die besten Leistungen anerkannt und sichtbar gemacht werden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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