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Call-Eckdaten
Emissionsfreier elektronischer Handel und Frachtlieferungen und -rückgaben durch Einzelhändler, Verbraucher und lokale Behörden
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 6: Sicherer, resilienter Verkehr und intelligente Mobilitätsdienste für Personen und Güter
Call Nummer
HORIZON-CL5-2023-D6-01-06
Termine
Öffnung
04.05.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Um eine Änderung des Verhaltens von Einzelhandel und Kunden/Kundinnen in Richtung emissionsfreier Frachtlieferungen und Rücksendungen zu unterstützen, müssen die Forschungsmaßnahmen gemeinsam erarbeitete Maßnahmen entwickeln, die die Transparenz und das Bewusstsein der Verbraucher*innen für Treibhausgasemissionen und andere (auch sozioökonomische) Auswirkungen des elektronischen Handels, der Lieferungen und Rücksendungen erhöhen.
Call-Ziele
Die Maßnahmen müssen auch Lösungen für eine emissionsfreie Zustellung vorschlagen und unterstützende Anreizsysteme entwickeln, um die Kunden und Kundinnen zu ermutigen, nachhaltige Entscheidungen zu treffen, und zwar im Einklang mit ihren Präferenzen und in Kombination mit wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wertangeboten für den Einzelhandel. Die Forschungsmaßnahmen müssen bestehende Methoden und Standards zum Vergleich der Emissionen in der Transportwertschöpfungskette des elektronischen B2C-Handels berücksichtigen und darauf aufbauen und im Einklang mit der Initiative der Kommission für einen EU-Rahmen zur harmonisierten Messung von Transport- und Logistikemissionen - "CountEmissions EU" - entwickelt werden.
Die Vorschläge müssen auf alle folgenden Punkte eingehen:
- Eine Bestandsaufnahme bestehender Studien, um zu bewerten, unter welchen Bedingungen emissionsfreie Liefer- und Rückgabeoptionen für die Verbraucher*innen attraktiv wären und welche Motivationen und Optionen die Verbraucher*innen dazu bewegen würden, ihr Verhalten in Richtung umweltfreundlicherer Entscheidungen zu ändern. Integration einer intersektionellen Analyse von Geschlecht, Alter und sozioökonomischem Status der Verbraucher*innen, um die unterschiedlichen Erwartungen und Motivationen der Kunden und Kundinnen besser zu berücksichtigen und Lösungen zu entwickeln, die allen sozialen Gruppen gerecht werden.
- In Zusammenarbeit mit Verbraucher*innen und Einzelhandel und unter Berücksichtigung der ermittelten Motivationen und Anreize eine Reihe von emissionsfreien Liefer- und Rückgabeoptionen entwickeln, die zumindest mit dem bestehenden Lieferangebot vergleichbar sind und den Bedürfnissen und Motivationen der verschiedenen Verbrauchergruppen für eine Verhaltensänderung Rechnung tragen. Ermitteln Sie, welche Optionen für die Kundengruppe(n), die am stärksten motiviert sind, ihr Verhalten zu ändern, am besten geeignet sind und als Vorreiter fungieren, was zu einer schnelleren Einführung führt.
- Aktive Einbeziehung von Verbraucher*innen (z. B. über Verbraucherorganisationen) und Einzelhandel in die Entwicklung von Leitlinien und bewährten Verfahren für Einzelhandel zur Sensibilisierung und transparenten und verständlichen Kommunikation über die Treibhausgasemissionsbilanz von Liefer- und Rückgabemethoden und -optionen.
- Definition skalierbarer und allgemeiner Prozesse und Anforderungen für die Einzelhandel, um die emissionsfreien Logistikprozesse in die Praxis umzusetzen.
- Entwicklung und Analyse verschiedener Szenarien, die Maßnahmen für eine transparentere Kommunikation und die Umsetzung sauberer und emissionsfreier E-Commerce-Lieferungen auf der letzten Meile umsetzen, um die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Luftverschmutzung zu bewerten.
- Testen Sie mit ausgewählten Einzelhandelunternehmen und repräsentativen Kunden und Kundinnen und in Zusammenarbeit mit den zuständigen lokalen Behörden die vorgeschlagenen Leitlinien, um die fortschrittlichen Informationen über Emissionen und die emissionsfreien Liefer- und Rückgabeoptionen für die Verbraucher*innen zu veranschaulichen. Bewertung ihrer Attraktivität für die Verbraucher*innen , der potenziellen Auswirkungen auf das Verbraucherverhalten (z. B. Lieferung am selben Tag, Rückgabe und Abholung im Laden) und ihrer möglichen Bereitschaft, sich für ein nachhaltigeres Angebot zu entscheiden. Entwickeln Sie in einem iterativen Prozess Empfehlungen für Verbesserungen und setzen Sie diese um.
- Aufzeigen von Lösungen und Vorschlagen von Empfehlungen zur Unterstützung und Schaffung von Anreizen für die Einführung umweltfreundlicherer Entscheidungen durch Verbraucher*innen und Einzelhandel.
- Festlegung von Indikatoren zur Messung und Bewertung der erfolgreichen Kommunikation und Umsetzung durch Einzelhandel sowie der Annahme emissionsfreier Liefer- und Rückgabeoptionen durch die Verbraucher*innen.
- Entwicklung von Empfehlungen und eines Instrumentariums mit und für lokale Behörden, um die Einführung von emissionsfreien Liefer- und Rückgabeoptionen und -möglichkeiten zu beschleunigen.
- Stärkung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen des elektronischen Handels, Stakeholdern der Industrielogistik und Städten, Unternehmen, Forschung und Zivilgesellschaft in Europa und auf internationaler Ebene, um Beiträge zum Projekt zu leisten und die Ergebnisse zu verbreiten und zu nutzen.
- Gegebenenfalls sollte eine Zusammenarbeit mit dem Städtenetz CIVITAS geplant werden.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Besseres Verständnis der Bereitschaft und Motivation der Kunden und Kundinnen, sich für nachhaltigere Liefer- und Rückgabeoptionen zu entscheiden, möglicherweise auch unter Einbeziehung der sozialen Nachhaltigkeit (z. B. angemessene Arbeitsbedingungen für Fahrer*innen/Lieferpersonal).
- Einzelhandel und Logistikunternehmen unterstützen relevante Prozesse durch die Bereitstellung von Informationen über die Auswirkungen von Lieferlösungen.
- Die Verbraucher*innen sind sich dessen bewusst und nutzen engagiert Liefer- und Rückgabestrategien, um Emissionen und Verkehrsstaus zu verringern.
- Informationen über den ökologischen Fußabdruck von Lieferungen und Rücksendungen werden den Verbraucher*innen von den Einzelhändlerunternehmen (in Zusammenarbeit mit Logistikunternehmen und Anbietern von Transportsystemen) transparent und verständlich zur Verfügung gestellt.
- Ein breiteres Spektrum an emissionsfreien Liefer- und Rückgabeoptionen und entsprechende Anreizsysteme (die zumindest mit den bestehenden vergleichbar sind, z. B. in Bezug auf Preis und Bequemlichkeit) werden gemeinsam mit den Kunden und Kundinnen entwickelt und vom Einzelhandel vorgeschlagen, wobei Anreize durch die wachsende Nachfrage der Kunden und Kundinnen nach umweltfreundlicheren Angeboten und die Vorschriften der Städte geschaffen werden.
- Mindestens 50 % der von den an der Aktion beteiligten Einzelhandelunternehmen und Logistikunternehmen gewählten und ihren Kunden und Kundinnen zur Verfügung stehenden Liefer- und Rückgabeoptionen/-verfahren sind emissionsfrei.
- Besseres Verständnis der Möglichkeiten der lokalen Behörden, die Wahl umweltfreundlicherer Liefer- und Rückgabeoptionen durch die Verbraucher zu beeinflussen.
- Empfehlungen an die lokalen Behörden und die EU über die Auswirkungen relevanter politischer Hebel und möglicher Vorschriften zur Beeinflussung einer umweltfreundlicheren Wahl von Liefer- und Rückgabeoptionen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitbestimmungsdaten und -dienste nutzen, wird von den Begünstigten erwartet, dass sie klar beschreiben, ob und wie die Nutzung von Copernicus und/oder Galileo/EGNOS in die vorgeschlagenen Lösungen einbezogen wird. Wenn die vorgeschlagenen Aktivitäten den Einsatz und/oder die Entwicklung von KI-basierten Systemen und/oder Techniken beinhalten, muss außerdem die technische und soziale Robustheit der vorgeschlagenen Systeme im Vorschlag beschrieben werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 6(747kB)
Kontakt
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