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Call-Eckdaten
Integrierte Dienstleistungen für den Übergang zu sauberer Energie in Gebäuden und Unternehmen
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2023-CET-OSS
Termine
Öffnung
11.05.2023
Deadline
16.11.2023 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, die Einrichtung oder Nachbildung von One-Stop-Shops zu unterstützen, die integrierte Dienstleistungen für den Übergang zu sauberer Energie in Gebäuden und Unternehmen anbieten.
Call-Ziele
Wie in der Initiative "Renovierungswelle" des Europäischen Green Deals und im REPowerEU-Plan hervorgehoben, besteht ein dringender Bedarf, die Anzahl ehrgeiziger Gebäudesanierungen in der gesamten EU zu erhöhen und den Umstieg auf effizientes Heizen und Kühlen auf erneuerbarer Basis besser zu integrieren integraler Bestandteil von Gebäudesanierungen. Unternehmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung auf saubere Energie. Vielen Hausbesitzer*innen, Gebäudeeigentümern, kleinen Unternehmen oder Behörden fehlen jedoch die Fähigkeiten und Kapazitäten, komplexe und ehrgeizige Projekte zur Umstellung auf saubere Energie aufzustellen, umzusetzen und zu finanzieren. Darüber hinaus sind viele Projektentwickler angesichts der relativ geringen Investitionsgröße und des Mangels an schlüsselfertigen Lösungen mit hohen Umsetzungskosten konfrontiert und haben nur begrenzten Zugang zu angemessenen und attraktiven Finanzierungslösungen auf dem Markt.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie die folgenden Aspekte angehen, sind aber nicht darauf beschränkt:
1. Verbesserung der Marktbedingungen und Entwicklung integrierter Dienstleistungsangebote für die Gebäudesanierung, um:
- Die Komplexität zu verringern, die Entscheidungsfindung zu vereinfachen und die Nachfrage nach Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz und die Dekarbonisierung zu fördern.
- Alle relevanten Stakeholder in der Wertschöpfungskette zu verbinden (z. B. Bauunternehmen, Architekten und Architektinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen, Stadtplaner*innen, Finanziers usw.).
- Den Zugang zu verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen zu vereinfachen, insbesondere dort, wo es Unterstützung für bestimmte Zielgruppen gibt (z. B. energiearme Haushalte).
- Das Bewusstsein und das Vertrauen in solche integrierten Dienstleistungen durch klare Rechenschaftspflicht, Qualitätssicherung und/oder spezielle Verbraucherschutzmaßnahmen zu verbessern
- Eine solide Investitionspipeline für Gebäuderenovierungen aufzubauen, um das Interesse und die Beteiligung von Finanzinstituten zu erhöhen und Synergien auf dem Markt zu nutzen, z. B. durch die Entwicklung spezieller Finanzprodukte für Gebäuderenovierungen, die durch One-Stop-Shops vermittelt werden.
2. Bereitstellung von Methoden und Unterstützung:
- Integrierte Dienstleistungen implementiert, operativ und getestet
- Aufbau von Fachwissen und organisatorischen Innovationen, die für die Projektentwicklung erforderlich sind.
- Kosten- und Zeitersparnis vor Ort durch standardisierte Ansätze (z.B. optimierte Geschäftsprozesse, standardisierte vertragliche Vereinbarungen, Branding der vorgeschlagenen Dienstleistungen usw.).
- Sicherstellung der Kosteneffizienz und Preistransparenz der für die Endbegünstigten erbrachten Dienstleistungen.
3. Anstreben eines sich selbst tragenden Geschäftsmodells:
- Die Integration von Dienstleistungen kann durch spezielle Betreiber und/oder durch eine verbesserte Koordinierung zwischen den bestehenden lokalen Stakeholder entwickelt werden.
- Es wird erwartet, dass wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle entstehen, die sich mittel- bis langfristig selbst tragen, d. h. letztlich ohne Subventionen zur Deckung der laufenden Kosten auskommen.
4. Ergebnisse kommunizieren:
- Verbreitung innovativer Lösungen (z. B. organisatorischer und vertraglicher Art), die für die jeweiligen Kontexte geeignet sind.
- Beitrag zur Verbesserung des rechtlichen und regulatorischen Umfelds.
- Nachweis eines hohen Maßes an Replizierbarkeit und Aufstellung eines klaren Aktionsplans zur Weitergabe von Erfahrungen und Ergebnissen an potenzielle Nachahmer in der gesamten EU.
Die Vorschläge sollten gut in ihren lokalen und nationalen Kontext integriert sein, wobei die vor Ort verfügbaren Informationen, insbesondere in Bezug auf die lokalen Marktbedingungen und die öffentlichen Förderregelungen, bestmöglich genutzt werden sollten und zur Entwicklung von Partnerschaften zwischen lokalen Behörden und den relevanten Marktteilnehmern in den Bereichen Bauwesen, Wärme und Kälte sowie Energie im weiteren Sinne beigetragen werden sollte. Die Zielgebiete und/oder der Zielsektor sollten eindeutig festgelegt und begründet werden, insbesondere durch Segmentierung und Quantifizierung der potenziellen Zielnutzenden, und in dem Vorschlag sollte ein erstes detailliertes Konzept der Dienste vorgelegt werden.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, darlegen und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollten nachweisen, wie sie zu folgenden Ergebnissen beitragen werden
- Integrierte Dienste, die am Ende der Aktion implementiert, betriebsbereit und getestet sind. Die Projekte sollten die Dienste unbedingt in einer Pilotphase einrichten und einführen, auch wenn die Ausweitung nach Abschluss des Projekts erfolgen kann.
- Starke und vertrauenswürdige Partnerschaften mit lokalen Stakeholdern (z. B. KMU, Architekturbüros, Ingenieure und Ingenieurinnen, ESCOs, Finanzinstitute, Handelskammern, Berufsverbände und -netze, lokale und regionale Behörden, Energieagenturen, NROs).
- Aussicht auf wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle, die mittel- bis langfristig ohne öffentliche Zuschüsse zur Deckung der Betriebskosten auskommen.
- Stärkung des Bewusstseins und des Vertrauens der Endverbrauchenden durch klare Rechenschaftspflicht, Qualitätssicherung und/oder spezielle Verbraucherschutzmechanismen.
- Öffentlich zugängliche Daten und Anleitungen, um die Nachahmung des Ansatzes durch andere Marktteilnehmer zu erleichtern. Nachweis, dass der Wert der angebotenen Dienstleistungen vom Markt anerkannt wird.
Die Vorschläge sollten ihre Ergebnisse und Auswirkungen anhand der für das jeweilige Thema vorgesehenen Indikatoren quantifizieren, sofern diese für die vorgeschlagenen Aktivitäten relevant sind. Sie sollten auch Indikatoren vorschlagen, die für die vorgeschlagenen Aktivitäten spezifisch sind. Von den Vorschlägen wird nicht erwartet, dass sie alle aufgeführten Auswirkungen und Indikatoren behandeln. Die Ergebnisse und Auswirkungen sollten für das Ende des Projekts und für 5 Jahre nach dem Ende des Projekts quantifiziert werden.
Zu den Indikatoren für dieses Thema gehören (je nach Umfang):
- Anzahl der vom integrierten Dienstleistungsanbieter hergestellten Erstkontakte (Haushalte, lokale Behörden, Privatunternehmen).
- Anzahl der tatsächlich durchgeführten Investitionsprojekte (Anzahl der Wohneinheiten/Anzahl der öffentlichen oder privaten Dienstleistungsgebäude (und Nutzfläche)/Anzahl der Investitionsprojekte von Privatunternehmen).
- Durchschnittliche Umwandlungsrate von Erstkontakten in tatsächliche Investitionen, was den Wert der angebotenen Dienstleistungen belegt.
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in die energetische Sanierung von Gebäuden (kumuliert, in Millionen Euro).
- Durchschnittlicher Prozentsatz der Energieeinsparungen pro Investitionsprojekt.
Die Vorschläge sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumulativ, in Millionen Euro) - bereits als themenspezifische Indikatoren erfasst, siehe oben.
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2eq/Jahr) und/oder Luftschadstoffe.
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Erwartete Ergebnisse
Auf der Grundlage des oben dargelegten allgemeinen Ansatzes und der gemeinsamen Ziele sollten sich die Vorschläge auf einen der vier nachstehenden Bereiche konzentrieren. In der Einleitung des Vorschlags sollte angegeben werden, welcher Bereich behandelt wird.
Auch wenn dies nicht ausschließt, dass zusätzlich einige Aspekte der anderen Bereiche behandelt werden, muss aus den Vorschlägen klar hervorgehen, worauf der Schwerpunkt des Konzepts liegt und wer die Hauptnutznießer sein werden.
Bereich A: Integrierte Wohnungsrenovierungsdienste
Im Rahmen von Bereich A sollten sich die Maßnahmen eindeutig auf die energieeffiziente Renovierung bestehender Ein- oder Mehrfamilienhäuser im privaten Wohnungssektor konzentrieren. Maßnahmen in "komplexen Gebäuden" (z. B. Nebeneinander von Eigentums- und Mietwohnungen, Nebeneinander von Privat- und Sozialwohnungen, Nebeneinander von Wohn- und Geschäftsräumen, typischerweise im Erdgeschoss, usw.) können in diesen Bereich aufgenommen werden. Spezifische Ansätze für Teilbereiche des Wohnungssektors (z. B. Schwerpunkt auf Eigentumswohnungen, Schwerpunkt auf energiearmen Haushalten usw.) sind ebenfalls willkommen, solange der Schwerpunkt auf privaten, nicht-professionellen Hausbesitzer*innen (einschließlich Wohnungseigentümergemeinschaften im Wohnungssektor) liegt. So würden beispielsweise Maßnahmen, die hauptsächlich auf Betreiber von Sozial- bzw. öffentlichem Mietwohnungsbau abzielen, nicht in den Geltungsbereich A, sondern eher in den Geltungsbereich B oder C fallen (je nach nationalem Kontext).
Neben den oben dargelegten gemeinsamen Zielen sollten die in diesem Bereich vorgelegten Vorschläge die folgenden spezifischen Ziele erfüllen:
Die im Rahmen von Bereich A entwickelten Dienstleistungen sollten die gesamte "Kundenreise" der Hausbesitzer*innen abdecken, die ihr Haus renovieren wollen, von der technischen und sozialen Diagnose, dem technischen Angebot, der Einholung von Genehmigungen, der Suche nach qualifizierten Fachleuten, der Auftragsvergabe für die Arbeiten, der Strukturierung und Bereitstellung von Finanzmitteln (z. B. Darlehen), der Erleichterung des Zugangs zu verfügbaren Subventionen oder anderen Förderprogrammen bis hin zur Überwachung der Arbeiten und der Qualitätssicherung. Die Vorschläge sollten nicht nur darauf abzielen, erste Informationen und eine allgemeine Diagnose zu liefern, sondern auch deutlich machen, wie sie die Hausbesitzer bei der Auswahl von Fachleuten für die Durchführung der Renovierungsarbeiten und in der Bauphase selbst aktiv unterstützen werden, einschließlich einer Analyse, wie sie mit potenziellen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Wettbewerbsvorschriften umgehen werden.
Bereich B: Integrierte Dienstleistungen für die energetische Sanierung von privaten Mietwohnungen
Im Rahmen von Anwendungsbereich B sollten sich die Maßnahmen eindeutig auf die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude konzentrieren, die sich im Besitz privater, privatrechtlich organisierter Unternehmen befinden, wobei der Schwerpunkt auf dem Mietwohnungsbau liegt. Beispiele für Stakeholder, an die sich die im Rahmen von Anwendungsbereich B entwickelten Dienstleistungen richten könnten, sind unter anderem: Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Immobilieninvestoren, Hausverwaltungen (im Auftrag von Mehrfamilienhäusern oder Immobilieninvestoren), Gebäudeverwalter, gemeinnützige Organisationen usw.
Über die oben genannten gemeinsamen Ziele hinaus sollten die im Rahmen dieses Bereichs vorgelegten Vorschläge die folgenden spezifischen Ziele erfüllen:
Die Art der entwickelten integrierten Lösungen muss besonders auf die Besonderheiten des Mietwohnungsbaus im lokalen Kontext zugeschnitten sein, insbesondere aus der Perspektive des Immobilienportfolio-Managements und der Vermögensbewertung. Die im Rahmen von Bereich B entwickelten Dienstleistungen sollten sich nicht auf Informationen der ersten Ebene und allgemeine Diagnosen beschränken, sondern auch die Entwicklung strategischer Partnerschaften mit Bauunternehmen und/oder Finanzinstituten (insbesondere im Kontext der EU-Taxonomie), die Entwicklung spezieller finanzieller und/oder steuerlicher Regelungen und die Entwicklung eines nachhaltigen Geschäftsmodells umfassen. Die Vorschläge sollten auch Fragen der Unternehmensführung besondere Beachtung schenken, z. B. die Entwicklung eines Rahmens zur Erleichterung von Entscheidungen und der Konfliktlösung zwischen Miteigentümern oder die Entwicklung eines Rahmens, der es Mieter*innen ermöglicht, sich an Entscheidungen zu beteiligen und Risiken und Nutzen teilweise zu teilen usw.
Bereich C: Integrierte Dienstleistungen für den Übergang zu sauberer Energie in öffentlichen Gebäuden
Im Rahmen von Anwendungsbereich C sollten sich die Maßnahmen eindeutig auf die ehrgeizige energetische Sanierung bestehender öffentlicher Gebäude (z. B. Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Schulen) konzentrieren und sich an juristische Personen des öffentlichen Rechts richten (z. B. Behörden, öffentliche Einrichtungen, Betreiber von Sozialwohnungen/öffentlichen Mietwohnungen usw.), die die Hauptnutznießer der einzurichtenden Dienstleistungen sind.
Neben den oben dargelegten gemeinsamen Zielen sollten die in diesem Rahmen vorgelegten Vorschläge die folgenden spezifischen Ziele erfüllen:
Projekte, die im Rahmen von Bereich C ausgewählt werden, sollten bei den öffentlichen Behörden langfristige finanzielle und technische Kapazitäten für die Entwicklung von Projekten schaffen und erhalten. Daher sollten die Vorschläge Strukturen zur Erleichterung der Projektdurchführung einrichten und betreiben, z. B. zentrale Anlaufstellen, die ein umfassendes, allumfassendes Dienstleistungsangebot von der technischen, finanziellen und rechtlichen Beratung bis hin zur Auftragsvergabe und Qualitätssicherung der Arbeiten anbieten. Das Dienstleistungsangebot sollte ein großes Gebiet abdecken (d. h. auf Provinz-, Regional- oder nationaler Ebene tätig sein), was insbesondere kleinen und mittleren Gemeinden oder anderen öffentlichen Einrichtungen zugute kommt. Aus den Vorschlägen sollte klar hervorgehen, wie die Vermittlungsstrukturen in Bezug auf Leitung, Mandat, geografische Abdeckung und langfristige Tragfähigkeit eingerichtet werden sollen. Rechtliche Unterstützung sollte in Betracht gezogen werden, um die Bündelung von Gebäuderenovierungsprojekten (die einer oder mehreren öffentlichen Einrichtungen gehören) zu erleichtern und zu priorisieren. Die Dienstleistungen sollten auch finanztechnische Unterstützung umfassen, um die Kombination öffentlicher und privater Mittel und die Inanspruchnahme von EU-Finanzierungsquellen zu erhöhen (z. B. InvestEU, Fazilität für Konjunkturbelebung und Resilienz und Europäische Struktur- und Investitionsfonds, einschließlich REACT-EU und Just Transition Mechanism). Die Vorschläge sollten aufzeigen, wie die Dienstleistungen eine ehrgeizige energetische Renovierung öffentlicher Gebäude auslösen und so die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Dekarbonisierung ihrer Anlagen und die Vorreiterrolle bei der Umstellung auf saubere Energie in Europa demonstrieren.
Bereich D: Integrierte Dienstleistungen für den Übergang zu sauberer Energie in Unternehmen
Im Rahmen von Bereich D sollten sich die Maßnahmen eindeutig auf den Mangel an internen Ressourcen und/oder an qualifiziertem Personal in Unternehmen, insbesondere in KMU, konzentrieren, um den gesamten Prozess der Investitionen in Energieeffizienz und kleine Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien abzudecken.
Neben den oben genannten gemeinsamen Zielen sollten die in diesem Bereich eingereichten Vorschläge die folgenden spezifischen Ziele erfüllen:
Die im Rahmen von Bereich D ausgewählten Projekte sollten ein integriertes Dienstleistungsangebot für die Umstellung von KMU auf saubere Energie in dem betreffenden Gebiet entwickeln und optimieren. Koordinierte und umfassende Servicelösungen sollten sich nicht auf Audits beschränken, sondern notwendigerweise die Aspekte abdecken, die mit der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen verbunden sind, z. B., aber nicht beschränkt auf: Business Case (einschließlich nicht-energetischer Vorteile), Engineering, Beschaffung, Überwachung der Arbeiten, Abnahme der Arbeiten, Qualitätssicherung und Management von Rechtsstreitigkeiten, Ermittlung verfügbarer Finanzmittel, Vermittlung von Banken, ESCOs oder anderen Investitionsquellen. Gegebenenfalls könnten die Vorschläge auch die operative Unterstützung von Unternehmensgruppen (z. B. Projektbündelung, gemeinsame Beschaffungsaktivitäten usw.) im Hinblick auf die territoriale Entwicklung vorsehen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens einem Antragsteller aus einem förderfähigen Land eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Optionale Anhänge:
- Unterstützungsbekundungen
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE 2023 Clean Energy TransitionLIFE 2023 Clean Energy Transition(1938kB)
Kontakt
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