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Call-Eckdaten
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Schaffung der Voraussetzungen für eine schnellere, gründlichere, intelligentere, dienstleistungs- und datengestützte Renovierung
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Saubere Energiewende"
Call Nummer
LIFE-2023-CET-BETTERRENO
Termine
Öffnung
11.05.2023
Deadline
16.11.2023 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 11.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema trägt zu den Zielen der EU-Strategie "Renovation Wave" bei und soll bei der Umsetzung der aktuellen und künftigen Gebäudepolitik helfen, insbesondere im Hinblick auf die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), aber auch unter Berücksichtigung von Aspekten der neuen europäischen Bauhaus-Initiative.
Call-Ziele
Dieses Thema befasst sich mit mehreren Bereichen, die für die Erreichung der ehrgeizigen EU-Ziele für die Dekarbonisierung von Gebäuden entscheidend sind. Es zielt auf die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten ab, die Akteure, Märkte, Rahmenbedingungen und innovative Lösungen zusammenbringen, um die Attraktivität der Verbesserung der Gebäudeleistung zu erhöhen und den administrativen, logistischen und finanziellen Aufwand zu verringern, der immer noch mit der (tiefgreifenden) Nachrüstung von Gebäuden einhergeht. Das Thema zielt auch darauf ab, den Bedarf an Qualitätsdaten zu decken, um die Überprüfung und Finanzierung robuster zu machen und die Einführung von Dienstleistungen zu unterstützen, die die Energieeffizienz und die Intelligenz von Gebäuden aufwerten. Die Vorschläge sollten gegebenenfalls Synergien ausloten und dabei auf den Ergebnissen von Projekten, die im Rahmen anderer EU-Programme, insbesondere von Horizont 2020 und Horizont Europa, finanziert werden, aufbauen, diese ergänzen oder deren Marktakzeptanz fördern.
Die Vorschläge sollten sich auf einen der drei unten aufgeführten Bereiche (A, B oder C) konzentrieren. In der Einleitung des Vorschlags sollte eindeutig ein Bereich genannt werden, anhand dessen der Vorschlag bewertet werden soll. Bezieht sich ein Vorschlag auf Elemente aus mehr als einem Bereich, so ist dies gebührend zu begründen. Ausführliche Informationen finden Sie im Dokument zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf den Seiten 21-27.
Bereich A: Erleichterung groß angelegter tiefgreifender Renovierungen
Die Vorschläge sollten das Volumen und die Nachfrage nach tiefgreifenden Renovierungen ankurbeln, indem sie die Nachfrage bündeln, Angebot und Nachfrage miteinander verknüpfen, Anreize für die Einführung von industriell vorgefertigten Lösungen schaffen, die die Bauzeit vor Ort verkürzen, Instrumente wie Renovierungspässe für Gebäude einführen oder die Koordinierung der Lieferkette verbessern. Das Thema begrüßt Maßnahmen auf allen Märkten, unabhängig von ihrer Bereitschaft oder ihrem Reifegrad, und insbesondere auf weniger reifen Märkten. In den Vorschlägen sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen erläutert und an den Kontext angepasst werden, in dem sie durchgeführt werden sollen.
Antragsteller werden auf den Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verwiesen, der rechtliche Definitionen für Begriffe wie "tiefgreifende Renovierung", "stufenweise tiefgreifende Renovierung" oder "Null-Emissionsgebäude" enthält.
Bereich B: Regulatorische und administrative Rahmenbedingungen
Es wird erwartet, dass die Maßnahmen Entwicklungen fördern, um Hindernisse für die energetische Renovierung von Gebäuden zu beseitigen und ehrgeizigere Energieeinsparungen und die Integration erneuerbarer Energien vor Ort in die Renovierung zu fördern, um das Ziel eines kohlenstoffneutralen Gebäudebestands bis 2050 zu erreichen.
Die Vorschläge sollten sich mit Hindernissen befassen, die mit dem rechtlichen und regulatorischen Rahmen insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene zusammenhängen, und zwar im Sinne der Neufassung, wie sie für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) vorgeschlagen wurde. Dies könnte die Anpassung dieser Rahmenbedingungen, die Anpassung von Verwaltungsverfahren, die Anpassung von Beschaffungsregeln, die Anpassung bestehender Förderregelungen und Finanzierungsrahmen usw. umfassen, um die Ziele für die Gebäudesanierung 2030 und 2050 zu erreichen.
In den Vorschlägen sollten die spezifischen Hindernisse und die Governance-Ebene, die angegangen werden sollen, sowie die erwarteten Ergebnisse klar benannt und Angaben zur Durchführbarkeit und zum Zeitrahmen für die Umsetzung gemacht werden. Die zuständigen Behörden sollten in die Projektaktivitäten einbezogen werden (nicht unbedingt als Mitglieder des Konsortiums), um die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen zu gewährleisten, wobei die notwendigen Bedingungen/Wahrscheinlichkeiten für die Umsetzung der Änderungen anzugeben sind. Die Vorschläge sollten die Behörden bei der Einschätzung der Wirksamkeit der Rahmenbedingungen und der Ermittlung der einzuführenden Änderungen unterstützen. Die Vorschläge sollten den Austausch von Beispielen und bewährten Verfahren mit anderen Regionen und/oder Ländern anstreben.
Soweit möglich, sollten die Vorschläge vorrangig auf Gebäude mit mehreren Eigentümern und mehreren Wohnungen ausgerichtet sein.
Bereich C: Energiedaten und -dienstleistungen für Gebäude
Von den Maßnahmen wird erwartet, dass sie die Verfügbarkeit, Qualität und Genauigkeit von Gebäudedaten und den Zugang zu diesen Daten für verschiedene Verwendungszwecke und Parteien, einschließlich Finanzinstituten, verbessern; außerdem sollen sie die Nutzung von Daten für die Entwicklung und Finanzierung von Dienstleistungen, die die Energieeffizienz von Gebäuden und die Effizienz des Systems verbessern, untersuchen und fördern. Im Rahmen der Maßnahmen können auch Konzepte für die Nutzung besserer Daten entwickelt und eingesetzt werden, um die Zuverlässigkeit und Kohärenz von Schlüsselinstrumenten wie den Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz zu verbessern.
Technologische, auch innovative, Lösungen können als Wegbereiter eingesetzt werden, dürfen aber nicht im Mittelpunkt der Aktion stehen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Vorschläge sollten die konkreten Ergebnisse, die durch die Aktivitäten erzielt werden sollen, darlegen und aufzeigen, wie diese Ergebnisse zu den themenspezifischen Auswirkungen beitragen werden. Dieser Nachweis sollte eine detaillierte Analyse der Ausgangssituation und eine Reihe von gut begründeten Annahmen umfassen und klare Kausalitätsbeziehungen zwischen den Ergebnissen und den erwarteten Auswirkungen herstellen.
Erwartete Ergebnisse
Für Bereich A:
Vorschläge, die im Rahmen von Anwendungsbereich A eingereicht werden, sollten nachweisen, wie sie je nach Bereich zu den folgenden Auswirkungen beitragen werden:
- Entwicklung von Geschäftsmodellen für die Durchführung groß angelegter tiefgreifender Renovierungsprojekte, die eine Kostensenkung ermöglichen.
- Einführung von Renovierungspässen für Gebäude.
- Verbesserte Koordination zwischen den verschiedenen Stakeholdern und Gewerken, die auf der Angebotsseite von Renovierungsarbeiten tätig sind (insbesondere KMU und einzelne Handwerker).
- Effektive und reproduzierbare Lösungen, die zu einer höheren Renovierungsrate führen.
Für Bereich B:
Vorschläge, die im Rahmen von Anwendungsbereich B eingereicht werden, sollten aufzeigen, wie sie je nach den behandelten Aspekten zu den folgenden Wirkungen beitragen werden:
- Angepasste rechtliche Rahmenbedingungen, Genehmigungsvorschriften und Verwaltungsverfahren zur Erleichterung der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Integration erneuerbarer Energien vor Ort in Gebäuden.
- Verbesserte Steuerung, Entscheidungsfindung und Finanzierung in/von Miteigentumsstrukturen.
- Anpassung bestehender Förderprogramme und Finanzierungsrahmen zur Durchführung groß angelegter tiefgreifender Renovierungen.
Für Bereich C:
Vorschläge, die im Rahmen von Scope C eingereicht werden, sollten aufzeigen, wie sie zu den folgenden Wirkungen beitragen werden:
- Verbesserte Verfügbarkeit, Qualität und Genauigkeit von Gebäudedaten.
- Verbesserter Zugang zu und Nutzung von Gebäudedaten durch Finanzinstitute, Dienstleistungsanbieter und Gebäudeeigentümer*innen/-betreiber*innen, z. B. zur Einführung innovativer Finanzierungssysteme und/oder spezieller Finanzprodukte.
- Verbesserte Zuverlässigkeit und Konsistenz von Energieausweisen; verstärkte Marktakzeptanz von Energieausweisen, einschließlich einer stärkeren Berücksichtigung bei der Bewertung von Gebäuden und Gebäudeportfolios.
- Bessere Qualität und Kosteneffizienz der Inspektionen und der Bewertungsverfahren, die für den Energieausweis durchgeführt werden.
- Einführung verbesserter Methoden zur Messung und Monetarisierung des Primärnutzens und der Zusatznutzen innovativer Dienstleistungen, z. B. der externen Effekte für Umwelt und Gesundheit.
Vorschläge aus den Bereichen A, B und C sollten auch ihre Auswirkungen in Bezug auf die folgenden gemeinsamen Indikatoren für das Teilprogramm LIFE Clean Energy Transition quantifizieren:
- Durch das Projekt ausgelöste Investitionen in nachhaltige Energie (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) (kumuliert, in Millionen Euro).
- Durch das Projekt ausgelöste Primärenergieeinsparungen (in GWh/Jahr).
- Durch das Projekt ausgelöste Erzeugung erneuerbarer Energie (in GWh/Jahr).
- Verringerung der Treibhausgasemissionen (in tCO2-eq/Jahr).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Informationen über die Teilnehmer, einschließlich früherer Projekte (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Optionale Anhänge:
- Unterstützungsbekundungen
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 65 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
LIFE 2023 Clean Energy TransitionLIFE 2023 Clean Energy Transition(1938kB)
Kontakt
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