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Call-Eckdaten
Anpassung des TEN-V an die zivile und militärische Doppelnutzung - Studien, Arbeiten oder gemischte Projekte
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2023-MILMOB-WORKS
Termine
Öffnung
03.05.2023
Deadline
21.09.2023 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 790.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung ergeht im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" 2021-2027, einem mehrjährigen Arbeitsprogramm für den Verkehrssektor, und zielt speziell auf die Anpassung von Abschnitten des TEN-V für die zivile und militärische Doppelnutzung (d. h. zur Deckung des zivilen und des militärischen Bedarfs) im Zusammenhang mit dem Aktionsplan für militärische Mobilität ab (z. B. technische Anforderungen in Bezug auf Abmessungen und Kapazität).
Call-Ziele
Im Einklang mit Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c und Artikel 12 der CEF-Verordnung werden Studien und/oder Arbeiten im Zusammenhang mit den folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Alle Maßnahmen, die in den Abschnitten 6.1 oder 6.2 des mehrjährigen Arbeitsprogramms für die CEF-Transport 2021-2027 beschrieben sind, sofern sie für die zivile und militärische Doppelnutzung relevant sind;
- Maßnahmen zum Bau und zur Modernisierung von Abschnitten und Komponenten des Kern- und Gesamtnetzes, die nicht in den Abschnitten 6.1 oder 6.2 des mehrjährigen Arbeitsprogramms für die CEF-Transport 2021-2027 beschrieben sind, sofern sie für die zivile und militärische Doppelnutzung von Bedeutung sind;
- Maßnahmen, die Komponenten der Luftverkehrsinfrastruktur im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 betreffen, sofern sie für die zivile Verteidigung mit doppeltem Verwendungszweck relevant sind.
Gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe c der CEF-Verordnung müssen diese Maßnahmen die Infrastrukturanforderungen für bestimmte Kategorien von Infrastrukturmaßnahmen mit doppeltem Verwendungszweck berücksichtigen, die in dem gemäß Artikel 12 Absatz 2 der CEF-Verordnung erlassenen Durchführungsrechtsakt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2021.288.01.0037.01.ENG&toc=OJ%3AL%3A2021%3A288%3ATOC) festgelegt sind, und auf dem vom Rat im November 2018 festgelegten und zuletzt im Juli 2019 aktualisierten militärischen Verkehrsnetz der EU liegen, einschließlich etwaiger künftiger Aktualisierungen bis zum Ablauf der Aufforderungsfrist.
Projekte in den Bereichen ERTMS, Ladeinfrastruktur und Nachrüstung von (lauten) Güterwagen werden im Rahmen dieser Aufforderung nicht unterstützt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge sind einzureichen von:
- von einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten
- von internationalen Organisationen, gemeinsamen Unternehmen oder öffentlichen oder privaten Unternehmen oder Einrichtungen mit Sitz in den Mitgliedstaaten (mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
Besondere Fälle:
- Einrichtungen aus anderen Ländern sind ausnahmsweise für Projekte von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales sowie für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d.h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten für sie nicht.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit nach nationalem Recht können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV)15 unterliegen, und Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/0516 fallen) gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
- Gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates können ab dem 16. Dezember 2022 keine rechtlichen Verpflichtungen (einschließlich der Finanzhilfevereinbarung selbst sowie Unterverträge, Kaufverträge, finanzielle Unterstützung für Dritte usw.) mit ungarischen Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder mit Einrichtungen, die sie unterhalten, unterzeichnet werden.
- Betroffene Einrichtungen können sich weiterhin auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bewerben. Sollten die Maßnahmen des Rates jedoch nicht aufgehoben werden, sind diese Einrichtungen nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte). In diesem Fall werden die Mitantragsteller aufgefordert, die betreffende Einrichtung zu entfernen oder zu ersetzen und/oder ihren Status in den eines assoziierten Partners zu ändern. Die Aufgaben und das Budget können entsprechend umverteilt werden.
weitere Förderkriterien
Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf mindestens EUR 1.000.000 beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
Arbeiten und gemischte Projekte: max. 4-5 Jahre; Studien: max. 2-3 Jahre
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen
- obligatorische Anhänge und ergänzende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten (Unterstützungsschreiben)
- Umweltverträglichkeitserklärung (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe)
- Erklärung zur militärischen Netzkarte
Maximale Seitenzahl - Teil B: 120 Seiten
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