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Call-Eckdaten
Aufruf Interreg CZ-PL - Priorität 4 (3. Stichtag)
Förderprogramm
Interreg Tschechien-Polen
Termine
Öffnung
15.12.2022
Deadline
28.02.2024 12:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 1.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 60.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Kooperationsprogramm Interreg V-A in der Tschechischen Republik und Polen befasst sich mit den wichtigsten grenzübergreifenden Herausforderungen und erschließt das Potenzial von acht tschechisch-polnischen Grenzregionen. Dieser Call bezieht sich auf P4: Zusammenarbeit von Institutionen und Einwohnern.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P4: Zusammenarbeit von Institutionen und Einwohnern
- SO 4.1: Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung durch Unterstützung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Zivilgesellschaft und Behörden, insbesondere mit dem Ziel, rechtliche und andere Hindernisse in Grenzregionen zu beseitigen
- SO 4.2: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Veranstaltungen von Mensch zu Mensch
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P4: Zusammenarbeit von Institutionen und Einwohnern
- SO 4.1: Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung durch Unterstützung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Akteuren der Zivilgesellschaft und Behörden, insbesondere mit dem Ziel, rechtliche und andere Hindernisse in Grenzregionen zu beseitigen
- Identifizierung spezifischer Hindernisse und Suche nach Lösungen für Probleme, die auf beiden Seiten der Grenze auftreten
- Gegenseitige Zusammenarbeit, Transfer von Erfahrungen und bewährten Verfahren
- SO 4.2: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Veranstaltungen von Mensch zu Mensch
- Unterstützung der institutionellen Zusammenarbeit
- People-to-People-Projekte
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An der förderfähigen Mindestpartnerschaft muss mindestens ein Partner aus jedem teilnehmenden Land beteiligt sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsame Personalausstattung
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet besteht aus:
- 5 tschechische Regionen: Liberecký, Královéhradecký, Pardubice, Olomouc und Mährisch-Schlesien
- 6 polnische Teilregionen Bielski und Rybnicki (Schlesische Woiwodschaft), Jeleniogórski und Wałbrzyski (Niederschlesische Woiwodschaft), Nyski und Opolski (Oppelner Woiwodschaft). Zum Gebiet der polnischen Seite gehören auch die Kreise (LAU1) Strzeliński (Teilregion Wrocławski in der Woiwodschaft Niederschlesien) und Pszczyński (Teilregion Tyski in der Woiwodschaft Schlesien).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Antragsteller können Projektpläne jederzeit zwischen der Ankündigung der Aufforderung und der Frist für die Einreichung von Projektplänen im Rahmen der Aufforderung, d. h. bis Januar 2024, einreichen. Das Gemeinsame Sekretariat garantiert die Bearbeitung von 10 Stellungnahmen zu Projektplänen pro Monat. Die Stellungnahmen zu den Plänen werden in der Reihenfolge der Einreichung bearbeitet. Jeder Antragsteller kann maximal 3 Projektpläne (entweder in der Rolle eines federführenden Partners oder eines Projektpartners) im Rahmen der fortlaufenden Ausschreibung während der gesamten Laufzeit dieser Aufforderung einreichen.
Die laufende Ausschreibung sieht drei Fristen für die Einreichung von Förderanträgen vor. Für jede Laufzeit gibt es eine Frist für die Projektbewertung durch ein gemeinsames Expertengremium und eine Frist für die Genehmigung der Projekte durch den Begleitausschuss.
Die festgelegten Fristen für die Einreichung von Förderanträgen lauten wie folgt:
- 3. Mai 2023
- 18. Oktober 2023
- 28. Februar 2024
Mindestbetrag der EFRE-Förderung pro Projekt:
- 60 000 EUR für nicht-investive Projekte; und
- 80 000 EUR für investive Projekte.
Call-Dokumente
Interreg Czechia-Poland 2021-2027 Programme (CZ)Interreg Czechia-Poland 2021-2027 Programme (CZ)(1456kB)
Kontakt
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