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Call-Eckdaten
Erster Aufruf Grenzübergreifendes Programm Bosnien und Herzegowina - Montenegro (Konzept)
Förderprogramm
IPA III Bosnien und Herzegowina-Montenegro
Call Nummer
EuropeAid/177739/DH/ACT/Multi
Termine
Öffnung
05.06.2023
Deadline
25.07.2023 14:00
Förderquote
85%
Budget des Calls
€ 2.160.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 250.000,00 und € 450.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung fällt unter das folgende thematische Ziel: Nachhaltiger Tourismus im Bereich des Natur- und Kulturerbes trägt stärker zum Tourismus im Programmgebiet bei.
Call-Ziele
- Entwicklung grenzüberschreitender Tourismusprodukte auf der Grundlage einer nachhaltigen Nutzung der lokalen kulturellen, natürlichen und sonstigen Ressourcen
- Investitionen in die Renovierung von Kultur- und Naturstätten und der entsprechenden Besucherinfrastruktur
- Sensibilisierungs- und Motivationsmaßnahmen für potenzielle touristische Anbieter, Unterstützung von touristischen und tourismusbezogenen Unternehmensgründungen auf der Grundlage der lokalen Potenziale und Bedürfnisse
- Ausbildung und damit verbundene Aktivitäten
- Einrichtung neuer oder Stärkung bestehender Kooperationsformen zur Verwaltung grenzüberschreitender Tourismusprodukte
- Gemeinsame Werbe- und Marketingaktivitäten
Besonderes Augenmerk sollte auf die Aktivierung ländlicher Gebiete und/oder deren Verknüpfung mit gut etablierten traditionellen Reisezielen gelegt werden, die zu Gateways für den Besuch des Hinterlands werden können. Unter den Zielgruppen sollten insbesondere die junge Bevölkerung sowie Männer und Frauen in ländlichen Gebieten zur Teilnahme ermutigt werden, um neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.
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Erwartete Ergebnisse
Nachstehend sind einige Arten von Aktivitäten aufgeführt, die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanziert werden können. Die Liste ist nicht vollständig, und geeignete innovative Aktivitäten, die nachstehend nicht aufgeführt sind, können ebenfalls für eine Finanzierung in Betracht gezogen werden, wenn sie eindeutig zur Verwirklichung der Prioritäten der Aufforderung beitragen können:
Entwicklung von grenzüberschreitenden Tourismusprodukten auf der Grundlage einer nachhaltigen Nutzung lokaler kultureller, natürlicher und sonstiger Ressourcen
- Entwicklung neuer nachhaltiger, kreislauforientierter und/oder abfallarmer touristischer Produkte/Erlebnisse auf der Grundlage lokaler kultureller, natürlicher und sonstiger Ressourcen, wobei die Einhaltung der geltenden Vorschriften für menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Beschäftigung gewährleistet wird und innovative Methoden und technische Ansätze verwendet werden, oder Diversifizierung ökologischer und nachhaltiger touristischer Angebote für neue Zielgruppen und Märkte
- Grenzüberschreitende Forschung in kleinem Maßstab im Zusammenhang mit der Entwicklung und Innovation von Tourismusprodukten
- Kartierung und Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes in nachhaltiger Weise, um ein Gleichgewicht zwischen Schutz (einschließlich der biologischen Vielfalt) und Entwicklung zu gewährleisten
- Ausarbeitung von Aktionsplänen für das Besuchermanagement, in denen die Besucherkapazität von Gebieten festgelegt werden sollte, um die Nachhaltigkeit der Aktivitäten zu erreichen
- Entwicklung ergänzender Angebote auf der Grundlage lokaler Ressourcen, wie z. B. lokale Lebensmittel, handwerkliche Produkte usw.
- Schaffung, Verbesserung und Verknüpfung lokaler Angebote in spezifischen grenzüberschreitenden thematischen Produkten (z.B. Wandern, Radfahren, Kultur, Natur, Essen)
- Entwicklung von Reiserouten und Pauschalangeboten, einschließlich Verbindungen zwischen städtischen und ländlichen Angeboten.
Investitionen in die Renovierung von Kultur- und Naturstätten und die damit verbundene Besucherinfrastruktur
- Kleinere Investitionen in die Erhaltung, Restaurierung und Bewahrung von Kultur- und Naturstätten und -werten
- Investitionen in die Verbesserung der Besucherinfrastruktur (z. B. Interpretationszentren, Infopoints, physischer Zugang zu Kultur- und Naturstätten) und notwendige Zugänglichkeitsmaßnahmen, einschließlich besonderer Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen
- Bereitstellung von Ausrüstungen zur Verbesserung des Besuchererlebnisses, spezifische Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen oder anderen besonders schutzbedürftigen Gruppen das Erlebnis zu ermöglichen
- Einrichtung oder Verbesserung des Besuchermanagements in Natur- und anderen Gebieten, die durch vermehrte Besuche unter Druck stehen, wo die Erhaltung des Erbes und der Umwelt notwendig ist
Sensibilisierungs- und Motivationsmaßnahmen für potenzielle touristische Anbieter, Unterstützung von touristischen und tourismusbezogenen Unternehmensgründungen auf der Grundlage der lokalen Potenziale und Bedürfnisse
Ausbildung und damit verbundene Aktivitäten
Aufbau von Kapazitäten bei den Akteuren des lokalen/regionalen Tourismus-Ökosystems, z. B. durch Schulungen, Mentoring, Sensibilisierung, Austausch bewährter Verfahren, Mobilität, Studienbesuche in relevanten Bereichen.
Aufbau neuer oder Stärkung bestehender Kooperationsformen zur Verwaltung grenzüberschreitender Tourismusprodukte
- Verbindung von Betreibern kultureller und natürlicher Stätten, Unternehmen, Tourismusorganisationen und anderen Stakeholdern in grenzüberschreitenden Kooperations- und Managementformen, wie lokalen Wertschöpfungsketten, Clustern, Netzwerken, produktbasiertem Management
- Grenzüberschreitender Austausch und Netzwerke für das Management nicht nachhaltiger Formen des Tourismus im Programmgebiet
Gemeinsame Werbe- und Marketingaktivitäten
- Entwicklung von innovativen Marketingkonzepten, einschließlich Branding, und (digitalen) Werbeinstrumenten
- Förderung neuer Tourismusangebote durch Zusammenarbeit mit bereits etablierten Reisezielen
- Durchführung gemeinsamer Werbe-/Marketingmaßnahmen zur Ansprache inländischer und internationaler Märkte.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Der Antragsteller muss mit mindestens einem Mitantragsteller (siehe unten) zusammenarbeiten. Ist der Antragsteller in Bosnien und Herzegowina ansässig, muss mindestens ein Mitantragsteller in Montenegro ansässig sein und umgekehrt. Die Höchstzahl der Mitantragsteller, die an der Aktion beteiligt sein können, ist nicht festgelegt. Die CBC-Partner müssen bei ihrer Entscheidung jedoch sorgfältig darauf achten, welche Bedingungen am besten geeignet sind, um eine effiziente projektinterne Koordinierung zu gewährleisten.
Um für einen Zuschuss in Frage zu kommen, muss der Hauptantragsteller:
- eine juristische Person sein
- keinen Erwerbszweck verfolgen
- tatsächlich in Bosnien und Herzegowina oder Montenegro ansässig sein
- unmittelbar für die Vorbereitung und Verwaltung der Maßnahme zusammen mit dem/den Mitantragsteller(n) und der/den angeschlossenen Einrichtung(en) verantwortlich sein und nicht als Vermittler fungieren
- eine der folgenden Einrichtungen oder Organisationen sein:
- Lokale und regionale Behörden
- Lokale und regionale Organisationen, die im Bereich Tourismus oder tourismusbezogene Aktivitäten tätig sind
- Organisationen, Einrichtungen und Behörden, die für den Schutz und die Verwaltung des Kultur- und Naturerbes zuständig sind
- Organisationen und Einrichtungen, die auf dem Gebiet der ländlichen Entwicklung tätig sind
- Organisationen und Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Forschungsorganisationen und -einrichtungen
- Organisationen der Zivilgesellschaft, die in den Bereichen kulturelles oder natürliches Erbe, Bildung, ländliche Entwicklung und anderen damit verbundenen Bereichen tätig sind.
Mitantragsteller müssen die für den Hauptantragsteller selbst geltenden Förderkriterien erfüllen.
Der Hauptantragsteller und sein(e) Mitantragsteller können mit einer oder mehreren verbundenen Einrichtungen zusammenarbeiten. Nur die folgenden Einrichtungen können als verbundene Einrichtungen des federführenden Antragstellers und/oder des/der Mitantragsteller(s) angesehen werden: Nur Unternehmen, die eine strukturelle Verbindung zu den Antragstellern (d. h. dem federführenden Antragsteller oder einem Mitantragsteller) haben, insbesondere eine rechtliche oder kapitalmäßige Verbindung.
weitere Förderkriterien
Die Antragsteller dürfen keine finanzielle Unterstützung für Dritte vorschlagen.
Die im Rahmen dieses Programms für grenzübergreifende Zusammenarbeit ausgewählten Aktionen oder Vorhaben müssen eindeutige grenzübergreifende Auswirkungen und Vorteile haben, d. h. sie müssen:
- eine Zusammenarbeit zwischen dem grenzübergreifenden Antragsteller und dem/den Mitantragsteller(n) vorsehen:
- gemeinsame Entwicklung: Antragsteller und Mitantragsteller arbeiten bei der Konzeption der Maßnahme, beim Ausfüllen eines gemeinsamen Antragsformulars und bei der Aufstellung ihres jeweiligen Budgets zusammen;
- gemeinsame Durchführung: Die Zuschussempfänger koordinieren im Rahmen der Maßnahme ihre Aktivitäten über die Grenze hinweg und führen die meisten Projektaktivitäten gemeinsam durch und nicht als unabhängige, unverbundene, mechanisch reproduzierte und ländergebundene Initiativen;
- die Zusammenarbeit zwischen dem grenzübergreifenden Antragsteller und dem/den Mitantragsteller(n) vorsehen:
- gemeinsames Personal: Mitarbeiter auf beiden Seiten der Grenze agieren als ein Projektteam (z. B. übernehmen einige Mitarbeiter ihre Aufgaben für alle an der Partnerschaft beteiligten Einrichtungen: Beschaffung, Finanzmanagement, Gesamtkoordination, Ausbildungsplanung usw.); oder
- gemeinsame Finanzierung: Die Aktivitäten werden aus dem eigenen Budget des Antragstellers und des/der Mitantragsteller(s) finanziert;
- oder gemeinsame Personalausstattung und Finanzierung.
Im Programmgebiet gibt es 70 Städte und Gemeinden, davon 56 in Bosnien und Herzegowina und 14 in Montenegro.
Bosnien und Herzegowina:
Föderation von Bosnien und Herzegowina (FBiH, 35 Städte und Gemeinden):
- Zeničko-dobojski kanton: Breza, Olovo, Vareš, Grad Visoko
- Bosansko-podrinjski kanton: Foča (FBiH), Grad Goražde, Pale (FBiH)
- Srednjobosanski kanton: Fojnica, Kiseljak, Kreševo
- Hercegovačko-neretvanski kanton: Grad Čapljina, Čitluk, Jablanica, Konjic, Grad Mostar, Neum, Prozor-Rama, Stolac, Ravno
- Zapadno-hercegovački kanton: Grude, Grad Ljubuški, Posušje, Grad Široki Brijeg
- Kanton Sarajevo: Centar Sarajevo, Hadžići, Ilidža, Ilijaš, Novi Grad Sarajevo, Novo Sarajevo, Stari Grad Sarajevo, Trnovo, Vogošća
- Kanton 10: Kupres, Grad Livno, Tomislavgrad
Republika Srpska (RS, 21 Städte und Gemeinden):
- Berkovići, Bileća, Višegrad, Gacko, Istočni Mostar, Istočna Ilidža, Istočni Stari Grad, Istočno Novo Sarajevo, Pale, Sokolac, Trnovo, Kalinovik, Kupres, Ljubinje, Nevesinje, Novo Goražde, Rogatica, Rudo, Grad Trebinje, Foča, Čajniče.
Montenegro (14 Städte und Gemeinden):
- Nördliche Region: Berane, Bijelo Polje, Kolašin, Mojkovac, Petnjica, Pljevlja, Plužine, Šavnik, Žabljak
- Zentrale Region: Danilovgrad, Nikšić
- Küstenregion: Herceg Novi, Kotor, Tivat
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Der federführende Antragsteller darf im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht mehr als einen Antrag einreichen. Dem federführenden Antragsteller kann im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht mehr als eine Finanzhilfe gewährt werden. Der federführende Antragsteller kann gleichzeitig ein Mitantragsteller oder eine verbundene Einrichtung in einem anderen Antrag sein. Ein Mitantragsteller/verbundene Einrichtung darf nicht bei mehr als 2 Anträgen im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen als Mitantragsteller oder verbundene Einrichtung auftreten. Einem Mitantragsteller/verbundenen Unternehmen kann im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht mehr als eine Finanzhilfe gewährt werden.
Um sich für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu bewerben, müssen Hauptantragsteller:
- Informationen über die an der Maßnahme beteiligten Organisationen vorlegen. Zu diesem Zweck sollten sich Hauptantragsteller, Mitantragsteller und verbundene Einrichtungen in PADOR registrieren. Die federführenden Antragsteller müssen sich in der Phase der Konzeptbeschreibung registrieren. Mitantragsteller und verbundene Einrichtungen müssen sich in der Phase des vollständigen Antrags registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung dieser Daten in PADOR für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen obligatorisch ist. Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig in PADOR zu registrieren und nicht bis zur letzten Minute vor Ablauf der Frist mit der Einreichung des Antrags zu warten.
- Die Antragsteller müssen ihre Konzepte (einschließlich der Erklärung des Hauptantragstellers) in PROSPECT einreichen.
Konzepte:
- Die Anträge müssen gemäß den Anweisungen für Konzeptbeschreibungen im Antragsformular für Finanzhilfen im Anhang zu diesen Leitlinien (Anhang A.1) eingereicht werden.
- Die Antragsteller müssen ihren Antrag in englischer Sprache stellen.
- Die federführenden Antragsteller müssen in der Konzeptbeschreibung lediglich eine Schätzung des beantragten EU-Beitrags sowie einen indikativen Prozentsatz dieses Beitrags im Verhältnis zu den förderfähigen Kosten der Maßnahme angeben. Ein detaillierter Finanzplan ist nur von den Hauptantragstellern vorzulegen, die aufgefordert werden, in der zweiten Phase einen vollständigen Antrag einzureichen.
- Es wird nur das Formular für die Konzeptbeschreibung bewertet. Es ist daher von größter Bedeutung, dass dieses Dokument alle relevanten Informationen über die Aktion enthält. Es sollten keine zusätzlichen Anhänge eingereicht werden.
Vollständige Anträge:
- Hauptantragsteller, die nach der Vorauswahl ihrer Projektskizze aufgefordert werden, einen vollständigen Antrag einzureichen, müssen dies unter Verwendung des Formulars für den vollständigen Antrag (Anhang A.2) tun, das diesem Leitfaden beigefügt ist. Die Hauptantragsteller sollten sich strikt an das Format des Antragsformulars halten und die Absätze und Seiten in der richtigen Reihenfolge ausfüllen
- Die vollständigen Anträge (d. h. das vollständige Antragsformular, das PADOR-Registrierungsformular, das Budget, die Matrix des logischen Rahmens und die Erklärung des federführenden Antragstellers) müssen online über PROSPECT eingereicht werden.
- Die Frist für die Einreichung der vollständigen Anträge wird in dem Schreiben angegeben, das an die federführenden Antragsteller, deren Antrag in die Vorauswahl aufgenommen wurde, versandt wird. Dieses Schreiben erscheint automatisch online im PROSPECT-Profil des federführenden Antragstellers.
Call-Dokumente
EuropeAid/177739/DD/ACT/BA - GuidelinesEuropeAid/177739/DD/ACT/BA - Guidelines(519kB)
Kontakt
+387 33 788 780
infoJTS@cbc.bih-mne.org
Website
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