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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Über den Stand der Technik hinaus "Biometrie in Bewegung" für Grenzkontrollen

Förderprogramm

Horizont Europa - Cluster 3 - Ziel 2: Effektiver Schutz der EU-Außengrenzen

Call Nummer

HORIZON-CL3-2023-BM-01-03

Termine

Öffnung
29.06.2023

Deadline
23.11.2023 17:00

Förderquote

100%

Budget des Calls

€ 6.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 3.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die vorgeschlagenen Lösungen sollten automatische Entscheidungshilfesysteme für den biometrischen Erkennungsprozess umfassen, die den Endnutzern (Grenzkontrollpersonal) vorschlagen, welches Verfahren, welche Technologie oder welche Datenbank verwendet werden kann, ohne die Rechte der Reisenden zu verletzen.

Call-Ziele

Biometrische Daten sind eine der brauchbarsten und zuverlässigsten Methoden, um die Identität einer Person zu überprüfen. Zu den biometrischen Merkmalen, die traditionell im Rahmen von Grenzkontrollen verwendet werden, gehören Fingerabdrücke und 2D-Gesichtsbilder; andere biometrische Merkmale werden auch außerhalb der Europäischen Union oder auf nationaler Ebene für das Identitätsmanagement eingesetzt, wie z. B. die Iris; weitere werden in anderen Anwendungen im privaten Sektor und auf dem Verbrauchermarkt verwendet.

Wie bei vielen anderen Technologien können auch bei biometrischen Anwendungen zur Verbesserung der Fähigkeiten im Bereich der zivilen Sicherheit, z. B. bei der Grenzverwaltung oder der Strafverfolgung, höhere Anforderungen gestellt werden als bei Anwendungen im Verbrauchermarkt. Dies gilt für die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, die Benutzerfreundlichkeit, die Skalierbarkeit, den Durchsatz und die strikte Minimierung der Risiken für den Schutz personenbezogener Daten und der Grundrechte (einschließlich der Beseitigung oder Minimierung jeglicher Gefahr der Voreingenommenheit oder Diskriminierung).

Die Forschung sollte die Zweckmäßigkeit der Grenzverwaltung von biometrischen Identifizierungsmodalitäten, die über Fingerabdrücke und Gesichtsbilder hinausgehen, und/oder innovative Modalitäten der Erfassung dieser und anderer biometrischer Daten bewerten und entwickeln. Vorgeschlagene Projekte sollten insbesondere biometrische Verfahren untersuchen, die derzeit keine zufriedenstellende Leistung bieten (in Bezug auf Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Benutzerfreundlichkeit, Minimierung des Datenschutzrisikos und des Risikos von Verzerrungen usw.), aber potenziell kurz- oder mittelfristig erhebliche Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen für Anwendungen im Rahmen von Grenzkontrollen bieten.

Jede Innovation im Bereich der Biometrie muss deutliche Verbesserungen bei der Erfassung, Verarbeitung und Validierung im Vergleich zum Stand der Technik mit sich bringen, und zwar "unterwegs" (d. h. während sich die Reisenden bewegen und ohne ihre Mitwirkung), berührungslos und mit biometrischer Erfassung aus großer Entfernung (idealerweise, aber nicht zwingend mehr als 10 Meter) und/oder wenn mehrere Reisende zu Fuß oder im selben Fahrzeug die Grenze überqueren. Die Lösungen sollten auch die verschiedenen Arten und Szenarien von BCP-Operationen berücksichtigen (z. B. unter freiem Himmel, bei Nacht, zu bestimmten Zeiten, unter Zeit- und Raumdruck usw.).

Die Lösungen sollten den Anforderungen der derzeitigen und geplanten IT-Großsysteme der EU für Grenzen und Visa (z. B. das Einreise-/Ausreisesystem) sowie den Interoperabilitätsrahmen zwischen den IT-Großsystemen der EU für Grenzen, Visa, Asyl und Migration sowie für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit entsprechen.

Die vorgeschlagenen Lösungen sollten mit dem EU-Datenschutzrecht in Einklang stehen und u. a. den Datenschutz durch Design und Voreinstellungen verankern sowie Transparenz gegenüber den betroffenen Personen gewährleisten und den Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten verhindern. Die Lösungen sollten auch soliden Rahmen für die Folgenabschätzung der Grundrechte genügen. Die entwickelten Lösungen könnten in der Tat dazu beitragen, die Menge der biometrischen Daten zu verringern, die für eine zuverlässigere Identifizierung benötigt werden, auch indem weniger personenbezogene Daten im Vergleich zum Stand der Technik erfasst und verwendet werden.

Im Rahmen des Projekts sollte auch untersucht werden, wie stabil die gesammelten biometrischen Daten im Laufe der Zeit sind und ob und wie es möglich wäre, die gesammelten biometrischen Daten auf sichere und datenschutzfreundliche Weise für dieselben Zwecke und entsprechend den zulässigen Verwendungszwecken "wiederzuverwenden" und zu vermeiden, dass dieselben biometrischen Daten mehrfach gesammelt werden.

Die vorgeschlagene(n) Lösung(en) sollte(n) eine modulare Integration mit Gesundheitskontrollen - wie etwa im Falle von Pandemien - sowie mit Kontrollen der Temperatur von Personen ermöglichen. Auf Systemebene sollte der Schwerpunkt auf der automatisierten Grenzkontrolle liegen, um Reisende während der nahtlosen Erfassung biometrischer Daten zu begleiten. Die Systeme sollten auch mit den Strategien und Maßnahmen kompatibel sein, die typischerweise während Pandemien eingeführt werden (z. B. die Verwendung von Gesichtsmasken und soziale Distanzierung).

Die vorgeschlagenen Lösungen sollten automatische Entscheidungshilfesysteme für den biometrischen Erkennungsprozess umfassen, die den Endnutzenden (Grenzkontrollpersonal) vorschlagen, welches Verfahren, welche Technologie oder welche Datenbank verwendet werden kann, ohne die Rechte der Reisenden zu verletzen.

Die entwickelten Lösungen müssen mit den Ethik-Leitlinien für vertrauenswürdige KI (2019), den Werten und Grundrechten der EU, einschließlich des Datenschutzes, übereinstimmen und Voreingenommenheit und Diskriminierung vermeiden.

Die EU-Grenzbehörden in den Konsortien sollten planen, die Forschungsergebnisse mit Hilfe der finanziellen Unterstützung durch das Instrument für Grenzmanagement und Visa (BMVI) zu übernehmen, vorausgesetzt, das Projekt erreicht seine Ziele und ist mit den geltenden Rechtsvorschriften vereinbar.

Beispiele für Technologien und Ansätze, die im Rahmen der Forschungsprojekte erforscht werden können, sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): 3D-Gesichtsbilder, berührungslose Friktionsbiometrie (d. h. Fingerabdruck, Handflächenabdruck und Finger-Knöchel-Abdruck), Iriserkennung aus großer Entfernung, Handvenenerkennung, periokulare Biometrie, neuartige Algorithmen, in die künstliche Intelligenz eingebettet ist, sowie fortschrittliche Hardwarekomponenten wie Sensoren, Systeme zur Verfolgung von Reisenden für eine qualitativ hochwertige biometrische Erfassung während der Fahrt, sichere Lichtquellen mit einer Wellenlänge oder multispektrale Lichtquellen (für die Beleuchtung von Personen) und Teilsysteme zur Dokumentenprüfung.

Die Forschungsprojekte sollten frühere Forschungsarbeiten berücksichtigen, gegebenenfalls darauf aufbauen und keine Überschneidungen mit ihnen aufweisen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Forschungsarbeiten im Rahmen anderer einschlägiger aktueller Projekte des EU-Rahmenprogramms zur Sicherheitsforschung und im Rahmen von HORIZON-CL3-2021-BM-01-03 finanzierter Projekte: Verbesserte Grenzkontrollen zur Erleichterung des Reisens über die Außengrenzen und verbesserte Erfahrungen für Reisende und Mitarbeiter der Grenzbehörden und HORIZON-CL3-2022-BM-01-02: Verbesserte Sicherheit und Betrugsbekämpfung im Bereich des Identitätsmanagements und der Identitäts- und Reisedokumente.

Die Vorschläge sollten konkrete, klare und überzeugende Pläne für die Weiterentwicklung zu den nachfolgenden TRLs sowie für die Übernahme (Industrialisierung, Kommerzialisierung, Erwerb und/oder Einsatz im operativen Kontext von Grenzkontrollen) auf nationaler und EU-Ebene enthalten, falls die Forschungsarbeiten ihre Ziele erreichen.

Es wird erwartet, dass die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge den Prioritäten der Europäischen Grenz- und Küstenwache und ihrer Agentur (Frontex) sowie der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) entsprechen. Dies sollte bereits bei der Definition der Anforderungen und der Entwurfsphase ihrer Arbeit beginnen, einschließlich der Zugrundelegung des EBCG-Fähigkeitsfahrplans, sofern verfügbar, sowie bei der Zusammenarbeit mit den Agenturen während der Durchführung des Projekts. Diese Perspektive sollte bei der Ausarbeitung von Vorschlägen berücksichtigt und geplant werden. In den Vorschlägen sollte vorgesehen werden, dass Frontex und eu-LISA die Pilot- und Demonstrationsprojekte beobachten werden, um die künftige Übernahme von Innovationen durch die Grenz- und Küstenwache zu erleichtern.

Die geförderten Projekte werden wahrscheinlich die Möglichkeit haben, die Kernkapazitäten des "Frontex Technologie- und Innovationszentrums" (FIT, früher BoMIC) zu nutzen, des künftigen kollaborativen physischen Raums von Frontex für die Erprobung, Demonstration, Simulation und Bewertung von Prototypsystemen, Prozessen und Verfahren für Grenzkontrollen mit Schwerpunkt auf der Interaktion zwischen Mensch und Maschine und der Emulation realer Betriebsumgebungen.

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Erwartete Ergebnisse

Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:

  • Aktualisiertes, auf europäischer Ebene basierendes Wissen und Entwicklung robuster biometrischer Technologien, die für die Erkennung (Identifizierung und Überprüfung) von Personen, die die EU-Außengrenzen überschreiten, verwendet werden könnten, was einen deutlichen Fortschritt gegenüber dem derzeitigen Stand der Technik darstellt;
  • Maximierung der Erfahrungen der Reisenden und der Sicherheitsgarantien, Minimierung des Umgangs mit personenbezogenen Daten und Maximierung der Genauigkeit, Zuverlässigkeit und des Durchsatzes des Erkennungsprozesses;
  • Beitrag zur Verbesserung der operativen Reaktionsfähigkeit der EBCG an den Grenzübergangsstellen und zu Fähigkeiten, die den Schengen-Raum stärken, indem sie Sicherheit an seinen Außengrenzen bieten, die auch die Aufrechterhaltung des freien Verkehrs innerhalb seiner Grenzen gewährleisten.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens zwei Grenz- oder Küstenwachebehörden aus mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.

Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).

Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.

Zusatzinformationen

Themen

Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Justiz, Sicherheit & Schutz

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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