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Call-Eckdaten
Entwicklung und Integration fortschrittlicher Software-Tools in SCADA-Systeme für Hoch-, Mittel- und Niederspannungs-AC/DC-Hybridsysteme
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 3: Nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D3-01-17
Termine
Öffnung
12.09.2023
Deadline
16.01.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Von den Projekten wird erwartet, dass sie Methoden, Technologien, Algorithmen und Softwaretools entwickeln, diese demonstrieren, testen und validieren und Änderungen an den Grid-Codes empfehlen, um die Einführung der Technologie zu erleichtern.
Call-Ziele
Von den Projekten wird erwartet, dass sie die Aktivitäten in (1), die praktische Demonstration (2) und die Empfehlungen für Grid Codes (3) für einen realistischen Anwendungsfall auf einer oder zwei Spannungsebenen oder auf Systemebene unter Einbeziehung aller drei Spannungsebenen wie unten beschrieben umsetzen:
1. Entwicklung von Methoden, Technologien, Algorithmen und Softwaretools, die mindestens drei der unten aufgeführten Aktivitäten umfassen.
- Entwicklung innovativer Technologien, Algorithmen und Analysemodule für HGÜ-Systeme mit mehreren Anschlüssen - Softwaretools zur Analyse der Stabilitätskompatibilität zwischen Gleich- und Wechselstromsystemen (z. B. Netzformung vs. Gleichspannungsstabilität)
- Entwicklung innovativer Algorithmen und Softwaretools für die Analyse und Steuerung des Systems gemischter, hybrider AC/DC-Netze. Integration dieser Werkzeuge in die Leitwarten-Software.
- Skalierbarer und flexibler Software-Rahmen für den Betrieb hybrider AC/DC-Netze, der verschiedene herstellerabhängige Systeme und Komponentenmodelle unterstützt, z. B. genauere und umfassendere Darstellung verbundener Systeme, Leistungsflussberechnungen.
- Herstellerunabhängiges SCADA-/Energiemanagementsystem für hybride Gleichstrom-/Wechselstromnetze und übergeordnete Steuerung von Spannungsquellenwandlern (mehrere Hersteller, mehrere Anschlüsse), einschließlich der Änderung von Wirkleistungssollwerten, Spannungs-/Blindleistungssollwerten und der Änderung von Reglerparametern.
- Entwicklung und Management von Kleinsignalen und dynamischer Stabilität in einem hybriden AC/DC-Stromversorgungssystem mit hoher Durchdringung von inverterbasierten Ressourcen.
- Entwicklung einer robusten Online-Echtzeit-Schätzung und Berechnung des Systemzustands des AC-, DC- und Hybridsystems.
- Entwicklung von Sicherheits- und Zuverlässigkeitsanalysen des Systemzustands, Analyse möglicher Ausfallsituationen sowie Abhilfemaßnahmen für das Ausfallereignis, z.B. transiente und dynamische Stabilität, koordiniertes Risikomanagement.
- Entwicklung und Integration von cybersicheren, widerstandsfähigen IKT-Plattformen und Kommunikation für den Datenaustausch.
- Entwicklung eines DC-Links zur Abschirmung des Netzes vor Kaskadeneffekten aufgrund von Fehlern oder Cyberangriffen.
2. Demonstration, Test und Validierung der in (1) entwickelten Maßnahmen für ein vollautomatisches Entscheidungsunterstützungssystem für Kontrollzentren in mindestens zwei Pilotprojekten in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern.
3. Empfehlungen für Änderungen der Netzkodizes, die die Einführung der Technologie erleichtern und die vollständige Nutzung der Anlagen gewährleisten können.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu mindestens drei der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Optimierte Verbindung zwischen der Auslegung des Stromnetzes, der vorbetrieblichen Planung und der Echtzeitüberwachung und -steuerung.
- Maßnahmen und Strategien für das Stabilitätsmanagement des zukünftigen HVDC/MTDC-Netzes, das erneuerbare Energien (insbesondere Onshore-Windparks) verbindet.
- Maßnahmen und Strategien für das Stabilitätsmanagement des zukünftigen AC/DC-Hybridnetzes mit einem hohen Anteil an Power Electronic Interfaced Devices (PEID).
- Echtzeitfähige Algorithmen und Werkzeuge, die einen optimalen Betrieb des hybriden AC/DC-Systems ermöglichen (z.B. Vermeidung von Kreisläufen) und Sicherheitsanalysen unterstützen.
- Innovative Hilfsdienste (z. B. Frequenzregelung, Abschwächung periodischer Frequenzschwankungen, Spannungsregelung und Blindleistungsregelung).
- Die Möglichkeiten der schnellen Gleichstromregelung in Bezug auf Inselbetrieb, Schwarzstartfähigkeit, Firewalling zur Minimierung/Vermeidung von Fehlerauswirkungen, Unterstützung bei der Fehlererkennung und Rückkehr zum sicheren Normalbetrieb.
- Erhöhte Versorgungssicherheit durch Abschirmung von Kaskadeneffekten aufgrund von Fehlern oder Cyberangriffen durch Segmentierung des Netzes mit einem Gleichstromzwischenkreis.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1159kB)
Kontakt
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