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Call-Eckdaten
Bessere Quantifizierung und besseres Verständnis der natürlichen und anthropogenen Methanemissionen und -senken
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 1: Klimawissenschaften und Antworten für die Transformation zur Klimaneutralität
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D1-01-01
Termine
Öffnung
12.09.2023
Deadline
05.03.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 15.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aktivität soll die Zusammenarbeit zwischen den Modellierungs- und Beobachtungsgemeinschaften (satellitengestützt, bodengestützt, flugzeuggestützt) fördern und verbessern und zu einer verbesserten globalen und regionalen Bewertung der Methanquellen und -senken vom Land und aus dem Ozean, ihrer kurz- und langfristigen Entwicklung sowie der damit verbundenen natürlichen und anthropogenen Prozesse und Auswirkungen auf die Atmosphärenchemie und -dynamik sowie auf den Strahlungshaushalt der Erde führen. Die im Folgenden erwarteten Ergebnisse entsprechen den Empfehlungen, die von der Nutzergemeinschaft während der ESA ATMOS-2021-Konferenz formuliert wurden.
Call-Ziele
Die Herausforderung dieses Themas besteht darin, die natürlichen und anthropogenen Methanemissionen auf der Grundlage sorgfältig ausgewählter europäischer Landstandorte und europäischer Meeresstandorte mit einer noch nie dagewesenen räumlichen und zeitlichen Auflösung weiter zu quantifizieren und zu verstehen, wobei die neuesten Fortschritte bei satelliten-, boden- und flugzeuggestützten Beobachtungen zusammen mit Fortschritten bei der Abstimmung von inversen und Bottom-up-Modellierungsansätzen genutzt werden sollen.
Der Vorschlag wird diese Herausforderung wie folgt angehen:
- Durchführung großer koordinierter In-situ-, boden- und flugzeuggestützter Beobachtungskampagnen über verschiedene Ökosysteme der Erde (terrestrisch, terrestrisch-aquatisches Kontinuum und mariner Meeresboden) und wichtige anthropogene Quellen (z. B. Landwirtschaft, Abfall, Bergbau, Öl- und Gasindustrie) mit vergleichbaren und skalierbaren Messansätzen.
- Durchführung dieser Kampagnen über einen längeren Zeitraum und deren Planung über die Projektlaufzeit hinaus, aufbauend auf bestehenden Messinfrastrukturen und -initiativen, um die Validierung von Satellitenprodukten zu unterstützen, aber auch um die Entwicklung neuer und die Verbesserung bestehender Modelle und Datenassimilationstechniken zu fördern.
- Bewertung der zeitlichen Veränderung der Methanfreisetzung über Jahrhunderte an ausgewählten, relevanten Standorten anhand bestehender Langzeitreihen.
- Fortschritte auf dem Weg zu einem integrierten Methanbeobachtungssystem (im "Anlagenmaßstab"), das die neuesten Fortschritte bei den Beobachtungen durch Satelliten, In-situ-, bodengestützte Fernerkundungs- und luftgestützte Instrumente sowie die Ergebnisse von Bürgerbeobachtungen nutzt.
- Verbesserung der Kapazität von Modellen und Datenassimilationstechniken im Zusammenhang mit Methanemissionen durch die gezielte Nutzung neuartiger mittel- und hochauflösender Satellitendaten (z. B. GHGSat, PRISMA, Sentinel-2, Landsat-8/9, Worldview-3).
- Bereitstellung inverser Modelle zur Trennung von Methanquellen und -senken und zur Zuordnung der in inversen Modellen geschätzten Flüsse zu bestimmten Prozessen auf der Grundlage einer ausreichenden räumlichen Auflösung, um z. B. den Ursprung großer lokaler Emissionen zu ermitteln.
- Fortschritte in Richtung einer verbesserten räumlich und zeitlich hochauflösenden globalen und regionalen Bewertung der Methanquellen und -senken und ihrer Dynamik im Laufe der Zeit, der damit verbundenen natürlichen und anthropogenen Prozesse und der Auswirkungen auf das Klima.
Dieses Thema ist Teil einer Koordinierungsinitiative zwischen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und der Europäischen Kommission im Bereich der Erdsystemwissenschaften. Im Rahmen der EG-ESA-Initiative zu den Erdsystemwissenschaften wollen beide Institutionen ihre Bemühungen koordinieren, um ergänzende Kooperationsprojekte zu unterstützen, die auf Seiten der EG über Horizont Europa und auf Seiten der ESA über das ESA-Programm FutureEO als Teil des ESA Atmosphere Science Cluster und relevante ESA-Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung von TROPOMI und anderen relevanten Missionen finanziert werden.
Die Vorschläge sollten die Zusammenarbeit mit laufenden oder künftigen Projekten des ESA-Atmosphärenforschungsclusters behandeln, einschließlich derjenigen, die über spezielle koordinierte Ausschreibungen finanziert werden, und sollten zu diesem Zweck ausreichende Mittel und Ressourcen für eine wirksame Koordinierung vorsehen.
Die ESA wird zu diesen Bemühungen beitragen, indem sie eine spezielle wissenschaftliche Komponente für Erdbeobachtungssatelliten bereitstellt, um diese Tätigkeit zu ergänzen, mit ihr zusammenzuarbeiten und sie zu koordinieren. Insbesondere wird die ESA mit einer Reihe ergänzender wissenschaftlicher Aktivitäten dazu beitragen, die neuen Möglichkeiten zu erforschen und zu nutzen, die TROPOMI in Kombination mit anderen relevanten europäischen und internationalen Satellitenmissionen bietet, einschließlich neuartiger Beobachtungen mit sehr hoher Auflösung.
Wenn es um Modelle geht, sollten die Maßnahmen die höchsten Standards der Transparenz und Offenheit fördern, die so weit wie möglich über die Dokumentation hinausgehen und sich auf Aspekte wie Annahmen, Code und Daten erstrecken, die im Einklang mit den FAIR-Grundsätzen verwaltet werden. Insbesondere werden die Begünstigten nachdrücklich aufgefordert, Ergebnisdaten in frei zugänglichen Repositories und/oder als Anhänge zu Veröffentlichungen zu veröffentlichen. Darüber hinaus wird erwartet, dass alle neuen Module, Modelle oder Instrumente, die von Grund auf entwickelt oder mit Hilfe von EU-Mitteln wesentlich verbessert wurden, vollständig offengelegt werden.
Die Projekte sollten während ihrer Laufzeit einschlägige Aktivitäten und Initiativen zur Gewährleistung und Verbesserung der Qualität von wissenschaftlicher Software und wissenschaftlichem Code berücksichtigen, z. B. solche, die sich aus Projekten ergeben, die im Rahmen des Themas HORIZON-INFRA-2023-EOSC-01-02 zur Entwicklung von gemeinschaftsbasierten Ansätzen finanziert werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Bedeutende europäische Anstrengungen zur Entwicklung einer verbesserten Methanbewertungskapazität, einschließlich umfangreicher fortgeschrittener In-situ-Daten auf mehreren Ebenen und von mehreren Plattformen, neuartiger Satellitenbeobachtungen und verstärkter Modellierungsanstrengungen zur Quantifizierung und zum Verständnis von Hotspots und des Hintergrunds natürlicher und anthropogener Methanemissionen mit noch nie dagewesener Auflösung in Raum und Zeit.
- Eine verstärkte Koordinierung der In-situ-Beobachtung von Methanemissionen, einschließlich der Verbesserung der Kommunikation und Vernetzung zwischen den einschlägigen Beobachtungsgemeinschaften.
- Eine verbesserte wissenschaftliche Basis in Europa, um eine hochauflösende Bewertung der Methanquellen und -senken in relevanten Umgebungen, ihrer kurz- und langfristigen Veränderungen, der damit verbundenen natürlichen und anthropogenen Quellen und der Auswirkungen auf die Chemie und Dynamik der Atmosphäre vorzunehmen.
- Klare politische Empfehlungen zu den derzeitigen und künftigen Klimabeiträgen von Methan auf globaler und regionaler (europäischer) Ebene, einschließlich der Ausarbeitung wirksamer Minderungsoptionen.
- Bereitstellung eines bedeutenden Beitrags zum IPCC und damit verbundenen wissenschaftlichen Bemühungen zur Verringerung der Unsicherheiten bei Methanemissionen, ähnlich denen des Global Carbon Project.
- Beitrag zur Erreichung der Ziele der COP26-Vereinbarung von Glasgow über die Verringerung von Methanemissionen und zur Methanstrategie der EU.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Begünstigten unterliegen den folgenden zusätzlichen Verpflichtungen in Bezug auf offene wissenschaftliche Praktiken: Der offene Zugang zu allen neuen Modulen, Modellen oder Instrumenten, die von Grund auf neu entwickelt oder mit Hilfe von EU-Mitteln im Rahmen der Aktion wesentlich verbessert wurden, muss durch Dokumentation, Verfügbarkeit des Modellcodes und der im Rahmen der Aktion entwickelten Eingabedaten gewährleistet werden.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 1(664kB)
Kontakt
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