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Call-Eckdaten
Eisenbahn: Studien, Arbeiten oder gemischt
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2023-COREGEN-RAIL-WORKS
Termine
Öffnung
26.09.2023
Deadline
30.01.2024 17:00
Förderquote
30-70%
Budget des Calls
€ 2.695.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist die Entwicklung von Schienenverkehrsinfrastrukturprojekten auf dem Kernnetz des TEN-V.
Call-Ziele
Studien und/oder Arbeiten im Zusammenhang mit:
- Bau/Ausbau von grenzüberschreitenden und fehlenden Verbindungen;
- Kapazitäts- und Leistungssteigerung bestehender Strecken, einschließlich der Beseitigung von Bahnübergängen und des Ausbaus für 740 Meter lange Züge sowie des Ausbaus zur Erleichterung des internationalen Schienenpersonen- und -güterverkehrs;
- Kapazitätssteigerung in den Knotenpunkten, auch im Hinblick auf eine bessere Verzahnung von Fern- und Nahverkehr;
- Verbindungen zwischen der Schiene und anderen Verkehrsträgern, insbesondere der Binnenschifffahrt und dem Seeverkehr, sowie Projekte zur Integration des Schienen- und Luftverkehrsnetzes, um das Zubringernetz für Langstreckenflüge nachhaltiger zu gestalten. Projekte, die sich ausschließlich im Umkreis von Binnen- und Seehäfen befinden, müssen im Rahmen dieser Prioritäten eingereicht werden;
- Anschluss von Güterterminals an das TEN-V-Netz, einschließlich des Baus/Ausbaus der Eisenbahninfrastrukturkomponente der Terminals;
- Elektrifizierung von Streckengleisen und Modernisierung/Bau von Elektrifizierungssystemen.
Bahnhöfe werden nicht gefördert, es sei denn, es handelt sich um Bahninfrastrukturkomponenten. Wenn das Projekt solche Komponenten umfasst, sollten sie als separates Arbeitspaket vorgelegt werden. Aktivitäten im Zusammenhang mit Klasse-B-Systemen und Rollmaterial werden nicht unterstützt.
Unterstützung für die streckenseitige ERTMS-Einführung, Stellwerke und/oder GSM-R-Komponenten wird nur im Rahmen von ERTMS (Abschnitt 6.2.1 "Maßnahmen im Zusammenhang mit intelligenter und interoperabler Mobilität" des Arbeitsprogramms) in Form eines Beitrags pro Einheit gewährt.
Die Projekte müssen den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/797 und den entsprechenden technischen Spezifikationen für die Interoperabilität entsprechen. Gegebenenfalls sollten die Projekte auch mit der grenzüberschreitenden Angleichung der Betriebsverfahren vereinbar sein, um eine möglichst effiziente Nutzung der geförderten Infrastruktur zu gewährleisten.
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a) Ziffer i) der CEF-Verordnung können Vorhaben, die das Kernnetz betreffen, damit zusammenhängende Elemente des Gesamtnetzes umfassen, wenn dies zur Optimierung der Investition erforderlich ist. Diese Elemente können bis zu 10 % der gesamten förderfähigen Kosten der Aktion ausmachen und sollten als separates Arbeitspaket vorgelegt werden.
Die im Rahmen der CEF geförderten Einrichtungen und Infrastrukturen müssen allen Betreibern auf nichtdiskriminierender Basis zugänglich sein.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Drittländer, die mit dem CEF-Programm assoziiert sind (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
- Projektanträge, die in assoziierten Drittländern angesiedelt sind, sind unter den Bedingungen von Artikel 8 Absatz 1 der TEN-V-Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 und Artikel 5 Absatz 2 und 9 Absatz 2 der CEF-Verordnung (EU) 2021/1153 für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderungen förderfähig.
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich Verkehr förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung des Vorhabens erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Das verfügbare Budget wird auf 4 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeteilt:
- CEF-T-2023-COREGEN-IWWP-WORKS: Binnenwasserstraßen und Häfen - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-COREGEN-MARP-WORKS: Seehäfen - Studien, Bauarbeiten oder gemischte Projekte
- CEF-T-2023-COREGEN-RAIL-WORKS: Eisenbahn - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-COREGEN-ROADS-WORKS: Straßen, Schienen-Straßen-Terminals und multimodale Logistikplattformen - Studien, Arbeiten oder gemischt
Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf insgesamt mindestens 1 000 000 EUR beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden.
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet:
- maximal 50 % für die Kosten von Studien,
- maximal 50 % für die Kosten von Arbeiten zur Unterstützung von Binnenhäfen,
- maximal 30 % der Kosten für Arbeiten zur Unterstützung anderer Verkehrsträger und
- maximal 70 % für die Kosten von Arbeiten in Regionen in äußerster Randlage (gilt nicht für Arbeiten in Binnenhäfen)
Sie können einen höheren Finanzierungssatz für Ihr Projekt beantragen, wenn Ihr Projekt Folgendes betrifft
- grenzüberschreitende Verbindungen: maximal 50 % (gilt nicht für Straßen und Seehäfen)
- Fertigstellung fehlender wichtiger grenzüberschreitender Eisenbahnverbindungen zwischen Mitgliedstaaten, die für eine Finanzierung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen: höchstens 85 %.
Die vorgesehene Dauer der Bauarbeiten und gemischten Projekte sollte maximal 4-5 Jahre betragen. Bei Studienprojekten sollte sie höchstens 2-3 Jahre betragen. In beiden Fällen darf das in der Finanzhilfevereinbarung festgelegte Enddatum nicht nach dem 31.12.2028 liegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle pro WP/Kalkulator
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operationellen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats (Unterstützungsschreiben)
- Kosten-Nutzen-Analyse:
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) von über 10 000 000 EUR: vollständige Kosten-Nutzen-Analyse (Bericht und Cashflow-Vorlage)
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) unter 10 000 000 EUR: vereinfachter KNA-Rechner
- Umweltverträglichkeitsdossier (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe.
Bei Anträgen für Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, können Sie im Portal Submission System unter "Other Annexes" eine Zusammenfassung des Klimasicherheitsprozesses einfügen.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF 2 Transport - Projects on the CoreNetwork – General envelope Call documentCEF 2 Transport - Projects on the CoreNetwork – General envelope Call document(587kB)
Kontakt
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