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Call-Eckdaten
Kultur- und Kreativwirtschaft für einen nachhaltigen Klimawandel
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 2 - Ziel 2: Innovative Forschung über das europäische Kulturerbe und die Kultur- und Kreativwirtschaft
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-HERITAGE-01-02
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 13.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten die Erprobung und Verfeinerung neuer nachhaltiger Geschäftsmodelle für die Kultur- und Kreativwirtschaft durch Pilotversuche in kleinem Maßstab unter realen Bedingungen vorsehen. Diese Pilotversuche sollten die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit der Maßnahme(n) sowie die Wirksamkeit überprüfen.
Call-Ziele
Die Kultur- und Kreativindustrien (KKI) sind eine wichtige Quelle für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der europäischen Wirtschaft. Darüber hinaus spielen die KKI eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung von Kultur, Werten und Wahrnehmungen in der Europäischen Union und darüber hinaus. Daher ist die Rolle der KKI für die Erreichung der Klimaschutzziele der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung.
Gleichzeitig zeichnen sich die KKI durch eine große und vielfältige Anzahl von vor allem kleinen und kleinsten Unternehmen sowie durch große geografische und sektorale Unterschiede aus. Große Teile der KKI sind daher nicht in der Lage, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sich an den Klimawandel anzupassen und in ihm zu gedeihen, ganz zu schweigen davon, diesen Wandel voranzutreiben.
Daher sind spezifische Ansätze erforderlich, damit die KKI in Europa ihr volles Potenzial zur Unterstützung eines nachhaltigen Klimawandels entfalten können.
Solche Ansätze müssen sich mit der Übernahme neuer nachhaltiger Geschäftsmodelle befassen, einschließlich des Einsatzes neuer Technologien, Produktionsmethoden und möglicherweise der Entwicklung oder Anpassung neuer technologischer Lösungen, sowie mit Lücken bei den Fähigkeiten und Kapazitäten. Sie sollten in verschiedenen Mitgliedstaaten/assoziierten Ländern anwendbar sein und den Bedürfnissen kleiner, kleinster und größerer Unternehmen gerecht werden. Solche Ansätze können den Einsatz von Plattformen oder Netzwerken beinhalten, um die gemeinsame Nutzung von Investitionen, Einrichtungen oder Kompetenzen durch mehrere Unternehmen oder sektorübergreifend zu erleichtern.
Die Vorschläge sollten die Erprobung und Verfeinerung eines solchen Modells bzw. solcher Modelle durch kleine Pilotversuche unter realen Bedingungen vorsehen. Diese Pilotversuche sollten die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit der Maßnahme(n) sowie die Wirksamkeit überprüfen.
Die Vorschläge sollten sich auf eine Reihe geeigneter KKI-Sektoren oder/und sektorübergreifender Themen konzentrieren, mit denen sich signifikante Auswirkungen erzielen lassen. Die Ergebnisse sollten auf europäischer Ebene gültig sein, daher müssen an den Pilotversuchen mindestens fünf Mitgliedstaaten/assoziierte Länder sowie KKI-Unternehmen unterschiedlicher Größe und Herkunft beteiligt sein, je nach dem im Vorschlag gewählten Schwerpunkt.
Ein breites Spektrum von Interessengruppen sollte einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Pilotversuche auf wirksame und realistische Weise entwickelt werden, so dass die Schlussfolgerungen ohne weiteres aufgegriffen und die Lösungen wirksam ausgeweitet werden können.
Die Vorschläge sollten auf bestehendem Wissen, Aktivitäten, Netzwerken und Plattformen aufbauen, insbesondere auf den von der Europäischen Union finanzierten. Darüber hinaus sollten Verbindungen zu eng verwandten Maßnahmen hergestellt und Synergien angestrebt werden, z. B. zu einschlägigen F&I-Maßnahmen, die von Horizont Europa oder Horizont 2020 finanziert werden. Insbesondere sollten die Vorschläge Verbindungen zu Projekten herstellen, die im Rahmen des Themas "Kultur- und Kreativwirtschaft für einen nachhaltigen Klimawandel" der Aufforderungen von Horizont Europa Cluster 2 2023 finanziert werden, und gegebenenfalls auf deren Ergebnissen aufbauen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Verfeinerte und validierte Ansätze für die europäischen Kultur- und Kreativindustrien (KKI), damit sie zu echten Treibern eines nachhaltigen Klimawandels werden.
- Signifikante Beiträge zur Unterstützung der europäischen KKI, damit sie besser auf die Anpassung an den Klimawandel und ihren Beitrag zum Klimawandel im Einklang mit den 2030-Zielen im Rahmen eines europäischen Green Deal vorbereitet sind.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 50 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2(487kB)
Kontakt
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