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Call-Eckdaten
Kultur, Kunst und kulturelle Räume für demokratische Teilhabe und politischen Ausdruck, online und offline
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-DEMOCRACY-01-08
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie kulturelle Aktivitäten und kulturelles Engagement, online und offline, als politische Ausdrucksformen, Bürger*innenbeteiligung und politisches Engagement in der Geschichte und in der heutigen Gesellschaft untersuchen und Prognosen für die Zukunft abgeben. Sie sollten konkrete politische Empfehlungen und Gestaltungsvorschläge hervorbringen, damit das Potenzial für politisches Engagement durch physische und virtuelle nicht-traditionelle Räume in vollem Umfang und auf integrative Weise zum Ausdruck gebracht werden kann.
Call-Ziele
Die Beteiligung am politischen Leben mit herkömmlichen Mitteln, wie etwa Wahlen, ist zu einer Herausforderung geworden. Die Beteiligungsquoten gehen zurück, während Teile der Gesellschaft sich von den politischen Eliten nicht gehört fühlen und Wahlverfahren als ineffizient ansehen.
Andererseits finden einige Bürger*innen alternative Möglichkeiten, ihre politische Meinung zum Ausdruck zu bringen, z. B. durch Proteste, Äußerungen in sozialen Medien und virtuellen Räumen, künstlerisches Schaffen, Musik und vokale Formen der Ausdruckskultur usw. Kulturelle, künstlerische und Online-Räume (wie öffentliche Bibliotheken, Kunstausstellungsräume, Kulturerbestätten, Kulturzentren, Parks und andere öffentliche Orte, die vorübergehend genutzt werden, um eine Botschaft zu vermitteln, Plattformen in den sozialen Medien, Metaversen usw.) positionieren sich zunehmend als Katalysatoren für soziale und wirtschaftliche Veränderungen. Sie werden zu privilegierten Orten der Beratung und der alternativen Auseinandersetzung mit der Politik, z. B. durch Debatten, Bildung und freie Meinungsäußerung. In den Vorschlägen sollte bewertet werden, wie wirksam sie bei der Kanalisierung der politischen Energie von unten nach oben sind. Sie sollten auch Optionen vorschlagen, wie diese alternativen Initiativen in die breitere politische Debatte einfließen könnten (z. B. durch soziale Innovation). Darüber hinaus könnten die Vorschläge Kunst- und Kulturproduktionen (im weiteren Sinne, online und offline) als Träger politischer Ausdrucksformen untersuchen, sei es in demokratischen oder nicht-demokratischen Kontexten. Wie effizient sind sie bei der Vermittlung von politischen Botschaften? Welche Art von Angriffen und Gegenangriffen werden von Seiten der Berufspolitiker und Organisationen auf sie gerichtet, mit welchen Auswirkungen? Wie werden Fragen nach der Legitimität künstlerischer Aktivitäten beantwortet?
Neben den physischen Räumen haben virtuelle Räume für den Austausch und die Kommunikation sehr aktiv an der Verbreitung politischer Ansichten mitgewirkt und die politische Debatte beeinflusst, insbesondere durch die Verwendung von Referenzen aus der Populärkultur (Memes usw.) und durch die Cyber-Kultur. Während der Zusammenhang zwischen sozialen Medien und Desinformation sowie politischem Engagement bereits untersucht wurde, verlangt die Wiederbelebung virtueller alternativer Universen, wie z. B. Metaversen, nach weiteren wissenschaftlichen Erkenntnissen darüber, welche Auswirkungen dies auf die Demokratie haben wird. Digitale Universen haben ein großes Potenzial, Demokratien sowohl zu bedrohen als auch zu fördern. Die Vorschläge sollten zukunftsweisende politische Empfehlungen enthalten, um sicherzustellen, dass sich solche digitalen Räume von vornherein positiv auf das demokratische Leben auswirken können, und um die potenziellen Gefahren für die Demokratie zu begrenzen. Wie können diese neuen Räume als positive Instrumente für das Engagement der Bürger*innen genutzt werden? Die Vorschläge sollten auch Lösungen, Methoden und Werkzeuge erproben, um demokratisches Verhalten und Wohlbefinden für die nächste Generation sozialer Medien zu unterstützen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie kulturelle Aktivitäten und Engagement, online und offline, als politische Ausdrucksformen, Bürger*innenbeteiligung und politisches Engagement in der Geschichte und in der heutigen Gesellschaft untersuchen und Prognosen für die Zukunft abgeben. Gender, Dekolonialität und Intersektionalität sollten dabei berücksichtigt werden. Die Untersuchung von Beispielen und Initiativen aus dem außereuropäischen Raum wird angesichts der vielen interessanten Erfahrungen mit Kunst und Aktivismus in der ganzen Welt von großer Bedeutung sein. Daher wird die internationale Zusammenarbeit gefördert. Die Vorschläge sollten konkrete politische Empfehlungen und Gestaltungsvorschläge enthalten, die es ermöglichen, das Potenzial für politisches Engagement durch physische und virtuelle nicht-traditionelle Räume in vollem Umfang und auf integrative Weise zu nutzen.
Zu den Forschungsmethoden sollten Feldforschung und partizipative Methoden gehören. Sie können auch Kultur- und Kunstschaffende sowie kunstbasierte Forschung einbeziehen.
Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema und anderen relevanten Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
Vorschläge werden zur Zusammenarbeit mit dem GFS-Kompetenzzentrum für partizipative und deliberative Demokratie ermutigt, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung faktengestützter politischer Empfehlungen darüber, wie digitale Universen, wie Metaversen, positive Auswirkungen auf demokratische Systeme und das demokratische Leben im Allgemeinen haben können.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu den folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Empfehlungen zur Förderung der Bürger*innenbeteiligung durch eine eingehende Analyse der Nutzung von Räumen jenseits der klassischen demokratischen Institutionen, insbesondere kultureller und künstlerischer Räume sowie des Cyberspace und der Metaversen, für den politischen Ausdruck.
- Vorausschauende politische Empfehlungen, um sicherzustellen, dass digitale Räume (einschließlich Metaversen und sozialer Netzwerke) durch ihre Gestaltung einen positiven Einfluss auf das demokratische Leben haben und potenzielle Bedrohungen der Demokratie begrenzen können.
- Erprobung von Lösungen, Methoden und Werkzeugen zur Unterstützung demokratischen Verhaltens und sozialen Wohlbefindens für die nächste Generation sozialer Medien.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des
Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(376kB)
Kontakt
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