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Call-Eckdaten
Perform EU
Förderprogramm | Kreatives Europa - Aktionsbereich Kultur | |
Call Nummer | CREA-CULT-2022-PERFORM-EU | |
Termine | Öffnung 07.09.2022 | Deadline 08.11.2022 17:00 |
Förderquote | 90% | |
Budget des Calls | € 3.000.000,00 | |
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt | € 3.000.000,00 | |
Link zum Call | ec.europa.eu | |
Link zur Einreichung | ec.europa.eu |
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung | Unterstützung grenzüberschreitender Tourneen und des digitalen Vertriebs von Werken der darstellenden Künste auf nachhaltige, inklusive, faire und innovative Weise. Um dies zu erreichen, müssen die Anträge nachweisen, dass sie auf dem zwischen Dezember 2020 und Juni 2021 durchgeführten Pilotprojekt aufbauen, indem sie Tourneemöglichkeiten für Künstler und Unternehmen sowie für Festivals und Veranstaltungsorte bei der Diversifizierung und Internationalisierung ihrer Programme bieten. Die Anträge müssen sich auch mit den Herausforderungen und Bedürfnissen im Bereich der darstellenden Künste (mit Ausnahme von Live-Musik) befassen und darauf abzielen, Ungleichheiten und Ungleichgewichte bei grenzüberschreitenden Tourneen und der digitalen Verbreitung von Werken der darstellenden Künste zu verringern. |
Call-Ziele | Die Anträge müssen die folgenden beiden Querschnittsthemen behandeln:
Zusätzlich müssen die Anträge zeigen, wie die Aktivitäten (Arbeitspakete) die folgenden Dimensionen berücksichtigen:
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Erwartete Ergebnisse | Die Anträge müssen ein Programm mit Aktivitäten zur Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung nachhaltiger Modelle für grenzüberschreitende Tourneen und digitalen Vertrieb im Bereich der darstellenden Künste enthalten. In Übereinstimmung mit Abschnitt 6 der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (siehe unten) muss der Antrag von einer einzelnen antragstellenden Organisation oder einem Konsortium von Partnerorganisationen eingereicht werden. Der Antragsteller (eine einzelne Organisation oder ein Konsortium) kann bei der Durchführung des Arbeitsprogramms mit anderen Organisationen zusammenarbeiten. Diese Vereinbarungen müssen in den entsprechenden Abschnitten des Antragsformulars detailliert beschrieben werden (d. h. externe Ressourcen, Unterverträge, assoziierte Partner und/oder verbundene Einrichtungen). Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist für eine Vielzahl von Aktivitäten offen, aber die Anträge müssen die folgenden 5 Arten von Aktivitäten umfassen:
Die digitale Plattform Perform Europe wurde vom Konsortium des aktuellen Pilotprojekts entwickelt. Sie wird an den erfolgreichen Antragsteller übergeben, sobald die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet ist. Die Aktivitäten müssen innerhalb eines soliden strategischen Rahmens formuliert und in Arbeitspakete gegliedert werden. Ein Arbeitspaket ist eine wichtige Untergliederung des Projekts. Jedes Arbeitspaket muss sein Ziel (erwartetes Ergebnis) angeben und die dazugehörigen Aktivitäten, Meilensteine und Ergebnisse auflisten. Jedes Arbeitspaket sollte mindestens eine zu erbringende Leistung enthalten, es wird jedoch dringend empfohlen, mehr als eine zu erbringende Leistung zu haben. Alle Evaluationsbeiträge müssen den Umfang, die Reichweite, den Fortschritt und den Erfolg der vorgeschlagenen Aktivitäten veranschaulichen. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна) |
förderfähige Einrichtungen | Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ) |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt. Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). |
weitere Förderkriterien | Die Anträge müssen nachweisen, dass sie auf dem zwischen Dezember 2020 und Juni 2021 durchgeführten Pilotprojekt aufbauen, indem sie Tourneemöglichkeiten für Künstler und Kompanien sowie für Festivals und Veranstaltungsorte bei der Diversifizierung und Internationalisierung ihrer Programme bieten. Die Anträge müssen sich auch mit den Herausforderungen und Bedürfnissen im Bereich der darstellenden Künste (mit Ausnahme von Live-Musik) befassen und darauf abzielen, Ungleichheiten und Ungleichgewichte bei grenzüberschreitenden Tourneen und der digitalen Verbreitung von Werken der darstellenden Künste zu verringern. |
Zusatzinformationen
Themen |
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) |
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Projektlaufzeit | 36 Monate |
Zusätzliche Informationen | Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird ein einziges Projekt ausgewählt, das mindestens 35 Projekte über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten aus allen Bereichen der darstellenden Künste unterstützt. 36 Monaten aus allen Bereichen, Teilbereichen und Disziplinen der darstellenden Künste (ausgenommen Live-Musikaufführungen) unterstützt werden. Mindestens 70 % des Finanzhilfebetrags sollten für die Durchführung der Unterstützung der im Rahmen der offenen Aufforderung(en) ausgewählten Projekte verwendet werden. Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
Seitenlimit - Teil B: 70 Seiten |
Kontakt | Creative Europe Desk Austria - Culture +43 1 71606 -851115 elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at Website Creative Europe Desks Website European Education and Culture Executive Agency Website |
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