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Call-Eckdaten
Klimagerechte Nutzung von Holz im Bausektor zur Unterstützung des Neuen Europäischen Bauhauses
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CLIMATE-01-5
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 14.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema wird die neue europäische Bauhaus-Initiative und die Umsetzung der neuen EU-Forststrategie unterstützen, indem der Bausektor insbesondere bei bestehenden Gebäuden stärker auf erneuerbare Energien und Kreislaufwirtschaft ausgerichtet wird, was auch die Verwendung von derzeit nicht ausreichend genutztem Holz wie Laubholz, Altholz und Post-Consumer-Holz für traditionelle und neu entstehende innovative holzbasierte Biomasseanwendungen einschließt, wobei die Kreislaufwirtschaft als Teil eines umfassenderen Systems und Designkreislaufs einbezogen wird.
Call-Ziele
Holzwerkstoffe werden im Bausektor trotz ihrer Langlebigkeit und ihrer Wertschätzung durch die Endverbraucher*innen nach wie vor viel zu wenig genutzt. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, den Bausektor erneuerbarer und zirkulärer zu machen, was die Verwendung von derzeit nicht ausreichend genutztem Holz wie Laubholz, Schadholz und Post-Consumer-Holz einschließt, während die Zirkularität als Teil eines umfassenderen Systems und Designkreislaufs einbezogen wird. Dies erfordert neue Rohstoffquellen und Sekundärmaterial, Technologien und Designs für Holzkomponenten, bestimmte Produkte und Holzgebäude. Die Gebäude müssen auch an den Klimawandel angepasst werden, auch im Hinblick auf die thermische Leistung im Sommer und Winter.
Die Vorschläge sollen folgende Aspekte berücksichten:
- Analyse des potenziellen Marktes und neuer Technologien (z. B. Einsatz von KI, IoT-Sensoren oder Robotik) sowie von Verfahren für die Verwendung von Laubholz, minderwertigem Holz, Schadholz und Post-Consumer-Holz im Bausektor, auch für die Sanierung von Gebäuden.
- Erkundung des Potenzials von Zero-Waste-Konzepten durch die Entwicklung von Lösungen für jede Holzart, die als Elemente und ganze Gebäude im Holzbausektor in lebensfähige Produkte umgewandelt werden können.
- Entwurf von Bauplänen aus Holz auf der Grundlage dieser Produkte und anderer nicht ausreichend genutzter biobasierter Materialien unter Berücksichtigung der Wiederverwendung, der Anpassungsfähigkeit und des gesunden Lebensumfelds (z. B. Vermeidung gefährlicher Stoffe) in der Planung.
- Untersuchung und Integration von Aspekten der menschlichen Gesundheit und des Wohlbefindens sowie der kulturellen Traditionen des lokalen Handwerks und der Designsprache als integrale Bestandteile des gebauten Raums.
- Analyse und Vorschlag von Systemen zur Überwindung technischer, logistischer, rechtlicher, geschäftlicher, politischer, wirtschaftlicher, wissensbasierter und sozialer Hindernisse, Herausforderungen und Chancen sowie Ableitung integrierter politischer Empfehlungen und Geschäftsstrategien zur Erweiterung des Holzbausektors in Europa.
- Einbeziehung von Wiederverwendung, Recycling, Renovierung und Rückbau in Produkt- und Gebäudedesignkonzepte.
- Entwicklung robuster, transparenter und kosteneffizienter Methoden zur Quantifizierung der Vorteile der Kohlenstoffreduzierung von wichtigen Holzbauprodukten und anderen Baumaterialien.
- Entwicklung von Fahrplänen für die Durchsetzung von mehrstöckigen Holzgebäuden in Europa, die das wichtigste Marktsegment für Wohn- und Geschäfts-/Bürogebäude in Städten darstellen.
- Einbindung relevanter Interessengruppen in den Mitgestaltungsprozess (z. B. die New European Bauhaus Community of Partners, Politik, Architekt*innen, Unternehmen, Versicherungen, Investitionen, Gesellschaft, öffentlicher und privater Sektor).
- Verknüpfung mit anderen ausgewählten Vorschlägen und dem NEB Lab und Einrichtung einer frei zugänglichen Beobachtungsstelle für den Holzbau in Europa zur Überwachung und Aktualisierung von Fortschritten, Statistiken, Leitlinien für bewährte Verfahren und Lösungen für den Holzbau.
- Auseinandersetzung mit politischen Rahmenbedingungen und Standards, die noch immer Innovationen und die weitere Marktentwicklung behindern, sowie mit internationalen Produktionsnormen und Standards zur Bewertung der ökologischen Auswirkungen, der Klimaanpassung und des Klima-Fußabdrucks von Gebäuden, die nicht alle Vorteile von Holz berücksichtigen.
Das Projekt muss den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und eine angemessene Beteiligung des Primärproduktionssektors und der breiteren forstbasierten Wertschöpfungskette sicherstellen
Das Thema sollte einen wirksamen Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften beinhalten und frühere Forschungsergebnisse (z. B. BASAJAUN, Build-in-Wood usw.) sowie die Ergebnisse der strategischen LIFE-Projekte aus den Teilprogrammen LIFE Kreislaufwirtschaft und LIFE Qualität und Klimaschutz nutzen.
Vorschläge werden ermutigt, soziale Innovation zu berücksichtigen, wenn die Lösungen an der soziotechnischen Schnittstelle angesiedelt sind und soziale Veränderungen, neue soziale Praktiken, soziales Eigentum oder Marktakzeptanz erfordern.
Die Vorschläge können die finanzielle Unterstützung Dritter beinhalten, z. B. von Primärerzeuger*innen, akademischen Forscher*innen, Start-ups, KMU und anderen multidisziplinären Stakeholdern, um z. B. entwickelte Anwendungen zu entwickeln, zu testen oder zu validieren. Die Konsortien müssen das Auswahlverfahren für die Organisationen festlegen, denen eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann. Maximal 20 % der EU-Mittel können für diesen Zweck bereitgestellt werden.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Verstärkter Beitrag des forstbasierten Sektors zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel, zu einer giftfreien Umwelt und zu den Zielen der ländlichen Entwicklung.
- Wege für eine effiziente Umwandlung von fester Biomasse in Formen der langfristigen Kohlenstoffspeicherung.
- Verstärkter Beitrag des forstbasierten Sektors zu Strategien zur Dekarbonisierung von Gebäuden, sowohl in Bezug auf betriebliche Emissionen, verkörperte Emissionen als auch auf den Kohlenstoffabbau, im Zusammenhang mit der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, der Strategie für die Renovierungswelle, der Bauprodukteverordnung und anderen EU-Politiken für Gebäude.
- Beitrag zu einer robusten und transparenten Methodik zur Quantifizierung des Klimanutzens von Holzbauprodukten und anderen Baumaterialien, die die fortschrittlichsten dynamischen Lebenszyklusanalysen widerspiegelt und einen Beitrag zur Carbon-Farming-Initiative und zur Zertifizierung des Kohlenstoffabbaus leisten soll.
- Verbesserte Ressourceneffizienz und Minimierung des ökologischen Fußabdrucks von Holzprodukten, die bei Bauarbeiten verwendet werden.
- Bessere Kenntnisse über die quantitativen Grenzen des weltweiten Holzangebots und die Grenzen von Holz als Ressource.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren. Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag, der einem Dritten gewährt werden kann, beträgt 60 000 EUR.
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einleitung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 5HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 5(526kB)
Kontakt
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