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Call-Eckdaten
Biodiversität, Wirtschaft und Finanzen: Makrofinanzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Verlust der Biodiversität verstehen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 1: Biodiversität und Ökosystemleistungen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-BIODIV-01-4
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Grünen Deals und insbesondere mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und der EU-Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft wird der erfolgreiche Vorschlag(e) dazu beitragen, Finanzströme freizusetzen, die zur Umkehrung des Verlusts der biologischen Vielfalt erforderlich sind, und dazu beitragen, Biodiversität, Ökosystemdienstleistungen und Naturkapital in die Gesellschaft und Wirtschaft zu integrieren.
Call-Ziele
Die Erosion des Naturkapitals in Verbindung mit dem Kollaps der Ökosysteme birgt potenziell weitreichende wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen, einschließlich Risiken für die makroökonomische und finanzielle Stabilität wichtiger Institutionen, Länder und Regionen. Der Rückgang der Ökosystemleistungen birgt physische Risiken für Wirtschafts- und Finanzakteure, die von diesen Dienstleistungen abhängig sind, während sozioökonomische Transformationen Übergangsrisiken auslösen könnten. Da mehr als die Hälfte des weltweiten BIP von der Natur abhängt, wird geschätzt, dass die Risiken, die durch die Zerstörung der Ökosysteme für menschliche Gesellschaften entstehen, mindestens so hoch sein könnten wie die, die durch den Klimawandel verursacht werden. Darüber hinaus nehmen diese Risiken zu, da die biologische Vielfalt in beispielloser Geschwindigkeit in der Geschichte der Menschheit abnimmt, was ein besseres Verständnis, eine bessere Bewertung und ein besseres Risikomanagement von wichtigen Wirtschaftsakteuren wie Unternehmen, Regierungen, Zentralbanken und Finanzaufsichten erfordert. Eine Vielzahl von Herausforderungen, darunter die Komplexität von Ökosystemprozessen, Unsicherheit über Kipppunkte und Bewertungsprobleme, machen es jedoch sehr schwierig.
Die Maßnahmen sollten den Stand der Technik in Bezug auf die Beziehungen zwischen Biodiversität, Wirtschaft und Finanzsystem verbessern, einschließlich eines besseren Verständnisses der Art und des Grades der mit dem Verlust der biologischen Vielfalt verbundenen Risiken wie diese Risiken miteinander interagieren und sich im Laufe der Zeit entwickeln werden.
Insbesondere werden Maßnahmen erwartet, um Folgendes zu erreichen:
- Ausweitung der Evidenzbasis auf die Abhängigkeit der EU-Wirtschaft und ihres Finanzsektors von der Natur, einschließlich der Erstellung relevanter makroökonomischer Indikatoren, z. B. Bewertung des Anteils des BIP der EU und der Beschäftigung, die von der Natur abhängt, und Bewertung der Auswirkungen des Verlusts der biologischen Vielfalt. So weit wie möglich sollte sich die Forschung auch auf die Analyse auf Länderebene erstrecken und/oder den Boden für zukünftige tiefergehende Studien mit erhöhter geografischer Auflösung bereiten.
- Entwicklung von Szenarien, die auf die finanzielle Risikobewertung zugeschnitten sind, einschließlich der Identifizierung von Vermögenswerten mit dem höchsten Risiko durch Stranden und Sektoren, die das höchste Risiko darstellen.
- Co-Design-Prinzipien für ein umfassenderes und robusteres Umweltrisikomanagement im Finanzsektor, Entwicklung innovativer Methoden und Instrumente zur Unterstützung der Risikobewertung, die die Besonderheiten der Natur und der Ökosysteme besser erfassen können.
- Erkunden Sie Instrumente zur Bewertung der Ausrichtung von Unternehmen und Finanzinstitutionen an den wichtigsten europäischen und globalen Biodiversitätszielen, einschließlich der Nutzung der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzierungen.
- Untersuchung, wie der Verlust an biologischer Vielfalt mit dem Klimawandel und anderen sozio-ökologischen Herausforderungen im Hinblick auf die makrofinanzielle Stabilität interagiert und wie sich unterschiedliche Risiken gegenseitig verstärken können.
- Identifizierung möglicher Reaktionsoptionen und Abgabe von Empfehlungen für EU-Institutionen und Mitgliedstaaten, Investoren, Unternehmen und andere Finanzmarktteilnehmer zu makrofinanziellen Risiken des Verlusts der biologischen Vielfalt.
In ihrer Forschung sollten Maßnahmen verschiedene mögliche Risikokategorien untersuchen, einschließlich physischer und Übergangskategorien, ihrer Übertragungskanäle und Kaskadeneffekte durch Sektoren und Lieferketten sowie der Anpassungsfähigkeit von Wirtschafts- und Finanzagenten/-instituten, mit besonderem Fokus auf die EU, ihre Mitgliedstaaten und assoziierte Länder von Horizon Europe. Die Analyse sollte sich auf Worst-Case-Szenarien erstrecken und Risiken mit geringer Wahrscheinlichkeit, aber mit hoher Auswirkung auf die biologische Vielfalt beinhalten.
Die Maßnahmen sollten auf Synergien mit der einschlägigen Arbeit durch Initiativen/Projekte/Studien aufbauen und/oder Synergien schaffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Reihe der Neuen Naturwirtschaftsberichte des Weltwirtschaftsforums, Netzwerk zur Ökologisierung des Finanzsystems, Task force on Nature-related Financial Disclosures, The Finance for Biodiversity (F4B) initiative Bilanzierung von Ökosystemen und deren Dienstleistungen in der Europäischen Union (INCA) und den EU-Mitgliedstaaten (MAIA) Projekte, Debt to Nature report und das Arbeitspapier 'A "Silent Spring" für das Finanzsystem? Erforschung der mit der biologischen Vielfalt verbundenen finanziellen Risiken in Frankreich.
Von den Maßnahmen wird erwartet, dass sie die Endnutzer*innen (Finanzinstitute, nichtfinanzielle Unternehmen, Regierungen usw.) einbeziehen und mitgestalten, um ihre jeweiligen Ansichten und Bedürfnisse vollständig zu berücksichtigen. Die Maßnahmen sollten von Anfang an mehrere Arten von wissenschaftlicher Expertise in den Sozial- und Geisteswissenschaften, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen, sowie wissenschaftliche Expertise in den Bereichen Biodiversität und Naturkapital zusammenbringen.
Die Maßnahmen sollten Clusteraktivitäten mit Projekten umfassen, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, sowie mit anderen relevanten Horizon Europe- und Horizon 2020-Projekten, die sich mit Verbindungen zwischen Biodiversität und nachhaltiger Finanzierung und Ökonomie der biologischen Vielfalt befassen. Zu diesem Zweck sollten Vorschläge dedizierte Aufgaben und angemessene Ressourcen für Koordinierungsmaßnahmen, gemeinsame Aktivitäten und gemeinsame Ergebnisse vorsehen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Neue Erkenntnisse zur Beschleunigung des ökologischen Übergangs und der sozioökonomischen Transformation hin zu einer naturverträglichen Wirtschaft in der gesamten EU im Kontext der Erosion des Naturkapitals und der Verschlechterung der Ökosysteme und ihrer wesentlichen Dienstleistungen;
- Besseres Verständnis und Quantifizierung der makroökonomischen Bedeutung der biologischen Vielfalt und der Auswirkungen ihres Verlusts auf EU-Ebene als Grundlage für besser koordinierte und besser organisierte Reaktionen der wichtigsten Wirtschaftsstakeholder und Institutionen, einschließlich wichtiger politischer Entscheidungsprozesse (z. B. EU-Semester);
- Informationen, Instrumente und Metriken zur besseren Integration der biologischen Vielfalt und ihres Verlusts in die gängigen makrofinanziellen Analyserahmen, Risikobewertungs- und Managementmethoden als Grundlage für die Verbesserung von Naturkapital und NBS;
- Entwicklung eines umfassenderen und robusteren Umweltrisikomanagements im Finanzsektor;
- Mobilisierung von Mainstream-Finanzmitteln zur Verlangsamung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt im weiteren Kontext einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung durch Katalyse von Natur-positiven Investitionen, die zu den Zielen des Europäischen Grünen Deals beitragen;
- Evidenzbasis zur Unterstützung der Umsetzung der EU-Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(2669kB)
Kontakt
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