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Call-Eckdaten
Erschließung des Potenzials des Neuen Europäischen Bauhauses für die Umgestaltung des städtischen Lebensmittelsystems
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-COMMUNITIES-01-1
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel dieses Themas und der damit verbundenen FuI-Aktivitäten ist es, die neuen europäischen Bauhaus-Werte für die Transformation des städtischen und peri-urbanen Ernährungssystems zu nutzen, indem die Lebensmittelumwelt positiv verändert wird, um nachhaltige, inklusive und ästhetische Wege der Transformation des Ernährungssystems.
Call-Ziele
Nachhaltige Ernährungssysteme können ein integraler Bestandteil unserer Lebensräume sein, einschließlich urbaner Gärten, Dachgärten und anderer naturbasierter Lösungen, und unsere Lebensmittelumgebungen positiv verändern. Die Nutzung der Vision des Neuen Europäischen Bauhauses und die Bereitstellung von inklusivem Zugang, Bildung und Kapazitätsaufbau können multifunktionale Vorteile bieten und dazu beitragen, die Ernährungssysteme insbesondere in städtischen und stadtnahen Gebieten zu verändern.
Die Vorschläge sollen Folgendes adressieren:
- Alle drei Kernwerte der NEB einbeziehen: 1) Nachhaltigkeit, 2) Ästhetik/Qualität der Erfahrung, 3) Inklusion, für die Transformation von Lebensmittelumgebungen und für eine grüne und nachhaltige Infrastruktur;
- Erweiterung der Lebensmittelumgebungen durch Architektur/lokale ortsbasierte Ansätze für innovative Lösungen, einschließlich Kunst, für aktuelle und zukünftige Bedürfnisse in Verbindung mit nachhaltigen Lebensmittelumgebungen und einer stärkeren Verbindung der Bürger*innen zu Lebensmitteln und zur Stärkung der Selbstversorgung von Gemeinschaften mitfunktionale, naturbasierte Lösungen (z. B. städtische Gärten, die mit Parks verbunden sind, essbare Bäume und Büsche, essbare grüne Infrastruktur...etc.);
- Nutzung und Demonstration ortsbezogener Lösungen unter Berücksichtigung ihres spezifischen Ressourcenpools und Ortes, z.B. Lebensmittel mit lokalen kulturellen Werten und wenn möglich mit indigenen Gemeinschaften und/oder städtischen Bürger*innenbewegungen verbinden und lokale Pflanzen und Kräuter verwenden, auch die lokale ökologische Resilienz unterstützt;
- Gemeindebasierte Lösungen mit starkem Bürgerengagement (insbesondere Jugendliche) anwenden und demonstrieren, um gleichzeitig die menschlichen Bedürfnisse und den Nutzen für die Umwelt zu fördern;
- Verbindung ländlicher und städtischer/peri-urbaner Gebiete und Gemeinschaften für gemeinsame Vorteile und eine verbesserte integrative Erfahrung, auch durch Nutzung von Daten und Technologie;
- Entwicklung geeigneter Modelle zur Vervielfachung von Innovationen in der gesamten EU unter Berücksichtigung verschiedener Arten von städtischen/periurbanen Gebieten (unterschiedliche Stadtgröße, verschiedene Länder);
- Die Vorschläge sollten eine dedizierte Aufgabe, geeignete Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die unter diesem Thema gefördert werden, sowie die Interaktion mit der New European Bauhaus Community, NEBLab und anderen relevanten Maßnahmen im Rahmen des NEB, z. B. durch die Teilnahme an Aktivitäten, Workshops sowie gemeinsamen Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten und die Verknüpfung mit Erkenntnissen aus anderen Initiativen wie dem "Jahr der grüneren Städte" und dem "Jahr der Jugend";
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und eine angemessene Einbeziehung der Bürger und der Zivilgesellschaft sicherstellen, zusammen mit Stadtplanern, Design-Denkern, sozialen Innovatoren, Start-ups, Planer, Sozialwissenschaftler und Behörden sollen die Beziehungen zwischen Stadtplanung und Lebensmittelwahl stärken und neue Methoden und Ansätze für Innovation entwickeln. Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften beinhalten.
Im Rahmen dieses Themas sind die geografischen Gebiete der Europäischen Union und der assoziierten Länder NUTS-1-Regionen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der assoziierten Länder, für die sie definiert sind. Bei assoziierten Ländern ohne NUTS-Klassifizierung ist das Land als Ganzes als ein geografisches Gebiet anzusehen:
- Liste der assoziierten Länder, die nicht durch die NUTS-Stufe 1 definiert sind: Armenien; Bosnien und Herzegowina; Färöer-Inseln; Georgien; Kosovo; Israel; Moldawien; Tunesien; Ukraine.
- Liste der Länder, die nicht durch die NUTS-Stufe 1 definiert sind, mit denen Assoziierungsverhandlungen geführt werden oder deren Assoziierung unmittelbar bevorsteht: Marokko.
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Erwartete Ergebnisse
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Grünen Deals und der Farm-to-Fork-Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Ernährungssystem sowie den Klimaschutzzielen der EU für 2030 und 2050 und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030,der erfolgreiche Vorschlag wird die Entwicklung von Strategien, Geschäftsmodellen und Marktbedingungen unterstützen, die zur nachhaltigen, ausgewogenen und integrativen Entwicklung städtischer und stadtnaher Gebiete sowie zur Stärkung und Resilienz ihrer Gemeinschaften beitragen die Zugang zu gesünderen, nahrhaften und umweltfreundlichen Lebensmitteln haben. Der erfolgreiche Vorschlag wird auch zu den Prioritäten von Food 2030 beitragen: Ernährung für nachhaltige gesunde Ernährung, Klima, Biodiversität und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung der Gemeinschaften.
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Die Vision des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB) für nachhaltige Ernährungssystemtransformation "rufen Sie alle Europäer*innen auf, gemeinsam eine nachhaltige und integrative Zukunft zu entwerfen und aufzubauen, die schön für unsere Augen, unseren Geist und unsere Seele ist";
- Die Vernetzung und Einbindung der Bürger*innen mit der Natur und gesunde und nachhaltige Lebensmittel für ihr Wohlbefinden und ihre Gesundheit bei gleichzeitiger Bereitstellung multifunktionaler Vorteile wie Biodiversität.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es gelten folgende zusätzliche Förderkriterien: Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verwenden. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Um ein ausgewogenes Portfolios, das Demonstrationsaktivitäten in verschiedenen geografischen Gebieten der Europäischen Union und assoziierter Länder umfasst, sicherzustellen, werden Zuschüsse zuerst für den höchstrangigen Antrag nach dem in den Horizon Europe Allgemeinen Anhängen D und F beschriebenen Standardverfahren vergeben, gefolgt von anderen Anträgen, die unter denen am höchsten eingestuft sind, die die komplementärste geografische Abdeckung gewährleisten sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen. Bei der Bewertung der geografischen Abdeckung wird der Standort der Demonstrationsaktivitäten des Antrags berücksichtigt, nicht der Standort der Teilnehmer/Begünstigten des Antrags.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 6(1277kB)
Kontakt
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