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Call-Eckdaten
Beste verfügbare Techniken zur Rückgewinnung oder Verwertung von Düngemitteln aus Sekundärrohstoffen
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 4: Saubere Umwelt und keine Verschmutzung
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-ZEROPOLLUTION-01-2
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erfolgreiche Vorschläge werden den politischen Entscheidungsträger*innen und Interessenträger*innen Empfehlungen für alternative Düngemittel liefern, die die Stickstoff- und Phosphorflüsse innerhalb sicherer ökologischer Grenzen auf regionaler und lokaler Ebene ausgleichen und so zur Wiederherstellung der Ökosysteme beitragen können. Die Projekte werden dazu beitragen, alternative Düngemittel mit geringeren Umweltauswirkungen auf die Boden-, Wasser- und Luftqualität, die biologische Vielfalt und das Klima im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und dem EU-Aktionsplan zur Vermeidung von Umweltverschmutzung zu entwickeln.
Call-Ziele
Gegenstand dieser CSA ist die Analyse der besten verfügbaren Technologien für die Rückgewinnung/Recycling von Düngemitteln aus Sekundärrohstoffen in Europa bei gleichzeitiger Begrenzung der Stickstoff- und Phosphorverschmutzung von Boden, Wasser und Luft sowie aller anderen Formen der Verschmutzung durch die Verwendung solcher Düngemittel und durch den Ersatz von Düngemitteln auf Stickstoff- und Phosphorbasis, die aus konventionellen Verfahren (einschließlich Bergbau und fossilen Verfahren) stammen. Beispiele für Düngemittel, die in den Anwendungsbereich fallen, sind: recycelte Nährstoffe aus kommunalem und industriellem Abwasser und Klärschlamm, organische Düngemittel aus Bioabfall, Gärresten und behandeltem Mist sowie andere Düngemittel aus biologischen Ressourcen.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erreichen, sollten die Vorschläge folgende Aspekte beinhalten:
- Datensammlung zu Fallstudien über bestehende Anlagen zur Umwandlung von Sekundärrohstoffen in Düngemittelprodukte in Europa und außerhalb. Zu den sekundären Rohstoffen sollten gehören: kommunale und industrielle Abwässer und Klärschlamm, Bioabfälle, Gärreste, behandelter Mist und andere. Die Fallstudien über bestehende Anlagen sollten sich hinsichtlich der Menge und der Art der behandelten Sekundärstoffe sowie der in den Anlagen eingesetzten Technologien unterscheiden;
- Analyse der technischen Aspekte der verfügbaren Technologien, z. B. der Charakterisierung der Sekundärrohstoffe, der Verwertungs-/Recyclingverfahren und ihrer Umweltauswirkungen auf die Boden-, Wasser- und Luftqualität, die biologische Vielfalt und das Klima, ihrer Ressourceneffizienz (einschließlich Energie) sowie der Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung. Die Analyse sollte auch eine Bewertung der Kosten für die Einrichtung, Wartung und Modernisierung sowohl der Verwertungs-/Recyclingverfahren als auch der Verfahren zur Vermeidung von Umweltverschmutzung umfassen;
- Vergleich der Umweltauswirkungen und der Ressourceneffizienz (einschließlich Energie) der verfügbaren Technologien mit den Auswirkungen der herkömmlichen Verfahren zur Herstellung von Stickstoff- und Phosphordüngern. Der Vergleich sollte auf der Grundlage einer angemessenen Auswahl der funktionalen Einheit durchgeführt werden;
- Analyse der Düngemittel aus jeder Fallstudie, die im ersten Schritt ausgewählt wurde: z. B. ihre Zusammensetzung (in einer Reihe von Werten der Hauptbestandteile, entsprechend dem aktuellen Inhalt der Kennzeichnungsvorschriften für EU-Düngemittel), mit besonderem Augenmerk auf potenziell umweltschädliche Stoffe, einschließlich Mikroplastik und persistente Stoffe, und ihre Auswirkungen auf Boden, Wasser, Luftqualität, biologische Vielfalt und Klima, ihre vorgeschlagene Verwendung und Bewirtschaftung, insbesondere die Vermeidung von Stickstoff- und Phosphoremissionen in die Umwelt, aber auch andere Schadstoffe, die Einhaltung von Zertifizierungen und Kennzeichnungen, usw;
- Analyse des Marktes und des rechtlichen Rahmens für die ermittelten Verfahren (entsprechend der EU-Gesetzgebung, der Zertifizierungs- und Normungssysteme) und ihres Potenzials, die breitere Einführung dieser Technologien zu ermöglichen oder zu verhindern;
- Analyse der technischen Verfügbarkeit von Rohstoffen und des Potenzials, die ermittelten Verfahren und die Herstellung von Düngemitteln aus sekundären Rohstoffen in größerem Umfang zu nutzen;
- Auswahl der besten verfügbaren Technologien auf der Grundlage der Analyse der gesamten Datenbank von Fallstudien, des Marktes und des rechtlichen Rahmens sowie der Verfügbarkeit von Rohstoffen. Die besten Techniken sollten die besten Leistungen erbringen, insbesondere im Hinblick auf geringere Auswirkungen auf die Boden-, Wasser- und Luftqualität, die biologische Vielfalt und das Klima;
- Bereitstellung spezifischer Datenblätter über relevante Techniken mit ihren technischen und ökologischen Leistungen sowie mit wirtschaftlichen und sozialen Analysen;
- Aufbau von Verbindungen mit der europäischen Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030", insbesondere mit den Aktivitäten der Mission im Rahmen von Ziel 2 - Vermeidung, Minimierung und Beseitigung der Verschmutzung der Meeres- und Süßwasserumwelt - und mit den Leuchtturmaktivitäten der Mission im Mittelmeerraum, die sich auf die Vermeidung, Verringerung und Beseitigung aller Arten von Verschmutzung in Meeres- und Süßwasserökosystemen konzentrieren, einschließlich der Verschmutzung durch überschüssige Nährstoffe (Phosphor und Stickstoff);
- Herstellung von Verbindungen mit der europäischen Mission "A Soil Deal for Europe", insbesondere mit den Aktivitäten im Rahmen des Ziels "Verringerung der Bodenverschmutzung und Förderung der Wiederherstellung".
- Abgabe von Empfehlungen an politische Entscheidungsträger*innen und Praktiker*innen, um den Einsatz der besten verfügbaren Technologien zur Vermeidung von Stickstoff- und Phosphoremissionen in Boden, Wasser und Luft sicherzustellen;
- Einrichtung eines Forums von Interessengruppen aus der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette, um die Projekte mit Ratschlägen und Diskussionen zu versorgen und schließlich bewährte Verfahren auszutauschen. Das Forum steht Interessenvertreter*innen aus Europa und anderen Ländern offen.
Die Antragstellenden aus den verschiedenen Gruppen von Interessenvertreter*inenn werden alle technischen, ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte der Versorgungsketten von Sekundärrohstoffen, der Anlagen und Prozesse zur Umwandlung dieser Materialien in Düngemittel und der Endverbraucher abdecken.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erreichen und im Einklang mit der EU-Strategie für internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge Verbindungen zu früheren und laufenden EU-finanzierten Projekten herstellen und deren Ergebnisse nutzen.
Die im Rahmen dieses Themas geförderten Projekte sollten ihre Aufgaben in Synergie entwickeln, um die besten verfügbaren Technologien auf einer breiteren Basis von Fallstudien auszuwählen, die möglicherweise alle unterschiedlichen Bedingungen in Europa abdecken (d. h. unterschiedliche verfügbare Sekundärrohstoffe, unterschiedliche Techniken, rechtliche und marktspezifische Rahmenbedingungen usw.). Die Projekte sollten auch gemeinsame Formate für die spezifischen Datenblätter der relevanten Techniken und für die Empfehlungen an politische Entscheidungsträger und Praktiker erstellen, die beide im Rahmen des Projekts beschrieben werden. Darüber hinaus sollten sie gemeinsam das Forum der Interessenvertreter*innen einrichten, das für alle Projekte einzigartig sein wird.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Expert*innen und Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungsaktivitäten verstärken.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Geringere Umweltauswirkungen auf die Boden-, Wasser- und Luftqualität, die biologische Vielfalt und das Klima durch alternative Düngemittel, die aus Sekundärrohstoffen gewonnen werden;
- Kreislaufwirtschaftliche Nutzung von alternativen Düngemitteln, die aus Sekundärrohstoffen gewonnen werden;
- Beste verfügbare Techniken für die Rückgewinnung/Recycling von Düngemitteln aus Sekundärrohstoffen in Bezug auf technische Machbarkeit, Umweltverträglichkeit und sozioökonomische Aspekte: Sammlung und Austausch unter europäischen und internationalen Interessenvertreter*innen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4(1287kB)
Kontakt
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