Finden Sie jetzt EU-Förderungen für Ihre Projekte!FördermittelsucheProgrammsuchealle Filter zurücksetzen

  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Info
    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Info
    Förderregion/Länder
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Info
    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Info
    Stichwort
    Auswahl förderfähige EinrichtungenAlles zurücksetzen
  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
    Stichwortsuche
Auswahl übernehmen

Keine passenden Einträge gefunden.

Call-Eckdaten

Erhöhung der Verfügbarkeit und Nutzung nicht kontrollierter Betriebsmittel im ökologischen Landbau

Förderprogramm

Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum

Call Nummer

HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-02-1-two-stage

Termine

Öffnung
17.10.2023

Deadline
22.02.2024 17:00

Förderquote

70% (NPO:100%)

Budget des Calls

€ 12.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 6.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ein erfolgreicher Vorschlag sollte das Ziel der "From Farm to Fork"-Strategie unterstützen, den Übergang zu fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystemen von der Primärproduktion bis zum Verbrauch zu vollziehen, insbesondere das Ziel, den ökologischen Landbau in Europa zu fördern und auszubauen, im Einklang mit dem Ziel, dass bis 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Fläche in der EU ökologisch bewirtschaftet werden. Die Tätigkeiten werden die Umsetzung konkreter Maßnahmen des EU-Aktionsplans für die Entwicklung der ökologischen Erzeugung und der Verordnung (EU) 2018/848 über die Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen unterstützen. Die Tätigkeiten werden auch das Ziel der Strategien "From Farm to Fork" und "Biodiversität" unterstützen, das Risiko und den Einsatz chemischer Pestizide um 50 % und den Einsatz gefährlicherer Pestizide um 50 % zu verringern.

Call-Ziele

Die Förderung der Verwendung nachhaltigerer landwirtschaftlicher Praktiken ist ein politisches Ziel, das im Europäischen Grünen Deal und seinen damit verbundenen Strategien verankert ist. Die Förderung des ökologischen Landbaus, eines der Ziele der Farm to Fork und der EU-Biodiversitätsstrategien, kann erheblich dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen, und damit auch zu den Klimazielen beitragen, wie da der ökologische Landbau direkt und wesentlich zur Kohlenstoffspeicherung in Böden und Biomasse beiträgt. Darüber hinaus wird in der Mitteilung der Kommission über die Gewährleistung der Ernährungssicherheit und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Ernährungssysteme die Rolle hervorgehoben, die der ökologische Landbau bei der Verringerung der Abhängigkeit der EU von externen Inputs spielen kann, da der ökologische Landbau anerkannt wird unter anderem für die Beschränkung der Verwendung von Vorleistungen aus landwirtschaftlichen Betrieben.

Die Bio-Gesetzgebung erlaubt die Verwendung bestimmter Produkte mit geringeren Auswirkungen auf die Umwelt und den Boden. Einige dieser Substanzen haben jedoch schädliche Auswirkungen auf terrestrische und aquatische Arten, was die Notwendigkeit erfordert, diese Substanzen entweder durch Produkte oder Methoden mit geringerer Wirkung oder durch resistente Sorten zu ersetzen. Es ist wichtig, weiterhin nach Möglichkeiten zu suchen, wie umstrittene Inputs, die im ökologischen Landbau verwendet werden, schrittweise ersetzt und die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Verwendung von Alternativen zu diesen Produkten erhöht werden können. Dabei sollte den Systemansätzen, die das gesamte landwirtschaftliche System und seine Beziehung zur territorialen und landschaftlichen Ebene berücksichtigen, gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden. Darüber hinaus sind sozial innovative Lösungen erforderlich, um die Bedürfnisse der Landwirt*innen in diesem speziellen Bereich zu erfüllen.

Die Vorschläge sollten wissenschaftlich robuste und transparente Methoden entwickeln, die auf den Ergebnissen früherer Forschungsaktivitäten aufbauen, insbesondere denen, die im Rahmen der Horizon 2020-Ausschreibung 'SFS-08-2017 - Biologische Inputs - umstrittene Inputs im ökologischen Landbau' finanziert werden (Projekte Organic-PLUS und RELACS).

Die Vorschläge sollten alle folgenden Aktivitäten umfassen:

  • Entwicklung, Test und Einsatz alternativer Produkte und Lösungen, einschließlich der Verwendung von Kupferfungiziden, Mineralölen, externen Nährstoffeinträgen (z. B. Gülle aus konventioneller Landwirtschaft, recycelte Nährstoffe) in der ökologischen Pflanzenproduktion, und zum verantwortungsvollen Umgang mit Anthelminthika, Antibiotika und synthetischen Vitaminen, die in der ökologischen Tierhaltung eingesetzt werden.
  • Unter den Alternativen sind diejenigen zu berücksichtigen, die biologisch aktive Substanzen (Mikroorganismen und andere natürlich vorkommende Substanzen), wirbellose biologische Bekämpfungsmittel, (mikro-)biologische Mittel zur Bodenverbesserung oder Anbautechniken enthalten, und die Berücksichtigung effektiver funktionaler Biodiversitätssysteme.
  • Aufbauend auf bestehenden Demonstrationsstandorten und Experimenten, sofern verfügbar und relevant, werden die Alternativen und gegebenenfalls deren Kombinationen getestet.
  • Weiterentwicklung von Toolboxen, Strategien und Technologien zur Minimierung oder Abschaffung des Einsatzes umstrittener Inputs im ökologischen Landbau.
  • Nachweis der Sicherheit der Alternativen im Einklang mit dem EU-Rechtsrahmen im Zusammenhang mit ihrem Inverkehrbringen und Generierung von Daten zur Registrierung der Alternativen.
  • Vertiefung der Analyse und Erstellung von Daten über die Wirksamkeit, Ressourceneffizienz, Klima- und Umweltauswirkungen der entwickelten Alternativen im Vergleich zu den umstrittenen Inputs, die sie ersetzen sollen. Dies sollte eine Analyse der Auswirkungen auf Nichtzielarten und auf die menschliche Gesundheit umfassen.
  • Analysieren Sie die Akzeptanz von Landwirt*innen und Verbraucher*innen für die entwickelten Alternativen und betrachten Sie neue Governance-Modelle/ Beziehungen zwischen Stakeholdern der Lebensmittelkette. Dies sollte die Entwicklung von Geschäftsplänen mit Unterstützung von Agrarwissens- und Innovationssystemen (AKIS) und die Bewertung der Interessenträger (Landwirt*innen, Politiker*innen, Forscher*innen, Berater*innen, Unternehmen, Verbraucher*innen usw.) umfassen Perspektiven und Bedarf zur Verbesserung bereits bestehender politischer Instrumente, um den Einsatz umstrittener Inputs zu reduzieren und die Verfügbarkeit von Alternativen zu erhöhen.
  • Einrichtung von Demonstrationsstandorten, die für die Vielfalt der ökologischen Anbausysteme in Europa repräsentativ sind, um partizipative Aktivitäten und den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren unter den Landwirten zu fördern.
  • Entwicklung von Schulungspaketen, die sich an Landwirt*innen und andere Stakeholder der Bio-Lebensmittelkette richten, sowie Sensibilisierungsmaßnahmen gegenüber Bürger*innen und Verbraucher*innen, wobei gegebenenfalls bestehende Initiativen berücksichtigt werden.

Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und eine angemessene Einbeziehung der wichtigsten Stakeholder sicherstellen, die an der Suche nach Alternativen zur Verwendung umstrittener Inputs im ökologischen Landbau beteiligt sind (Landwirt*innen, Züchter*innen, Forscher*innen, Berater*innen, Industrie usw.). Die Vorschläge sollten strittige Einträge umfassen, die in einer Reihe von biologisch angebauten Kulturen (In- und Out-Door), sowohl im Ackerbau als auch im mehrjährigen, sowie im ökologischen Viehsektor verwendet werden. Sektoren mit hoher wirtschaftlicher Relevanz in unterschiedlichen pedo-klimatischen Bedingungen und verschiedenen biogeographischen Regionen sollten repräsentativ adressiert werden. Die Vorschläge sollten eine spezielle Aufgabe, geeignete Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die im Rahmen dieses Themas finanziert werden, und Kohärenz und Synergie mit anderen einschlägigen Aktivitäten gewährleisten, die im Rahmen anderer Initiativen in Horizon Europe durchgeführt werden unter anderem unter dem Thema HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE: 'Entwicklung eines EU-Beratungsnetzwerks für den ökologischen Landbau', HORIZON-CL6-2024-GOVERNANCE: 'Thematisches Netzwerk für den ökologischen Landbau zur Sammlung und zum Austausch von praxistauglichem Wissen' und die zukünftige Partnerschaft 'Beschleunigung des Übergangs der landwirtschaftlichen Systeme: Reallabore und Forschungsinfrastrukturen der Agrarökologie'.

Um die Vertrauenswürdigkeit, die schnelle und breite Akzeptanz durch die Nutzergemeinschaften zu gewährleisten und die politischen Entscheidungsträger*innen in der EU und auf nationaler Ebene zu unterstützen, sollten Maßnahmen hohe Standards für Transparenz und Offenheit einführen, die über die Ex-post-Dokumentation der Ergebnisse hinausgehen und sich auf Aspekte wie Annahmen erstrecken Benchmarks, Modelle und Datenqualität während der Projektlaufzeit.

Es werden konkrete Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses Themas erzeugten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind, insbesondere im Rahmen von Echtzeit-Datenfeeds, wobei Workflows untersucht werden, die "FAIR-by-design" bieten können Daten, d.h. Daten, die FAIR aus ihrer Generation sind.

weiterlesen

Erwartete Ergebnisse

Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:

  • Erhöhung der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Akzeptanz kosteneffizienter Alternativen zu umstrittenen Betriebsmitteln im ökologischen Landbau durch die Landwirt*innen;
  • Faire, zuverlässige und umsetzbare Regeln für die Verwendung von Betriebsmitteln im ökologischen Landbau;
  • Erhebliche Verringerung der Umweltauswirkungen von Praktiken und der Verwendung von Betriebsmitteln in Systemen des ökologischen Landbaus und Verbesserung der ökologischen Anbau- und Tierproduktion;
  • Bereitstellung wissenschaftlicher Unterstützung und Empfehlungen für die Entwicklung, Umsetzung und Bewertung von EU-Politiken und -Strategien, die für den ökologischen Landbau relevant sind, insbesondere zur Reduzierung strittiger Inputs sowie zur verstärkten Verwendung alternativer Produkte, Strategien und Lösungen;
  • Verstärkte Vernetzung und Wissensaustausch zwischen allen relevanten Akteuren für den ökologischen Landbau, was zu einem gestärkten Forschungs- und Innovationsökosystem für den ökologischen Landbau in Europa beiträgt, das auch die Verbreitung von Forschungsergebnissen an Landwirte unterstützt, die anInput Farming und/oder agroökologische Produktion.

weiterlesen

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.


Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 7-8 erreichen.

Zusatzinformationen

Themen

Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.

Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.

Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden Jetzt Registrieren