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Call-Eckdaten
Minimierung der Klimaauswirkungen auf die Aquakultur: Minderungs- und Anpassungslösungen für zukünftige Klimaregime
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 6 - Ziel 2: Faire, gesunde und umweltverträgliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Konsum
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-02-7-two-stage
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie das Wissen über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Aquakulturproduktion auf ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Ebene verbessern. Sie sollten die wichtigsten Auswirkungen des Klimawandels auf verschiedene Aquakulturproduktionssysteme und deren ökologische Tragfähigkeit ermitteln, vorhersagen und bewerten.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten Auswirkungen des Klimawandels wie Wasserverfügbarkeit (z. B. Anstieg der Verdunstung, Rückgang der Niederschläge, extreme Wetterereignisse wie Dürren oder Überschwemmungen), Wasserqualität (z. B. Versauerung, Eutrophierung, Verschmutzung, Kontamination) berücksichtigenTemperaturanstieg, Anstieg des Meeresspiegels, Ausbreitung von Krankheiten (z. B. Wiederauftreten von endemischen und neu auftretenden Krankheiten in traditionellen und rezirkulierenden Aquakultursystemen), vermindertes Wohlergehen der Fische, invasive Arten und andere klimabedingte Risiken.
Sie sollten auch Anpassungs- und Minderungslösungen und -möglichkeiten wie technologische, soziale, wirtschaftliche und biologische/ ökologische Aspekte, Auswahl geeigneter Standorte, Kulturmethoden untersuchen (einschließlich des Beitrags der ökologischen Produktion und der integrierten multitrophischen Aquakultur), der Plastizität und Anpassungsfähigkeit der Arten an sich verändernde Umgebungen sowie der Zucht- und Selektionstechniken für eine nachhaltigere, produktivere und widerstandsfähigere Produktion.
Darüber hinaus sollten sie Aspekte der Kreislaufwirtschaft im Hinblick auf eine effizientere Nutzung der Ressourcen und weniger negative Auswirkungen auf die Meeresumwelt behandeln, einschließlich der Verringerung, Verwertung und Wiederverwendung von Abfällen. Indikative Aspekte könnten Ökobilanzansätze wie Fütterungssysteme und die Verwertung von Non-Food-Biomasse für Futtermittel und Düngemittel umfassen.
Die Vorschläge sollten auf der Arbeit von Horizon 2020 und EMFF-Projekten wie ClimeFish und CERES aufbauen und anwendbare Ansätze und Instrumente für den Aquakultursektor bereitstellen.
Ausgewählte Vorschläge sollen zusammenarbeiten.
Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften beinhalten.
Die Vorschläge werden ermutigt, mit Stakeholdern wie der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten. Die mögliche Beteiligung der GFS an dem Projekt würde in der Bereitstellung und Analyse von Aquakulturdaten bestehen.
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Erwartete Ergebnisse
Ausgewählte Vorschläge sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Beitrag zu nachhaltigen Aquakultursystemen (in Meeres- und/oder Übergangsgewässern und/oder Süßwassergewässern) für faire, sichere, gesunde, klimaresistente und umweltfreundliche Ernährungssysteme mit geringen Auswirkungen auf aquatische Ökosysteme, Unterstützung des europäischen Green Deal und der Farm-to-Fork-Strategie, der "strategischen Leitlinien für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere EU-Aquakultur für den Zeitraum 2021 bis 2030" und des "Aktionsplans für die Entwicklung der ökologischen Produktion";
- Umsetzung von Innovationen wie Ernährungsumstellung und Kreislaufaspekten für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere europäische Aquakultur, die die Widerstandsfähigkeit der Aquakultur gegenüber den negativen Folgen des Klimawandels verbessert;
- Positionierung der europäischen Aquakulturproduktion als globale Referenz für Nachhaltigkeit und Qualität, Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, Verringerung der Abhängigkeit der EU von Importen von Fischerei- und Aquakulturprodukten und Schaffung von mehr Arbeitsplätzen, insbesondere in ländlichen und Küstenregionen;
- Beitrag zur Aquakulturproduktion mit reduziertem ökologischen Fußabdruck und Förderung der Klimaneutralität;
- Beitrag zur technologisch fortschrittlichen Aquakulturproduktion (insbesondere durch den Einsatz von Techniken wie künstlicher Intelligenz, Sensoren, Internet der Dinge und Robotik), vollständig in natürliche, soziale, ethische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit eingebettet.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Förderung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(959kB)
Kontakt
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